Stand: Juli 2026
Integritätsentschädigung verstehen: die Kurzantwort
Die Integritätsentschädigung ist eine einmalige Geldleistung Ihrer Unfallversicherung. Sie ist dafür da, dass ein bleibender Schaden an Ihrem Körper – etwas, das nach der Heilung dauerhaft zurückbleibt – nicht einfach unbeachtet bleibt.
Die Prozentzahl im Gutachten sagt, wie schwer dieser bleibende Schaden wiegt. Diese Zahl wird mit einem festen Betrag von CHF 148 200 (Stand Juli 2026) verrechnet – und heraus kommt die Summe, die Sie einmalig ausbezahlt bekommen.
- Die Integritätsentschädigung ist einmaliges Geld, keine monatliche Rente.
- Die Prozentzahl im Gutachten misst, wie schwer der bleibende Schaden ist.
- Geregelt ist das in Art. 24 und 25 UVG und im Anhang 3 der UVV.
- Gerechnet wird: Prozentzahl von CHF 148 200. Bei 40 Prozent sind das rund CHF 59 280.
- Geld gibt es ab einem Schaden von 5 Prozent – und erst, wenn die Heilung abgeschlossen ist.
Wochen oder Monate nach dem Unfall liegt plötzlich ein Gutachten im Briefkasten, und darin steht eine nüchterne Prozentzahl über etwas, das Ihr Leben verändert hat. Das kann kalt wirken. Dahinter steckt aber kein Urteil über Sie, sondern ein festes System, das einen bleibenden Schaden in eine Zahl übersetzt, damit alle Betroffenen gleich behandelt werden.
Was diese Seite tut, ist einfach: Sie nimmt Ihnen das Fachchinesisch ab und erklärt Ihr Dokument in normaler Sprache. Was sie nicht tut: über die Höhe urteilen oder Sie rechtlich beraten. Wenn Sie erst einmal wissen möchten, wie ärztliche Berichte überhaupt aufgebaut sind, hilft Befund verstehen weiter; einzelne Wörter nimmt sich medizinische Fachbegriffe einfach vor.
Was ist die Integritätsentschädigung eigentlich?
Beginnen wir mit dem Wort selbst, denn es klingt sperriger, als die Sache ist. „Integrität" meint hier Ihre körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit – schlicht: dass mit Ihnen alles heil ist. Bleibt nach einem Unfall etwas davon dauerhaft beschädigt, gleicht die Integritätsentschädigung (kurz IE) genau diesen Verlust aus. Geregelt ist sie in Art. 24 UVG.
Vielleicht am wichtigsten ist zu wissen, wofür dieses Geld nicht gedacht ist. Es ersetzt keinen Lohn und keine Arztrechnung. Und es ist auch kein Schmerzensgeld, das jemand zahlen muss, weil er schuld war. Es geht allein um den bleibenden Nachteil, den Sie von nun an mit sich tragen – und zwar für alle Menschen gleich, egal wie viel jemand verdient.
Für einen dauerhaften Schaden an Körper, Geist oder Seele – etwa den Verlust eines Körperteils oder einer Sinnesleistung, der nach der Heilung bleibt.
Nicht für Lohnausfall, nicht für Behandlungskosten und nicht für vorübergehende Beschwerden. Dafür gibt es Taggeld, die Heilbehandlung und im Ernstfall eine Rente.
Zuständig ist Ihre Unfallversicherung – bei Angestellten oft die SUVA. Die Prozentzahl selbst stammt nicht aus dem Nichts, sondern aus einem ärztlichen Gutachten, das eine Ärztin des Versicherers oder eine beauftragte Fachstelle erstellt. Wie sich so ein ärztlicher Bericht Satz für Satz lesen lässt, zeigt Ihnen Arztbrief übersetzen.
Die Prozentzahl: was sie über den Schaden verrät
Im Zentrum jedes Gutachtens steht eine einzige Zahl, und an der hängt fast alles. Sie ist keine Schulnote und kein Ranking. Sie beschreibt nur eines: wie schwer der bleibende Schaden ist, gemessen an einer festen Liste. Diese Liste steht im Anhang 3 der UVV und wird durch die feineren SUVA-Tabellen ergänzt.
Der Grundgedanke ist leicht zu merken: Je höher die Prozentzahl, desto schwerer der Schaden – und desto höher die Entschädigung. Ganz oben, bei 100 Prozent, stehen die schwersten Fälle, etwa eine hohe Querschnittlähmung oder die Erblindung auf beiden Augen. Alles darunter ist entsprechend abgestuft.
Etwa 5 bis 20 Prozent. Begrenzt, aber dauerhaft – zum Beispiel der Verlust der Milz oder einer Sinnesleistung.
Etwa 25 bis 50 Prozent. Ein schwerer Verlust, etwa einer Hand, eines Fusses oder einer Niere.
Über 50 bis 100 Prozent. Sehr schwer, etwa der Verlust des Gehörs auf beiden Ohren oder eine Lähmung.
Ein Detail überrascht viele: Die Zahl richtet sich nach dem körperlichen Befund, nicht danach, ob ein Hilfsmittel den Verlust ausgleicht. Eine gut sitzende Prothese ändert die Prozentzahl also nicht – der Schaden bleibt der Schaden. Falls Sie beim Lesen über eine Diagnose stolpern, ordnet Diagnose verstehen sie für Sie ein.
Wie aus der Prozentzahl ein Betrag wird
Jetzt wird es überraschend einfach, auch wenn die Formel im Gesetz (Art. 25 UVG) trockener klingt. Man nimmt Ihre Prozentzahl und rechnet sie von einem festen Betrag: dem versicherten Höchstverdienst von CHF 148 200 (Stand Juli 2026). Fertig. Ausbezahlt wird die Summe einmal, als Kapital – nicht in monatlichen Raten.
Weil dieser Betrag für alle gleich ist, zählt am Ende nur Ihre Prozentzahl. Zwei Menschen mit demselben Schaden bekommen dieselbe Summe – die Chefin genauso wie der Lehrling. Damit Sie ein Gefühl für die Grössenordnung bekommen, hier ein paar Richtwerte aus der Liste, gleich mit dem passenden Betrag daneben.
| Beispiel für den Schaden | Prozentwert (Anhang 3 UVV) | Betrag bei CHF 148 200 |
|---|---|---|
| Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns | 15 % | rund CHF 22 230 |
| Verlust einer Niere | 20 % | rund CHF 29 640 |
| Verlust einer Hand | 40 % | rund CHF 59 280 |
| Verlust eines Beines | 50 % | rund CHF 74 100 |
| Verlust des Gehörs auf beiden Ohren | 85 % | rund CHF 125 970 |
| Vollständiger Verlust der Integrität | 100 % | CHF 148 200 |
Diese Werte sind Richtgrössen aus dem Anhang 3 UVV, Stand Juli 2026. Ihre persönliche Zahl steht in Ihrem Gutachten und kann davon abweichen. Und falls mehrere Schäden zusammenkommen? Dann werden sie addiert – aber nie über 100 Prozent hinaus.
Ihr Gutachten verständlich erklärt
Laden Sie das Gutachten hoch, und wir übersetzen Ihnen die Prozentzahl, die Diagnose und jeden Fachbegriff in normale Worte. Ohne Urteil über Ihren Fall, ohne Registrierung.
Gutachten jetzt erklären lassen – CHF 24.–Warum es Anhang 3 UVV und die SUVA-Tabellen gibt
Man könnte sich fragen: Wozu überhaupt Tabellen? Die Antwort ist eigentlich tröstlich. Sie sorgen dafür, dass niemand nach Bauchgefühl bewertet wird. Der Anhang 3 UVV hält die wichtigsten Fälle als Grundliste fest. Für alles, was dort nicht Wort für Wort steht, gibt es die SUVA-Tabellen – oft Feinraster genannt –, die einzelne Körperregionen genauer aufschlüsseln.
Diese Tabellen sind Richtwerte, keine starren Vorschriften. Die begutachtende Person schaut sich Ihren konkreten Befund an, sucht die passende Zeile und begründet, warum genau dieser Prozentsatz gilt. So bleibt am Ende nachvollziehbar, wie die Zahl zustande kam – und Sie können im Gutachten mitlesen, statt sie einfach hinnehmen zu müssen.
Ihre Prozentzahl kommt aus einer Tabelle, nicht aus einer Laune. Der Anhang 3 UVV gibt den Rahmen vor, die SUVA-Tabellen die Feinheiten – und Ihr Gutachten begründet, welche Zeile für Sie gilt.
Wann Sie überhaupt Anspruch haben
Nicht jede Verletzung führt zu einer Entschädigung, und das hat einen einfachen Grund. Damit gezahlt wird, müssen drei Dinge zusammenkommen – so steht es in Art. 24 UVG und Art. 36 UVV.
Der Schaden bleibt voraussichtlich für lange Zeit oder ein Leben lang. Etwas, das wieder verheilt, zählt nicht.
Der Schaden ist gross genug. In der Praxis der SUVA beginnt der Anspruch bei 5 Prozent.
Ihr Zustand hat sich stabilisiert. Erst dann lässt sich sagen, was wirklich bleibt.
Deshalb kommt das Gutachten meist erst, wenn die Behandlung abgeschlossen ist. Solange sich noch etwas bessert oder verschlechtert, wäre jede Zahl nur geraten. Diese Logik – erst abwarten, dann beurteilen – begegnet Ihnen auch in anderen Berichten, wie medizinische Berichte verstehen zeigt.
Verschlechtert sich der Schaden erst Jahre danach, ist das kein verlorener Fall – die Entschädigung kann nachträglich angepasst werden. Solche Situationen laufen oft unter Rückfall oder Spätfolge, erklärt unter Rückfall und Spätfolge UVG verstehen.
Vom Unfall bis zum Betrag: der ganze Weg
Zwischen dem Unfall und dem Geld liegt ein fester Ablauf. Wenn Sie ihn einmal überblicken, wissen Sie jederzeit, an welcher Stelle Sie gerade stehen – und das nimmt einiges an Unsicherheit.
Ganz am Ende steht die Verfügung. Das ist der offizielle Brief des Versicherers, der Ihre Prozentzahl, den Betrag und die Begründung nennt. Und falls Ihnen etwas daran nicht stimmig vorkommt: Gegen eine Verfügung lässt sich innert der genannten Frist Einsprache erheben. Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, klärt am besten eine Fach- oder Rechtsberatung – nicht diese Seite.
Integritätsentschädigung, Rente, Genugtuung – wer ist wer?
Drei Begriffe tauchen nach einem Unfall auf und werden gern in einen Topf geworfen. Dabei meinen sie sehr Verschiedenes. Diese kleine Übersicht sortiert sie für Sie.
| Leistung | Wofür sie da ist | Wie sie kommt |
|---|---|---|
| Integritätsentschädigung | Für den bleibenden Schaden am Körper, unabhängig vom Lohn. | Einmal, als Kapital. |
| Invalidenrente UVG | Für dauerhaft entgangenes Einkommen, wenn Sie nicht mehr voll arbeiten können. | Laufend, als Rente. |
| Genugtuung | Für seelisches Leid – gegenüber jemandem, der haftet. | Einmalbetrag, nach Haftpflichtrecht. |
Die gute Nachricht: Sie schliessen sich nicht aus. Wer nach einem Unfall bleibend beeinträchtigt und nicht mehr voll erwerbsfähig ist, kann Integritätsentschädigung und Rente nebeneinander bekommen. Die IE wird dabei nicht von der Rente abgezogen. Wie eine Erwerbseinbusse in Prozent beurteilt wird, erklärt – ganz ähnlich gedacht – der IV-Bericht verstehen.
Was Sie beim Lesen selbst tun können
Ein Gutachten liest sich viel leichter, wenn man weiss, worauf es ankommt. Sie müssen kein Fachwissen mitbringen – ein paar einfache Orientierungspunkte reichen schon.
- Die Prozentzahl und die Tabelle suchen, auf die sie sich beruft.
- Prüfen, ob der Zustand als stabil beschrieben ist.
- Die Frist für eine Einsprache auf der Verfügung notieren.
- Ein unklares Wort einfach einzeln nachschlagen oder erklären lassen.
- Die Prozentzahl als Note oder Werturteil über sich zu lesen.
- IE und Rente für dasselbe zu halten.
- Aus dem Betrag auf eine Schuldfrage zu schliessen.
- Eine Frist verstreichen zu lassen, ohne sie überhaupt zu kennen.
Am Ende entscheidet der ärztliche Befund und die Tabelle über die Höhe, nicht Verhandlungsgeschick. Ihr eigenes Dokument sicher zu verstehen, ist genau der Punkt, an dem Sie wieder das Heft in die Hand nehmen – und im Gespräch mit dem Versicherer die richtigen Fragen stellen.
Die wichtigsten Begriffe – in normale Worte übersetzt
Ein paar Ausdrücke tauchen auf Gutachten und Verfügung immer wieder auf und sorgen für Stirnrunzeln. Hier sind sie, ohne Umschweife erklärt.
Der bleibende Schaden an Ihrer Unversehrtheit, ausgedrückt in Prozent.
Das Geld, das diesen Schaden ausgleicht – geregelt in Art. 24 UVG.
Die gesetzliche Grundliste mit den Prozentsätzen für die wichtigsten Schäden.
Feinere Richtwerte, die einzelne Körperregionen genauer aufschlüsseln.
Der feste Rechenbetrag von CHF 148 200 (Stand 2026) – für alle gleich.
Der Moment, in dem sich Ihr Zustand nicht mehr wesentlich verändert.
Der offizielle Entscheid des Versicherers über Prozentsatz und Betrag.
Ihr Recht, eine Verfügung innert Frist zu beanstanden.
Wenn Sie beim eigenen Dokument über einen Begriff stolpern, lohnt sich das genaue Hinschauen. Und den Unfallschein, mit dem der ganze Fall überhaupt losgeht, erklärt Ihnen Unfallschein verstehen.
Ein Beispiel: von der Prozentzahl zum Geld
Am leichtesten wird das Ganze an einem Fall, den man durchspielen kann. Der Name ist frei erfunden und dient nur der Anschauung.
Was im Gutachten steht: „Integritätsschaden 25 Prozent wegen Funktionsverlust der rechten Hand." Marco sieht erst einmal nur die Zahl und weiss nicht, ob das viel oder wenig ist – und was am Ende bei ihm ankommt.
Was das in Franken heisst: 25 Prozent von CHF 148 200 ergeben CHF 37 050. Diese Summe bekommt er einmal ausbezahlt – zusätzlich zum Taggeld, das seinen Lohn während der Behandlung aufgefangen hatte.
Dass sich ein Fall über mehrere Dokumente zieht, ist völlig normal. Das Taggeld hat den Lohn während der Heilung gedeckt, die Integritätsentschädigung den Schaden, der danach bleibt. Zwei verschiedene Töpfe, zwei verschiedene Aufgaben.
Was viele über die IE glauben – und was stimmt
Rund um die Integritätsentschädigung halten sich ein paar hartnäckige Missverständnisse. Hier die häufigsten, kurz geradegerückt – es geht dabei immer um die Bedeutung der Angaben, nicht um Ansprüche in Ihrem konkreten Fall.
Fällt Ihnen beim eigenen Gutachten eine Formulierung auf, die sich nicht einordnen lässt, hilft oft schon ein zweiter Blick auf die zugrunde liegende Diagnose.
Wobei diese Seite hilft – und wobei nicht
Diese Seite macht die Begriffe und Angaben eines UVG-Gutachtens verständlich: was Integritätsschaden, Prozentwert, Anhang 3 UVV und Kapitalleistung bedeuten, damit Sie Ihr Dokument sicher lesen. Das ist ihr Auftrag.
Was sie bewusst nicht tut: Sie prüft keine Prozentzahl auf Richtigkeit und gibt keine finanzielle oder rechtliche Beratung. Fragen wie „Ist mein Prozentsatz zu tief?" oder „Soll ich Einsprache erheben?" gehören in die Hände einer Fachperson für Sozialversicherungsrecht, einer Rechtsberatung oder direkt zum Versicherer. Und medizinische Fragen beantwortet am besten Ihre behandelnde Ärztin.
Ihr Gutachten, in Worten, die man versteht
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Gutachten jetzt erklären lassen – CHF 24.–So läuft es bei uns ab
Der Weg vom rätselhaften Gutachten zur klaren Erklärung ist kurz – drei Schritte, mehr nicht.
Gutachten oder Verfügung als PDF, JPG, JPEG oder PNG hochladen – bis 20 MB, ohne Registrierung.
Wir übersetzen jeden Fachbegriff, die Prozentzahl und die Rechnung in normale Sprache.
Sie bekommen die Auswertung als PDF und Word-Datei, mit einem 7 Tage gültigen Zugangslink.
Den ganzen Ablauf mit allen Details finden Sie auf der Seite Ablauf. Fragen zur Abwicklung beantwortet die FAQ-Seite, und wenn Sie lieber persönlich schreiben möchten, steht das Kontaktformular bereit.
Transparenz & Vertrauen
Für wen diese Seite gedacht ist
Für Verunfallte und ihre Angehörigen, die ein UVG-Gutachten oder eine Verfügung mit einem Integritätsschaden erhalten haben und einfach verstehen möchten, was drinsteht.
Was wir erklären
Die Bedeutung der Begriffe – Integritätsschaden, Prozentwert, Anhang 3 UVV, Kapitalleistung – und wie sich der Betrag zusammensetzt, in normaler Alltagssprache. Grundlage sind Art. 24 und 25 UVG sowie Art. 36 und Anhang 3 UVV.
Was wir bewusst nicht anbieten
Keine Prüfung eines Prozentwerts, keine Einschätzung zu Erfolgsaussichten einer Einsprache und keine finanzielle oder rechtliche Beratung. Unsere Erklärung ersetzt weder das Gespräch mit dem Versicherer noch eine Fach- oder Rechtsberatung. Für Fragen zu Ansprüchen ist eine spezialisierte Stelle da, für gesundheitliche Fragen Ihre behandelnde Ärztin.
Häufige Fragen zur Integritätsentschädigung
Was ist eine Integritätsentschädigung?
Die Integritätsentschädigung ist eine einmalige Kapitalleistung der Unfallversicherung nach Art. 24 UVG. Sie gleicht eine dauerhafte und erhebliche Schädigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Integrität nach einem Unfall aus. Sie ist unabhängig vom Einkommen und wird nicht als Rente, sondern als einmaliger Betrag ausbezahlt.
Was bedeutet der Prozentwert im Gutachten?
Der Prozentwert ist der Integritätsschaden. Er beschreibt, wie schwer die dauerhafte Beeinträchtigung ist, gemessen an der Skala im Anhang 3 UVV und den SUVA-Tabellen. Der Verlust einer Hand entspricht rund 40 Prozent, der Verlust einer Niere rund 20 Prozent. Der Prozentsatz bestimmt die Höhe der Entschädigung.
Wie wird die Integritätsentschädigung berechnet?
Die Entschädigung ist der Prozentsatz des Integritätsschadens multipliziert mit dem maximal versicherten Jahresverdienst. Dieser Höchstbetrag liegt bei CHF 148 200 (Stand Juli 2026). Ein Integritätsschaden von 40 Prozent ergibt somit rund CHF 59 280, ausbezahlt als einmaliges Kapital.
Ab welchem Prozentsatz gibt es eine Entschädigung?
Der Integritätsschaden muss erheblich sein. In der Praxis der SUVA entsteht ein Anspruch ab einem Integritätsschaden von 5 Prozent. Kleinere, vorübergehende Beeinträchtigungen führen zu keiner Entschädigung. Massgebend ist ein stabiler, dauerhafter Gesundheitszustand.
Ist die IE dasselbe wie eine Rente oder Genugtuung?
Nein. Die Rente ersetzt Einkommen bei bleibender Erwerbsunfähigkeit. Die Integritätsentschädigung gleicht den Schaden an der Integrität aus, unabhängig vom Verdienst. Die Genugtuung ist ein haftpflichtrechtlicher Anspruch gegen einen Verursacher und folgt anderen Regeln als die soziale Unfallversicherung.
Kann ich mein Gutachten hier erklären lassen?
Ja. Sie können das UVG-Gutachten oder die Verfügung als PDF, JPG, JPEG oder PNG hochladen und erhalten die Fachbegriffe und den Prozentwert in verständlicher Alltagssprache erklärt – für CHF 24.– einmalig, ohne Registrierung. Eine Prüfung der Höhe oder eine rechtliche Beratung ist damit nicht verbunden.
Integritätsentschädigung verstehen – in Worten, die man versteht
Sie halten ein Gutachten mit einer Prozentzahl in der Hand und sind sich nicht sicher, was das für Sie bedeutet? arztbrief-verstehen.ch übersetzt jeden Begriff in verständliche Alltagssprache – abgestimmt auf Ihr konkretes Dokument, ohne Urteil über Ihren Fall.
