Ihren Arztbericht erklären lassen. In Alltagssprache.

Stand: Oktober 2026

Sie halten einen Arztbrief, einen Befund oder einen Laborbericht in der Hand und verstehen die Hälfte nicht. Laden Sie ihn hoch – Sie erhalten Ihr Dokument Satz für Satz übersetzt, dazu die Fragen, die Sie beim nächsten Termin stellen können.

Dokument hochladen – CHF 24.–

Einmalig CHF 24. Erklärung als PDF und Word-Datei, meist in wenigen Minuten im Postfach. Kein Konto, kein Abo. Bezahlt wird erst im nächsten Schritt.

Ihre Daten sind vertraulich & sicher

Dokumente schwärzen

Persönliche Daten können vor dem Upload geschwärzt werden.

Nur E-Mail-Adresse

Für die Anfrage genügt lediglich Ihre E-Mail-Adresse.

Keine Registrierung

Kein Konto und keine Registrierung erforderlich.

Vertraulich

Ihre Dokumente werden vertraulich behandelt.

Auch mit geschwärzten Dokumenten möglich.
Illustration eines Arztbriefs, der in Alltagssprache übersetzt wird

Ihr Arztbrief oder Laborbericht

Laden Sie Ihr Dokument hoch. Sie erhalten eine verständliche Erklärung in Alltagssprache.

Sie können zum Beispiel einen Arztbrief, einen Laborbericht, einen Befund, Laborwerte oder einen Entlassungsbericht hochladen.

Sie können das Feld auch leer lassen. Dann erklären wir den ganzen Bericht.

CHF 24.– einmalig · kein Abo
  • Erklärung als PDF und Word-Datei
  • Per E-Mail – meist in wenigen Minuten, spätestens innert 24 Stunden
  • Bezahlung erst im nächsten Schritt – TWINT, Karte, Apple Pay, Google Pay oder PayPal
  • Kein Konto, keine Registrierung
Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Medizinische Dokumente bitte nur über diesen geschützten Upload senden.

So liest sich das nachher

Ein typischer Satz aus einem MRT-Befund der Lendenwirbelsäule, konstruiertes Beispiel zu Erklärzwecken.

Im Bericht

«Leichte degenerative Veränderungen L4/L5, kein Hinweis auf eine Nervenwurzelkompression.»

In Ihrer Erklärung

Leichte Abnutzungserscheinungen zwischen dem vierten und fünften Lendenwirbel. «Kein Hinweis auf eine Nervenwurzelkompression» heisst: Ein eingeklemmter Nerv war in der Untersuchung nicht zu sehen. Was das für Ihre Beschwerden bedeutet, bespricht Ihre Ärztin mit Ihnen.

Genau so wird jede Zeile Ihres Dokuments durchgegangen – die Begriffe, die Zahlen, und was der Satz nicht sagt.

Was Sie erhalten

CHF 24

einmalig, kein Abo, keine Registrierung. Bezahlt wird erst, nachdem Sie hochgeladen haben – mit TWINT, Karte, Apple Pay, Google Pay oder PayPal.

PDF und Wordzum Ausdrucken und zum Mitnehmen in die Sprechstunde
Meist wenige Minutenspätestens innert 24 Stunden per E-Mail
Bis 20 DateienPDF, JPG, JPEG oder PNG, zusammen bis 30 MB
Ihre Frage zuerstwas Sie dazuschreiben, bestimmt den Schwerpunkt

Bevor Sie bezahlen

Zu jeder Dokumentart gibt es eine ausführliche Erklärseite. Lesen Sie dort kostenlos nach, wie Ihr Dokument aufgebaut ist – und entscheiden Sie erst danach.

In vier Schritten zu Ihrer Erklärung

Kein Termin, keine Wartezeit, kein Konto. Sie starten, wann es Ihnen passt.

1
Hochladen

PDF oder Foto Ihres Dokuments. Namen und Adresse dürfen Sie vorher schwärzen.

2
Frage dazuschreiben

Was verunsichert Sie? Ein Satz genügt – die Erklärung richtet sich danach aus.

3
Bezahlen

CHF 24 einmalig, mit TWINT, Karte, Apple Pay, Google Pay oder PayPal.

4
Erklärung erhalten

Als PDF und Word-Datei per E-Mail – meist in wenigen Minuten.

So sieht Ihre Erklärung aus

Vom Upload bis zur fertigen Auswertung – ein echtes Beispiel, anonymisiert. Zum Vergrössern anklicken.

Beispiel: Anfrage mit hochgeladenem Arztbrief
Ihre Anfrage
Beispiel: Auswertung eines Arztbriefs, Seite 1
Auswertung, Seite 1
Beispiel: Auswertung eines Arztbriefs, Seite 2
Auswertung, Seite 2
Beispiel: Zustellung der Erklärung per E-Mail
Zustellung per E-Mail

Wofür diese Seite nicht da ist

Damit Sie nicht bezahlen und dann enttäuscht sind: Es gibt Fragen, auf die Sie hier bewusst keine Antwort bekommen.

Keine Antwort gibt es auf:

Was stattdessen passiert: Ihr Dokument wird in seine Bestandteile zerlegt, Fachbegriffe und Abkürzungen werden einzeln aufgelöst, Zahlen mit dem im Bericht genannten Referenzbereich in Beziehung gesetzt. Grundlage sind Ihr eigenes Dokument und öffentlich zugängliche Quellen von Schweizer Behörden und Fachgesellschaften. Verantwortlich für den Inhalt ist die im Impressum genannte Person. Bearbeitet wird Ihr Dokument mit technischer Unterstützung – wie das abläuft und wer daran beteiligt ist, steht in der Datenschutzerklärung.

Bei akuten Beschwerden warten Sie nicht auf eine Erklärung: Wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder bei einem Notfall an die 144.

Welches Dokument haben Sie vor sich?

Ihr DokumentWas drinstehtErklärseite
Arztbrief, ArztberichtDiagnosen, Verlauf, Empfehlung an die weiterbehandelnde ÄrztinArztbrief übersetzen
Befund einer UntersuchungBeschreibung und Beurteilung eines einzelnen ErgebnissesBefund verstehen
Laborbericht, BlutwerteMesswerte mit Referenzbereich und PfeilenLaborwerte verstehen
Austrittsbericht nach dem SpitalVerlauf, Medikation bei Austritt, ProzedereEntlassungsbericht verstehen
Diagnose mit ICD-CodeKürzel wie I10 oder M17, die eine Erkrankung benennenDiagnose verstehen
Bericht einer VersicherungArbeitsfähigkeit, Kausalität, IntegritätsschadenSUVA-Arztbericht verstehen

Geht es um mehrere Dokumente zusammen, hilft Patientendossier übersetzen. Fehlt Ihnen ein Bericht, über den gesprochen wurde: Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Kopie Ihrer Krankengeschichte und müssen dafür keinen Grund angeben – was dabei gilt, steht auf derselben Seite.

Häufige Fragen

Was kostet das, und kommt noch etwas dazu?

CHF 24 einmalig pro Dokumentensatz. Kein Abo, keine Folgekosten, keine Registrierung. Bezahlt wird erst, nachdem Sie hochgeladen haben.

Wie lange dauert es?

Meist wenige Minuten. Die Auswertung läuft rechnergestützt, deshalb geht es üblicherweise schnell. Bei sehr umfangreichen oder schwer lesbaren Dokumenten kann es länger dauern – spätestens innert 24 Stunden ist die Erklärung bei Ihnen.

Muss ich meinen Namen preisgeben?

Nein. Für die Anfrage genügt Ihre E-Mail-Adresse. Persönliche Angaben auf dem Dokument dürfen Sie vor dem Hochladen schwärzen – die Erklärung funktioniert auch dann.

Bekomme ich gesagt, ob mein Befund schlimm ist?

Nein, und das ist Absicht. Erklärt wird, was die Wörter und Zahlen in Ihrem Bericht bedeuten. Was das für Sie bedeutet, kann nur beurteilen, wer Ihre Vorgeschichte und Ihren Verlauf kennt.

Ersetzt das den Arzttermin?

Nein. Es bereitet ihn vor. Wer versteht, was im Bericht steht, stellt im Gespräch die besseren Fragen und nimmt mehr mit.

Was passiert mit meinen Dokumenten?

Sie werden für die Erstellung Ihrer Erklärung verarbeitet. Wie das abläuft und wer daran beteiligt ist, steht in der Datenschutzerklärung.

Rechtlicher Rahmen: Ihre Unterlagen, Ihre Rechte

Drei Punkte betreffen jedes Dokument, das Sie hier hochladen. Sie haben Anspruch auf Einsicht in Ihre Krankengeschichte – das Auskunftsrecht nach Art. 25 DSG deckt die über Sie bearbeiteten Personendaten ab, in der Praxis ergänzt durch die Rechenschaftspflicht nach Art. 400 Abs. 1 OR; bei öffentlichen Spitälern gilt das kantonale Recht. Bei Ihren Behandelnden unterstehen die Angaben in Ihren Unterlagen dem Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB; für die hier hochgeladenen Dokumente gilt das Datenschutzgesetz, wie in der Datenschutzerklärung beschrieben. Und Rechnungen müssen nach Art. 42 Abs. 3 KVG detailliert und verständlich sein.

Für Befundtexte gibt es keine solche Vorschrift: Sie bleiben Fachkorrespondenz zwischen Behandelnden. Genau diese Lücke schliesst die Erklärung auf dieser Seite – als Verständnishilfe, ohne Diagnose, ohne Beurteilung und ohne Rechtsauskunft. Was die Grundversicherung an Untersuchungen übernimmt, richtet sich weiterhin nach Art. 32 Abs. 1 KVG; Franchise und Selbstbehalt bleiben bei Ihnen. Berichte aus dem Spital, aus der Radiologie und aus dem Labor folgen dabei alle demselben Muster: Sie sind an Fachpersonen gerichtet, nicht an Sie.

Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Ihre Rechte bei einer medizinischen Behandlung. Externe Quelle, zuletzt geprüft am 15. September 2026.

Quellen und offizielle Stellen

Die Erklärungen auf dieser Website stützen sich auf öffentlich zugängliche Quellen von Schweizer Behörden und Fachgesellschaften. Diese hier gelten für die Startseite; auf den Themenseiten stehen die jeweils fachspezifischen.

Externe Quellen, zuletzt geprüft am 15. September 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft Ihres Behandlungsteams.

Aus einem unverständlichen Blatt wird ein lesbarer Text

Ihr Bericht enthält andere Sätze als jedes Beispiel. Genau deshalb wird er einzeln übersetzt – ohne Bewertung, mit vorbereiteten Fragen für Ihr nächstes Gespräch.

Dokument hochladen – CHF 24.–