Arztbericht für die 2. Säule erklärt

Der Arztbericht für die Pensionskasse Was darin steht – und was daran hängt.

Der Arztbericht für die Pensionskasse beantwortet eine einzige Frage: Wie viel Arbeit ist Ihnen gesundheitlich noch zumutbar? Nicht die Diagnose entscheidet über Leistungen aus der beruflichen Vorsorge, sondern die beschriebene Funktionseinschränkung und der daraus abgeleitete Invaliditätsgrad. Ab 40 Prozent beginnt der Anspruch (Art. 23 BVG).

Stand: Juli 2026
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Entscheidend ist die Funktion, nicht die Diagnose.
  • Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Invalidität sind drei verschiedene Dinge.
  • Anspruch besteht ab einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent.
  • Die Pensionskasse folgt meist dem Entscheid der IV-Stelle.
  • Einsicht in Ihre Akten steht Ihnen zu (Art. 25 DSG).
Arztbericht mit Angaben zu Arbeitsfähigkeit und Zumutbarkeit auf einem Schreibtisch

Inhalt dieser Seite

Wo im Verfahren Sie gerade stehen

Ein Arztbericht für die Pensionskasse fällt nicht vom Himmel. Er ist ein Baustein in einem Ablauf, der sich über Monate zieht und dessen Reihenfolge gesetzlich vorgegeben ist. Wer weiss, an welcher Stelle der Bericht steht, versteht auch, warum er so gestellte Fragen enthält.

Zeitlicher Ablauf von der Arbeitsunfähigkeit bis zur Leistung der Pensionskasse 1 Arbeits- unfähigkeit Arztzeugnis, Meldung Arbeitgeber 2 Früherfassung und Anmeldung Art. 3a ff. IVG, Rente frühestens +6 Mt. 3 Wartejahr und Abklärung Arztberichte, ggf. Gutachten, Eingliederung vor Rente 4 Vorbescheid und Verfügung IV-Grad wird beziffert, Einwand möglich 5 Pensionskasse prüft Art. 23 BVG, Reglement zusätzlich Von der Krankschreibung bis zur Leistung der 2. Säule Zwischen Schritt 1 und Schritt 5 vergehen häufig zwei bis drei Jahre. Stand: Juli 2026.

Der Arztbericht, der Sie beunruhigt, entsteht meist in Schritt 3. Er wird von Ihrer behandelnden Ärztin ausgefüllt, geht an die IV-Stelle und später an die Pensionskasse. Die Fragen darin klingen nüchtern bis kalt – sie sind es auch, weil sie nicht Ihre Krankheit erfassen sollen, sondern deren Auswirkung auf einen Arbeitstag.

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Drei Wörter, die alles entscheiden

Im Alltag meinen sie dasselbe. Im Sozialversicherungsrecht sind es drei getrennte Stufen, und Ihr Bericht wird auf allen dreien gelesen. Wer diese Unterscheidung einmal verstanden hat, versteht neunzig Prozent des Formulars.

Begriff Gesetzliche Grundlage Was gemeint ist
Arbeitsunfähigkeit Art. 6 ATSG Sie können Ihre bisherige Tätigkeit gesundheitlich nicht oder nur eingeschränkt ausüben. Bezieht sich auf Ihren konkreten Beruf. Das ist der Wert auf dem Arztzeugnis.
Erwerbsunfähigkeit Art. 7 ATSG Sie können auf dem gesamten Arbeitsmarkt kein Einkommen mehr erzielen – auch nicht in einer anderen, angepassten Tätigkeit. Deutlich strenger.
Invalidität Art. 8 ATSG Voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde Erwerbsunfähigkeit. Erst diese Stufe löst Renten aus.

Der praktische Sprengstoff liegt in Zeile zwei. Eine Pflegefachfrau mit schwerem Rückenleiden ist in ihrem Beruf womöglich zu hundert Prozent arbeitsunfähig – und trotzdem nicht erwerbsunfähig, wenn ihr eine sitzende Tätigkeit ohne Heben zumutbar bleibt. Genau danach fragt das Formular, wenn dort angepasste oder leidensadaptierte Tätigkeit steht.

Die Zumutbarkeit ist eine Rechtsfrage, keine Diagnose

Ihre Ärztin beschreibt, was Sie noch können: wie lange Sie sitzen, stehen, gehen, wie viel Sie heben, wie belastbar Ihre Konzentration ist. Ob daraus ein zumutbarer Arbeitsplatz wird, entscheidet nicht sie, sondern die IV-Stelle. Deshalb wirkt der Bericht manchmal, als wäre Ihr Leiden kleingeredet – tatsächlich beschreibt er nur eine andere Kategorie. Wie medizinische Berichte allgemein aufgebaut sind, zeigt medizinische Berichte verstehen.

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Wer den Bericht liest – und worauf

Ihr Bericht wandert durch mehrere Hände, und jede Stelle sucht etwas anderes darin. Das erklärt, warum ein und derselbe Text so unterschiedlich zitiert wird.

Die IV-Stelle

Sie ist zur Abklärung verpflichtet (Art. 43 ATSG) und sammelt Berichte, bis der Sachverhalt für sie schlüssig ist. Der Regionale Ärztliche Dienst, kurz RAD, bewertet die eingegangenen Unterlagen aktenbasiert – ohne Sie zwingend zu sehen. Widersprüche zwischen zwei Berichten fallen hier auf.

Der Vertrauensarzt der Pensionskasse

Er prüft die Unterlagen im Auftrag der Kasse, insbesondere für den überobligatorischen Teil, in dem das Reglement eigene Begriffe verwenden darf. Er darf der Kasse nur mitteilen, was sie für ihren Entscheid braucht – nicht Ihre gesamte Krankengeschichte.

Die Pensionskasse selbst

Sie ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts an den Entscheid der IV-Stelle gebunden, sofern sie ins Verfahren einbezogen wurde und der Entscheid nicht offensichtlich unhaltbar ist. Praktisch heisst das: Was bei der IV entschieden wird, prägt die zweite Säule mit. Umso mehr zählt, was in den Berichten dieser Phase steht.

40 %Invaliditätsgrad ab dem ein Anspruch entsteht
1 JahrWartefrist mit durchschnittlich 40 % Arbeitsunfähigkeit
6 Mt.frühester Rentenbeginn nach der Anmeldung
5 Jahremaximaler Gesundheitsvorbehalt im Überobligatorium

Grundlagen: Art. 23 BVG, Art. 28 und 29 IVG, Art. 331c OR. Stand: Juli 2026. Reglemente einzelner Kassen können im überobligatorischen Bereich abweichen.

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Was das Formular abfragt

Die Formulare heissen je nach Kasse anders, fragen aber dasselbe ab. Diese Übersicht zeigt, welches Feld welchen Zweck hat – und wo die Musik spielt.

Feld im Bericht Wozu es dient Gewicht
Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit Trennt die relevanten Leiden von der übrigen Vorgeschichte, meist mit ICD-Code Mittel – die Diagnose allein begründet keinen Anspruch
Diagnosen ohne Auswirkung Vollständigkeit der Akte, ausdrücklich als nicht leistungsrelevant markiert Gering
Beginn und Verlauf der Arbeitsunfähigkeit Legt den Beginn des Wartejahrs fest und damit den möglichen Rentenbeginn Hoch – Datumsfehler kosten Monate
Arbeitsunfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit Prozentwert bezogen auf Ihren konkreten Arbeitsplatz Hoch
Zumutbarkeit in angepasster Tätigkeit Restarbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, oft in Prozent und Stunden Sehr hoch – dieses Feld entscheidet faktisch
Funktionelle Einschränkungen Konkrete Belastungsgrenzen: Heben, Sitzen, Stehen, Konzentration, Publikumskontakt Sehr hoch – die Substanz hinter der Prozentzahl
Prognose und Therapieoptionen Ob eine Besserung erwartbar ist; steuert befristete gegenüber dauerhafter Leistung Hoch
Eingliederungsfähigkeit Ob berufliche Massnahmen sinnvoll sind – Eingliederung geht der Rente vor Hoch

Fällt Ihnen auf, was fehlt? Schmerzintensität, Leidensdruck, Lebensqualität. Diese Dimensionen kommen im Formular kaum vor, weil sie sich nicht in zumutbare Arbeitsstunden übersetzen lassen. Das ist die häufigste Enttäuschung beim ersten Lesen – und kein Versäumnis Ihrer Ärztin.

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Der Formulierungs-Übersetzer

Einzelne Wendungen tragen in diesen Berichten mehr Gewicht als ganze Absätze. Die folgenden begegnen Ihnen fast sicher.

Formulierung Was gemeint ist Warum es zählt
angestammte Tätigkeit Ihr bisheriger Beruf, so wie Sie ihn ausgeübt haben Bezugspunkt der Arbeitsunfähigkeit
leidensadaptierte oder angepasste Tätigkeit Eine gedachte Stelle ohne die Belastungen, die Ihnen schaden Bezugspunkt der Erwerbsunfähigkeit – hier entsteht der IV-Grad
zumutbare Restarbeitsfähigkeit Was Ihnen trotz Leiden noch möglich wäre, in Prozent und Stunden Direkte Rechengrösse für die Rente
Ressourcen Vorhandene Fähigkeiten, Belastbarkeit, Tagesstruktur, soziales Umfeld Stützt die Zumutbarkeitsannahme
Konsistenz Ob geschilderte Beschwerden, Alltagsverhalten und Befunde zusammenpassen Fehlende Konsistenz schwächt den Bericht erheblich
Aggravation, Selbstlimitierung Der Verdacht, Beschwerden würden übertrieben oder Anstrengung vermieden Schwerwiegender Vorbehalt gegen die Leistungsfähigkeit
Valideneinkommen / Invalideneinkommen Was Sie ohne Leiden verdienen würden – und was Ihnen zumutbar bleibt Die Differenz ergibt den Invaliditätsgrad
Statusfrage Ob Sie ohne Gesundheitsschaden voll, teilzeitlich oder gar nicht erwerbstätig wären Entscheidet, nach welcher Methode gerechnet wird

Wörter wie Konsistenz oder Selbstlimitierung lesen sich wie eine Unterstellung. Sie stammen aus einem Prüfraster, das die Rechtsprechung vorgibt, und stehen in jedem zweiten Bericht – auch dort, wo nichts Nachteiliges gemeint ist. Bei psychischen Leiden vertieft der Psychiatrie-Bericht diese Begriffswelt.

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Invaliditätsgrad und Rentenanteil

Aus den Angaben im Bericht wird über einen Einkommensvergleich eine Prozentzahl. Seit dem 1. Januar 2022 gilt ein stufenloses System: Zwischen 40 und 69 Prozent steigt die Rente mit jedem Prozentpunkt, ab 70 Prozent gibt es die ganze Rente (Art. 28b IVG, für die berufliche Vorsorge gespiegelt in Art. 24a BVG).

Invaliditätsgrad Anteil einer ganzen Rente Bedeutung
unter 40 %kein AnspruchSchwelle nicht erreicht
40 %25 %Einstieg in den Anspruch
45 %37,5 %je Prozentpunkt +2,5 Punkte
49 %47,5 %Ende der Einstiegsstufe
50 – 69 %gleich dem Grad60 % Grad ergeben 60 % Rente
ab 70 %100 %ganze Rente

Werte nach Art. 28b IVG, Stand Juli 2026. Der überobligatorische Teil Ihrer Pensionskasse kann abweichend geregelt sein – massgeblich ist das Reglement Ihrer Kasse.

Diese Tabelle erklärt, warum um einzelne Prozentpunkte gerungen wird. Zwischen einem Grad von 39 und 40 Prozent liegt der Unterschied zwischen null und einer Viertelrente – und im Bericht liegt dazwischen manchmal nur eine Stunde zumutbarer Arbeitszeit pro Tag.

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Wenn ein Gutachten angeordnet wird

Widersprechen sich die Berichte oder reicht die Aktenlage nicht, ordnet die IV-Stelle eine Begutachtung an (Art. 44 ATSG). Je nach Fragestellung mono-, bi- oder polydisziplinär – also durch eine, zwei oder mehrere Fachrichtungen gemeinsam.

Sie haben dabei Mitwirkungsrechte. Gegen die vorgesehene Sachverständige können Sie Einwendungen erheben. Bei polydisziplinären Gutachten werden die Stellen seit der IV-Revision nach dem Zufallsprinzip zugeteilt. Und die Untersuchungsgespräche werden seit dem 1. Januar 2022 grundsätzlich als Tonaufnahme aufgezeichnet, damit später nachvollziehbar bleibt, was tatsächlich gesagt wurde – Sie können darauf verzichten.

Bei psychischen Erkrankungen prüfen Gutachten und Behörden anhand eines festen Indikatorenrasters, das das Bundesgericht entwickelt hat (BGE 141 V 281). Geprüft werden unter anderem Schweregrad, Behandlungserfolg, Begleiterkrankungen, Persönlichkeit, sozialer Kontext und die Konsistenz des Verhaltens. Ein Gutachten, das diesem Raster folgt, wirkt dadurch schematisch – es ist genau so gebaut, wie es sein muss.

Ihr Bericht, in verständlicher Sprache

Sie laden das Dokument hoch und erhalten jeden Abschnitt einzeln erklärt – dazu eine Liste vorbereiteter Rückfragen an Ihre Ärztin oder Ihre Kasse. CHF 24 einmalig, kein Abonnement.

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Praxisbeispiel mit Zahlen

Anonymisiertes Beispiel: Logistikmitarbeiter, 54 Jahre

Nach zwei Bandscheibenoperationen war der Betroffene in seiner bisherigen Tätigkeit – Kommissionierung mit Lasten bis 25 kg – zu 100 Prozent arbeitsunfähig. Der Arztbericht für die Pensionskasse hielt zugleich fest: in einer wechselbelastenden Tätigkeit ohne Heben über 10 kg sei ein Pensum von 60 Prozent zumutbar.

Der Einkommensvergleich stellte CHF 78 000 Valideneinkommen einem zumutbaren Invalideneinkommen von CHF 39 500 gegenüber. Ergebnis: Invaliditätsgrad 49 Prozent – nach der Tabelle oben 47,5 Prozent einer ganzen Rente.

Er hatte auf eine volle Rente gehofft und las den Bericht als Verharmlosung. Tatsächlich stand die entscheidende Aussage nicht bei den Diagnosen, sondern in einer einzigen Zeile über zumutbare Gewichte. Der Wechsel von 100 auf 60 Prozent in der zweiten Spalte war der ganze Unterschied.

Solche Fälle zeigen, worauf es beim Lesen ankommt: nicht auf die Länge der Diagnoseliste, sondern auf die Zeile, in der ein Pensum in einer gedachten anderen Tätigkeit steht. Wie Diagnosen und ihre Codes zu lesen sind, erklärt Diagnose verstehen.

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Stolpersteine beim Lesen

Sinnvolles Vorgehen

  • Zuerst die Zumutbarkeitszeile suchen, nicht die Diagnosen
  • Datumsangaben zum Beginn der Arbeitsunfähigkeit prüfen
  • Funktionelle Einschränkungen mit Ihrem echten Alltag abgleichen
  • Fehlende Belastungsgrenzen notieren und ansprechen
  • Alle Berichte chronologisch sammeln, auch Kopien alter Zeugnisse

Was in die Irre führt

  • Die Diagnoseliste als Mass für die Rentenhöhe lesen
  • Fachwörter wie Konsistenz als persönlichen Vorwurf deuten
  • Annehmen, hundert Prozent arbeitsunfähig heisse hundert Prozent invalid
  • Widersprüchliche Angaben in verschiedenen Berichten stehen lassen
  • Fristen im Vorbescheid verstreichen lassen, weil der Text unklar wirkt

Der zweite Punkt links verdient Nachdruck: Ein falsch eingetragener Beginn der Arbeitsunfähigkeit verschiebt das Wartejahr und damit den Rentenbeginn – bei sachlichen Fehlern lohnt die Rückfrage bei der ausstellenden Praxis sofort, nicht erst nach dem Entscheid.

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Akteneinsicht und Datenschutz

Sie dürfen sehen, was über Sie geschrieben wurde. Das Auskunftsrecht nach Art. 25 des Datenschutzgesetzes (DSG) gilt auch gegenüber Ihrer Pensionskasse und ist grundsätzlich kostenlos. Bei der IV-Stelle können Sie Einsicht in die Akten verlangen, die dem Entscheid zugrunde liegen.

Für medizinische Angaben gilt Zurückhaltung: Der Vertrauensarzt darf der Kasse nur weitergeben, was sie für ihren Leistungsentscheid tatsächlich benötigt. Eine vollständige Krankengeschichte gehört nicht in die Personalabteilung und nicht in die Verwaltung Ihrer Kasse.

Der Gesundheitsvorbehalt

Beim Eintritt in eine Pensionskasse darf im obligatorischen Teil kein gesundheitlicher Vorbehalt angebracht werden. Im überobligatorischen Teil ist ein Vorbehalt zulässig, aber auf höchstens fünf Jahre befristet (Art. 331c OR). Taucht in Ihren Unterlagen ein solcher Vorbehalt auf, lohnt der Blick auf sein Ablaufdatum.

Ein Detail, das viele überrascht: Berichte und Zeugnisse aus der Zeit vor dem Eintritt in die Kasse können später relevant werden, weil Art. 23 BVG darauf abstellt, wann die Arbeitsunfähigkeit begonnen hat – nicht darauf, wann die Diagnose gestellt wurde. Ältere Unterlagen sind deshalb kein Altpapier. Wie Sie ein persönliches Dossier sinnvoll ordnen, zeigt die Seite Befund verstehen.

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Wenn sich Ihr Zustand ändert

Eine zugesprochene Rente ist keine Endstation. Ändert sich der Invaliditätsgrad erheblich, wird die Leistung angepasst – nach oben wie nach unten (Art. 17 ATSG). Deshalb enden die Arztberichte nicht mit dem Entscheid, sondern begleiten Sie weiter.

Die Revision

Die IV-Stelle überprüft von Amtes wegen, in Abständen, die sich nach der Prognose im Bericht richten. Steht dort «Besserung erwartbar», folgt die nächste Überprüfung früher als bei einem als stabil beschriebenen Verlauf. Eine Verbesserung wird berücksichtigt, wenn sie ohne wesentliche Unterbrechung drei Monate angedauert hat (Art. 88a IVV). Für die Pensionskasse gilt der angepasste Grad entsprechend weiter.

Ihre Meldepflicht

Wesentliche Änderungen müssen Sie melden (Art. 31 ATSG): eine deutliche gesundheitliche Verbesserung oder Verschlechterung, aber auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder ein höheres Pensum. Das gilt gegenüber der IV-Stelle und gegenüber Ihrer Pensionskasse – zwei getrennte Stellen, zwei Meldungen.

Warum ein Arbeitsversuch selten schadet

Viele trauen sich nicht, wieder etwas zu arbeiten, aus Sorge, die Rente sofort zu verlieren. Das Gesetz sieht für diese Situation Schutzmechanismen vor, unter anderem eine befristete Weiterausrichtung während Wiedereingliederungsmassnahmen (Art. 32 IVG). Wie das in Ihrem Fall greift, klärt die IV-Stelle oder eine Rechtsberatung – aber die Sorge, jeder Versuch werde bestraft, trifft in dieser Pauschalität nicht zu.

Was Sie zwischen zwei Revisionen tun können

Sammeln Sie fortlaufend: Verlaufsberichte Ihrer Fachärztinnen, Therapieberichte, Laborkontrollen, Austrittsberichte nach Spitalaufenthalten. Bei der nächsten Überprüfung zählt die dokumentierte Entwicklung, nicht die Erinnerung. Für die einzelnen Dokumentarten gibt es eigene Erklärseiten – etwa zu Facharztberichten, zu Laborwerten und zum Entlassungsbericht nach einem Spitalaufenthalt.

Ein praktischer Hinweis zum Schluss dieses Abschnitts: Prüfen Sie neue Berichte immer sofort auf die Zumutbarkeitszeile und auf Datumsangaben. Ein Satz, der zwei Jahre unbemerkt in der Akte liegt, wirkt bei der Revision wie eine aktuelle Feststellung. Wer seine Unterlagen laufend übersetzen lässt, merkt Abweichungen sofort statt erst im Vorbescheid.

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Was Sie bekommen, wenn Sie den Bericht hier einreichen

Bis hierher können Sie selbst arbeiten. Wenn der Bericht viele Seiten hat, mehrere Fachrichtungen mischt oder eine Frist im Nacken sitzt, nehmen wir Ihnen das Entziffern ab – an Ihrem Dokument, nicht an einem Muster.

Die entscheidenden Zeilen markiert Zumutbarkeit, Prozentwerte, Beginn der Arbeitsunfähigkeit – dort, wo sie in Ihrem Bericht stehen.
Fachsprache in Alltagsdeutsch Ressourcen, Konsistenz, Valideneinkommen: erklärt an Ihrem Text, nicht als Lexikon.
Widersprüche sichtbar gemacht Wenn zwei Stellen im Dokument unterschiedliche Prozentwerte oder Daten nennen, sehen Sie es.
Fertige Rückfragen Eine nummerierte Liste für das Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrer Kasse.
CHF 24 einmalig, kein Abonnement Fester Preis pro Dokument, keine Folgekosten, keine automatische Verlängerung.
Vertraulich, ohne Weitergabe an Dritte Ihre Unterlagen werden ausschliesslich für Ihre Erklärung verwendet.
Keine Rechts- oder Versicherungsberatung Wir bewerten Ihren Anspruch nicht, prüfen keine Verfügung und vertreten Sie nicht gegenüber IV oder Kasse.

So läuft es ab

1 Hochladen PDF, JPG oder PNG, bis 20 MB. Ihre Fragen können Sie direkt mitgeben.
2 Auswertung Der Bericht wird Abschnitt für Abschnitt in Alltagssprache übertragen.
3 Als Datei Sie erhalten die Erklärung als PDF und als bearbeitbare Datei.
4 Zustellung Lieferung per E-Mail an die Adresse, die Sie beim Upload angeben.

Preis- und Ablaufangaben Stand Juli 2026.

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Transparenz: Grenzen dieser Erklärung

Für wen gedacht: für Versicherte und Angehörige, die einen Arztbericht, ein Zumutbarkeitsprofil oder ein Gutachten im Zusammenhang mit IV oder Pensionskasse erhalten haben und die Fachsprache darin einordnen möchten.

Was erklärt wird: die Begriffe Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Invalidität, der Aufbau der Formulare, die Bedeutung typischer Formulierungen, der zeitliche Ablauf des Verfahrens sowie Ihre Rechte auf Auskunft und Akteneinsicht.

Was bewusst nicht angeboten wird: keine Bewertung Ihres Anspruchs, keine Berechnung eines Invaliditätsgrads, keine Prüfung von Vorbescheid oder Verfügung, keine Vertretung gegenüber IV-Stelle, Pensionskasse oder Gericht, keine Diagnose und keine Therapieempfehlung.

Grenzen der Informationen: Dargestellt sind allgemeine Strukturen und die gesetzlichen Grundlagen nach BVG, IVG, ATSG, OR und DSG mit Stand Juli 2026. Ihr konkreter Fall hängt vom Reglement Ihrer Kasse und von der Aktenlage ab, die nur die beteiligten Stellen kennen. Fristen in Vorbescheid und Verfügung sind kurz – bei rechtlichen Fragen führt der Weg zu einer Rechtsberatung oder einer Fachanwältin für Sozialversicherungsrecht.

Inhalt verantwortet von der Betreiberin gemäss Impressum. Zuletzt aktualisiert: Juli 2026.

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Wichtig: Keine medizinische und keine rechtliche Beratung

Diese Seite dient ausschliesslich der allgemeinen Verständlichkeit medizinischer Dokumente. arztbrief-verstehen.ch ersetzt keine Ärztin, keinen Arzt, keine Rechtsberatung und keine Auskunft Ihrer Pensionskasse oder IV-Stelle.

Es werden keine Diagnosen gestellt, keine Therapien empfohlen, keine Leistungsansprüche beurteilt und keine Rechtsmittel geprüft. Bei gesundheitlichen Beschwerden wenden Sie sich an medizinisches Fachpersonal, bei Fristen und Entscheiden an eine Rechtsberatung. Bei akuten Beschwerden gilt der Notruf 144.

Häufige Fragen zum Arztbericht für die Pensionskasse

Warum steht im Bericht, ich könne noch arbeiten, obwohl ich krankgeschrieben bin?

Weil zwei verschiedene Fragen beantwortet werden. Das Arztzeugnis bezieht sich auf Ihren bisherigen Beruf, der Bericht zusätzlich auf eine angepasste Tätigkeit ohne die schädlichen Belastungen. Beide Angaben können gleichzeitig zutreffen und widersprechen sich nicht.

Ab welchem Invaliditätsgrad zahlt die Pensionskasse?

Ab 40 Prozent nach Art. 23 BVG. Bei 40 Prozent beträgt die Rente 25 Prozent einer ganzen Rente, zwischen 50 und 69 Prozent entspricht der Anteil dem Grad, ab 70 Prozent gibt es die ganze Rente. Das Reglement kann im überobligatorischen Teil abweichen.

Entscheidet die Pensionskasse unabhängig von der IV-Stelle?

Meist nicht. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Kasse an den IV-Entscheid gebunden, wenn sie ins Verfahren einbezogen wurde und der Entscheid nicht offensichtlich unhaltbar ist. Im überobligatorischen Bereich kann das Reglement eigene Invaliditätsbegriffe vorsehen.

Was bedeutet leidensadaptierte Tätigkeit?

Eine gedachte Stelle, die genau jene Belastungen vermeidet, die Ihnen schaden – etwa ohne schweres Heben, ohne Zwangshaltung oder ohne hohen Zeitdruck. Auf diese fiktive Tätigkeit bezieht sich die zumutbare Restarbeitsfähigkeit, aus der später der Invaliditätsgrad entsteht.

Darf ich die Akten meiner Pensionskasse einsehen?

Ja. Das Auskunftsrecht nach Art. 25 DSG gilt auch gegenüber der Pensionskasse und ist grundsätzlich kostenlos. Bei der IV-Stelle können Sie Einsicht in die Unterlagen verlangen, die dem Entscheid zugrunde liegen. Ein Grund muss nicht angegeben werden.

Was kostet die Erklärung meines Berichts?

CHF 24 einmalig, ohne Abonnement. Sie erhalten den Bericht abschnittsweise in Alltagssprache übertragen, mit markierten Schlüsselstellen und vorbereiteten Rückfragen. Eine rechtliche Bewertung Ihres Anspruchs ist bewusst nicht enthalten.

Sie möchten wissen, was Ihr Bericht wirklich aussagt?

Laden Sie den Arztbericht, das Zumutbarkeitsprofil oder das Gutachten hoch. Sie erhalten jeden Abschnitt einzeln erklärt, die entscheidenden Zeilen markiert – vertraulich, einmalig CHF 24, ohne Abonnement.

Arztbericht jetzt verstehen – CHF 24