Ein Entlassungsbericht – in der Schweiz meist Austrittsbericht genannt – fasst Ihren Spitalaufenthalt zusammen: Diagnosen, Verlauf, die Medikation für zu Hause und die empfohlene Nachkontrolle. Das Kernstück steht am Schluss unter «Procedere». Wer diesen Teil versteht, weiss, was in den nächsten Tagen zu tun ist. Die verständliche Erklärung Ihres Berichts kostet bei uns CHF 24, einmalig.
- Austrittsbericht = Zusammenfassung des Spitalaufenthalts für die Weiterbehandlung.
- Wichtigste Teile: Medikation bei Austritt und «Procedere» (nächste Schritte).
- Er geht meist an Ihre Hausärztin – Sie erhalten eine Kopie.
- Die Erklärung übersetzt Fachsprache, ersetzt aber keine ärztliche Beurteilung.
- Preis: CHF 24, einmalig, vertraulich, kein Abo.
Der Moment nach dem Spital ist oft der heikelste: Die Betreuung rund um die Uhr fällt weg, dafür liegt ein Blatt auf dem Tisch, das über Medikamente, Kontrolltermine und Warnzeichen entscheidet. Umso wichtiger ist, dass Sie diesen Bericht nicht nur besitzen, sondern auch verstehen.
Was ist ein Entlassungsbericht?
Ein Entlassungsbericht ist die schriftliche Übergabe des Spitals an die weiterbehandelnde Ärztin oder den Arzt. In Schweizer Spitälern heisst er meist Austrittsbericht oder «Epikrise». Er hält fest, warum Sie im Spital waren, was untersucht und behandelt wurde und wie es nun weitergeht.
Adressat ist in erster Linie Ihre Hausärztin. Sie erhalten eine Kopie, damit alle Beteiligten denselben Stand haben. Deshalb ist der Ton knapp und fachlich – der Bericht will lückenlos dokumentieren, nicht erklären. Genau diese Lücke füllt eine verständliche Übersetzung, ähnlich wie beim allgemeinen Arztbrief übersetzen.
- Die Abschnitte im Detail
- Medikation bei Austritt
- Typische Formulierungen
- Nachkontrolle & Fristen
- Häufige Abkürzungen
- Was Sie bei uns bekommen
- Häufige Fragen
Warum der Übergang nach dem Spital heikel ist
Im Spital ist immer jemand da, der die Übersicht behält. Zu Hause übernehmen Sie diese Rolle über Nacht selbst – oft noch geschwächt und mit einem Bündel neuer Informationen. Genau in dieser Lücke zwischen Austritt und erster Hausarztkontrolle passieren die meisten Missverständnisse.
Der Austrittsbericht ist dabei Ihr wichtigstes Werkzeug, aber nur, wenn er lesbar ist. Ein Medikament, das versehentlich weiter genommen wird, ein Kontrolltermin, der untergeht, ein Warnzeichen, das man nicht kennt: Solche Kleinigkeiten sind vermeidbar, sobald der Bericht in klarer Sprache vorliegt.
Der Bericht selbst bleibt unverändert – Sie bekommen kein anderes Dokument, sondern denselben Text, nur verständlich aufbereitet. Das nimmt den Druck, im ungünstigsten Moment auch noch Fachsprache entschlüsseln zu müssen.
Die Abschnitte im Detail
Ein Austrittsbericht wirkt lang, folgt aber einer festen Ordnung. Diese Übersicht zeigt, was in jedem Teil steht – und wo die Aussagen stecken, die für Sie zu Hause zählen.
| Abschnitt | Was darin steht | Für Sie wichtig? |
|---|---|---|
| Diagnosen | Haupt- und Nebendiagnosen, oft mit ICD-Code | Ja – der Grund des Aufenthalts |
| Anamnese/Verlauf | Vorgeschichte und Ablauf im Spital | Zum Nachvollziehen |
| Befunde | Labor, Bildgebung, Operationen | Meist für Fachpersonal |
| Medikation | Medikamente für zu Hause | Sehr wichtig |
| Procedere | Kontrolltermine, Empfehlungen, Warnzeichen | Sehr wichtig |
Wenn Sie wenig Zeit haben, lesen Sie zuerst Medikation und Procedere. Alles andere können Sie in Ruhe nachholen oder gemeinsam mit der Hausärztin durchgehen. Wie man einen einzelnen Befund oder eine Diagnose liest, ist auf den jeweiligen Seiten erklärt.
Der lange Verlaufsteil wird Wort für Wort gelesen, das kurze Procedere überflogen. Dabei steht die eigentliche Handlungsanweisung fast immer im Procedere – nicht im Verlauf.
Medikation bei Austritt
Der Medikamententeil ist der häufigste Grund für Rückfragen. Oft haben sich Dosierungen geändert, ein Medikament ist neu dazugekommen, ein anderes wurde gestoppt. Diese Änderungen sind der sensibelste Punkt des ganzen Berichts.
Achten Sie auf drei Dinge: Welche Medikamente sind neu? Welche wurden abgesetzt? Und bei welchen hat sich die Dosis geändert? Genau diese Punkte klärt eine verständliche Erklärung, damit zu Hause keine Verwechslung passiert.
Herr B. las in seinem Bericht «neu: Bisoprolol 2,5 mg 1-0-0, Torasemid pausiert, Kontrolle Hausarzt in 7 Tagen». Ohne Erklärung war unklar, ob er das alte Wassermedikament weiter nehmen soll.
Einnahmeschemata wie «1-0-1» oder «0-0-1» stehen für morgens–mittags–abends. Das kleine Zahlentripel entscheidet über die ganze Tagesdosis – ein häufiger Punkt für Missverständnisse.
Ein zweiter Stolperstein sind Medikamente mit ähnlichem Namen. Viele Wirkstoffe klingen fast gleich, wirken aber unterschiedlich. Deshalb lohnt es sich, die neue Liste aus dem Bericht mit den Packungen zu Hause abzugleichen, bevor die erste Dosis genommen wird. Bleibt ein Punkt unklar, ist die Apotheke oder die Hausarztpraxis die richtige erste Anlaufstelle – nicht das Rateverfahren.
Wichtig ist auch, dass der Austrittsbericht nicht automatisch ein neues Rezept ersetzt. Manche Medikamente brauchen eine Folgeverordnung, die Ihre Hausärztin ausstellt. Der Bericht sagt was genommen werden soll – die praktische Versorgung mit dem Rezept läuft separat.
Diagnosen und Codes im Bericht
Ganz oben stehen die Diagnosen, oft getrennt in Haupt- und Nebendiagnosen. Die Hauptdiagnose ist der Grund für den Aufenthalt; Nebendiagnosen sind weitere Erkrankungen, die während der Behandlung eine Rolle spielten. Häufig folgt hinter der Diagnose ein Code in Klammern – der ICD-Schlüssel.
Dieser Code ist eine internationale Kurzschrift für Erkrankungen und dient vor allem der Abrechnung und Statistik. Für Sie ist er selten wichtig, aber gut zu wissen: Der Code ersetzt kein Urteil über den Schweregrad. Ob eine Diagnose harmlos oder ernst ist, verrät nicht das Kürzel, sondern die Beurteilung im Text.
Grund des Aufenthalts war eine Lungenentzündung. Nebenbei besteht ein Bluthochdruck, der bekannt ist und mitbehandelt wurde. Die Codes J18.9 und I10 sind die zugehörigen ICD-Schlüssel – reine Verwaltungsangabe.
Wenn Sie einzelne Diagnosen genauer einordnen möchten, hilft die Seite Befund verstehen oder – bei der reinen Bedeutung eines Diagnosebegriffs – die Seite Diagnose verstehen. Für die Abkürzungen rund um die Diagnosen lohnt ein Blick in die weiter unten stehende Tabelle.
Viele erschrecken über die schiere Länge der Diagnoseliste. Oft sind darin aber längst bekannte Dinge aufgeführt – etwa ein gut eingestellter Blutdruck – die nur der Vollständigkeit halber genannt werden.
Typische Formulierungen im Klartext
Austrittsberichte verwenden wiederkehrende Wendungen, die sachlich gemeint sind, aber fremd klingen. Drei davon begegnen fast jeder Patientin.
Es geht Ihnen beim Verlassen des Spitals besser als bei der Aufnahme. «Allgemeinzustand» (oft «AZ») meint den gesamten körperlichen Eindruck, nicht einen einzelnen Wert.
Kommen Sie wieder, wenn die Beschwerden anhalten oder zurückkehren. «Persistenz» bedeutet «bleibt bestehen» – eine Aufforderung, sich bei ausbleibender Besserung erneut zu melden.
Die Hausärztin soll Sie noch einmal anschauen (klinisch) und Blut abnehmen (laborchemisch), um den Verlauf zu prüfen. Es beschreibt den vorgesehenen Kontrollschritt; was die Kontrolle ergibt, beurteilt Ihre Hausärztin.
Ampel: Wie ein Satz oft gemeint ist
«gebessert», «reizlos», «komplikationsloser Verlauf», «afebril».
«Verlaufskontrolle», «Medikation angepasst», «Wiedervorstellung bei …».
«bei Fieber/Atemnot umgehend», «notfallmässige Vorstellung». Bei akuter Atemnot, Brustschmerzen oder plötzlicher Verschlechterung: Notruf 144.
Ihren Austrittsbericht verständlich erklärt bekommen
Laden Sie den Bericht hoch – Sie erhalten eine schriftliche Erklärung zu Diagnosen, Medikation und Procedere, individuell zu Ihrem Dokument, für CHF 24.
Austrittsbericht erklären – CHF 24Krankenhaus-Entlassungsbericht: Reservemedikation, Kurzbericht und wer den nächsten Termin auslöst
Wer nach einem «Krankenhaus-Entlassungsbericht» sucht, meint in der Schweiz den Austrittsbericht. Neben Diagnosen, Medikation und Procedere enthält er einige Details, die zu Hause regelmässig Fragen auslösen – vor allem bei Medikamenten, die nicht nach festem Plan genommen werden, und bei der Frage, wer den nächsten Termin organisiert.
Reservemedikation und Schemata mit vier Feldern
Steht hinter einem Medikament «in Reserve» oder «bei Bedarf», ist es nicht für die tägliche Einnahme nach Plan gedacht, sondern nur für eine bestimmte Situation, etwa Schmerzen oder Übelkeit. Häufig nennt der Bericht dazu eine Höchstmenge pro Tag. Neben dem Schema mit drei Feldern gibt es eines mit vier: «1-1-1-1» steht für morgens, mittags, abends und zur Nacht. Ein «½» bedeutet eine halbe Einheit. Oft steht der Wirkstoff in Klammern hinter dem Handelsnamen – das hilft, wenn die Apotheke ein wirkstoffgleiches Präparat mit anderem Namen abgibt.
Das erste Medikament ist neu und wird morgens und abends genommen, das zweite bleibt wie bisher am Morgen. Das dritte ist nur für den Bedarfsfall vorgesehen. Medikamente, die Sie bisher genommen haben und die nicht mehr auf der Liste stehen, klären Sie mit der Hausärztin oder der Apotheke, bevor Sie sie weglassen oder weiter nehmen.
Kurzaustrittsbericht und definitiver Bericht
Am Austrittstag erhalten Sie oft nur eine knappe, vorläufige Fassung. Der ausführliche Bericht folgt einige Tage bis Wochen später und geht an Ihre Hausärztin. Nehmen Sie den Kurzbericht zum ersten Termin mit, falls der definitive Bericht dort noch nicht eingetroffen ist.
«Aufgebot folgt» oder «bitte vereinbaren»?
Gute Berichte halten im Procedere fest, wer einen Termin auslöst. «Aufgebot folgt» heisst: Die Klinik meldet sich bei Ihnen. «Bitte vereinbaren» heisst: Den Termin organisieren Sie selbst oder Ihre Hausarztpraxis. Bringen Sie zur ersten Kontrolle alle Medikamentenpackungen mit, die Sie zu Hause haben, auch die alten – so lässt sich abgleichen, was bleibt und was ersetzt wurde.
«Gebessert entlassen» heisst: Der Zustand ist stabil genug für zu Hause. Es heisst nicht, dass die Behandlung abgeschlossen ist – die Erholung dauert oft noch Wochen und wird von der Hausärztin begleitet. Bei akuten Beschwerden nach dem Austritt, etwa Atemnot oder starken Schmerzen, warten Sie nicht auf den Termin; im Notfall wählen Sie 144.
Nachkontrolle & Fristen
Nach dem Austritt beginnt eine kurze, aber wichtige Phase: Die Verantwortung wandert vom Spital zurück zu Ihnen und Ihrer Hausärztin. Der Bericht legt fest, wann welche Kontrolle ansteht – und diese Fristen sollten nicht untergehen.
- Kontrolltermine sofort eintragen
- Medikamentenliste mit der alten vergleichen
- Warnzeichen aus dem Procedere notieren
- Medikamente eigenmächtig weglassen oder doppeln
- Bei neuen Beschwerden bis zum Termin warten
- Den Bericht ungelesen ablegen
Häufige Abkürzungen im Austrittsbericht
Kaum ein Dokument nutzt so viele Kürzel wie ein Austrittsbericht. Diese Tabelle deckt die häufigsten ab.
| Abkürzung | Bedeutung | In Alltagssprache |
|---|---|---|
| AZ | Allgemeinzustand | Der gesamte körperliche Eindruck |
| Z.n. | Zustand nach | Etwas Zurückliegendes, z. B. eine Operation |
| a.e. | am ehesten | Die wahrscheinlichste Erklärung |
| 1-0-1 | Einnahmeschema | morgens–mittags–abends |
| p.o. / i.v. | per os / intravenös | über den Mund / über die Vene |
| afebril | fieberfrei | Kein Fieber |
Weitere Kürzel erklärt die Übersicht der medizinischen Abkürzungen. Laborzeilen mit Pfeilen ordnet die Seite zu den Laborwerten ein.
«Z.n. Appendektomie 2019» heisst schlicht: Der Blinddarm wurde 2019 entfernt. Solche Einträge sind Vorgeschichte, kein aktuelles Problem – sie erklären nur, was früher war.
Ihre Checkliste für die ersten Tage
Zum Schluss das Wichtigste als Überblick. Diese Punkte lassen sich aus fast jedem Austrittsbericht ableiten – auch aus einem Bericht nach einer Operation oder einem OP-Bericht. Am besten gehen Sie die Liste einmal direkt nach dem Nachhausekommen durch, solange die Eindrücke aus dem Spital noch frisch sind.
Gut vorbereitet zur Hausarztkontrolle
Die erste Kontrolle nach dem Austritt ist kurz und dicht. Wer vorbereitet hingeht, nutzt die Zeit besser und klärt genau die Punkte, die zu Hause offen geblieben sind. Aus einem verstandenen Austrittsbericht ergeben sich diese Fragen fast von selbst.
Statt allgemein «Ist alles in Ordnung?» zu fragen, lohnen sich konkrete Punkte, die sich direkt auf Ihren Bericht beziehen. So bekommen Sie Antworten, mit denen Sie etwas anfangen können.
- Medikation: «Der Bericht nennt ein neues Medikament und pausiert ein anderes – gilt das dauerhaft oder nur bis zur Kontrolle?»
- Warnzeichen: «Bei welchen Anzeichen soll ich mich sofort melden, statt bis zum nächsten Termin zu warten?»
- Alltag: «Was darf ich schon wieder, und wovon soll ich vorerst die Finger lassen?»
Was Sie bei uns bekommen
So läuft es ab
Wenn Angehörige den Bericht lesen
Häufig ist es nicht die Patientin selbst, die den Austrittsbericht zuerst liest, sondern eine Tochter, ein Sohn oder die Partnerin. Sie organisieren Medikamente, begleiten zu Terminen und möchten verstehen, worauf sie achten müssen – ohne selbst medizinisch geschult zu sein.
Für sie ist eine verständliche Erklärung besonders wertvoll, weil sie Verantwortung übernehmen, ohne Fachwissen zu haben. Wenn der Bericht in Alltagssprache vorliegt, können alle Beteiligten dieselben Schlüsse ziehen und gemeinsam die nächsten Schritte planen – von der Medikamenteneinnahme bis zur Frage, wann man sich wieder melden sollte.
Oft liest eine Tochter oder ein Sohn den Austrittsbericht eines Elternteils, das den kleinen Text kaum mehr lesen kann. Die verständliche Zusammenfassung hilft der ganzen Familie, ruhig und auf demselben Stand zu bleiben.
Ob für sich selbst oder für eine nahestehende Person: Es geht nie darum, ärztliche Arbeit zu ersetzen, sondern darum, den Bericht überhaupt zugänglich zu machen.
Grenzen & Transparenz
Für wen diese Erklärung gedacht ist
Für Patientinnen, Patienten und Angehörige, die einen Austrittsbericht nach einem Spitalaufenthalt besser verstehen möchten. Erklärt wird die Sprache des Dokuments: Diagnosen, Medikationsangaben, Abkürzungen und das Procedere. Bewusst nicht angeboten werden Diagnosen, Änderungen an Ihrer Medikation oder eine medizinische Zweitmeinung.
Änderungen an Medikamenten treffen ausschliesslich Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist der Betreiber laut Impressum; es gelten die AGB und der Datenschutz.
Nach dem Austritt: Wer übernimmt und wer zahlt
Der Austrittsbericht ist das Übergabedokument vom Spital an die weiterbehandelnde Praxis. Er hält fest, was geschehen ist und was noch offen bleibt – deshalb stehen darin Medikation, Kontrolltermine und offene Fragen. Für die Pflege danach ist Art. 25a Abs. 1 KVG massgebend: Die Grundversicherung leistet einen Beitrag an Pflegeleistungen, die aufgrund eines ausgewiesenen Pflegebedarfs erbracht werden; angeordnet werden sie meist ärztlich, erbracht oft durch die Spitex. Seit Juli 2024 können Pflegefachpersonen bestimmte Leistungen wie Bedarfsabklärung und Grundpflege auch ohne ärztliche Anordnung erbringen und abrechnen.
Die Kosten des Aufenthalts laufen über leistungsbezogene Pauschalen nach Art. 49 Abs. 1 KVG; die Vergütung teilen sich nach Art. 49a KVG Wohnkanton und Krankenkasse. Bei Ihnen bleiben Franchise, Selbstbehalt und der Beitrag an den Spitalaufenthalt. Eine Kopie des Berichts können Sie jederzeit verlangen.
Abweichungen zwischen Austrittsliste und bisherigem Plan sind häufig und oft beabsichtigt, sollten aber immer geklärt werden. Klären lässt sich das in der Hausarztpraxis oder in der Apotheke, die Ihre Dauermedikation kennt. Diese Seite erklärt Formulierungen und ersetzt keine ärztliche Auskunft.
Quelle: Spitex Schweiz – Dachverband der kantonalen Spitex-Verbände. Externe Quelle, zuletzt geprüft am 15. September 2026.
Offizielle Stellen zur Versorgung nach dem Austritt
Pflege, Physiotherapie und weitere Leistungen nach dem Spitalaufenthalt werden meist ärztlich angeordnet und über die Grundversicherung abgerechnet:
- Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Krankenversicherung: Nicht-ärztliche Leistungen – Pflege, Physiotherapie und Ernährungsberatung auf ärztliche Anordnung
- Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Krankenversicherung: Spitalbehandlung – Grundlagen zum stationären Aufenthalt
Externe Quellen, zuletzt geprüft am 15. September 2026. Sie dienen der Orientierung; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle beziehungsweise Ihres Behandlungsteams.
Häufige Fragen
Ist ein Entlassungsbericht dasselbe wie ein Austrittsbericht?
Ja. In der Schweiz ist «Austrittsbericht» der gebräuchliche Ausdruck, «Entlassungsbericht» meint dasselbe Dokument. Manchmal wird auch der Begriff «Epikrise» verwendet. Alle bezeichnen die schriftliche Zusammenfassung eines Spitalaufenthalts für die Weiterbehandlung.
Welcher Teil des Berichts ist für mich am wichtigsten?
Die Medikation bei Austritt und das Procedere. Dort steht, welche Medikamente Sie zu Hause nehmen und welche Kontrollen anstehen. Der übrige Bericht dokumentiert vor allem den Verlauf und richtet sich eher an Ihre weiterbehandelnde Ärztin.
Was bedeuten die Zahlen bei den Medikamenten?
Angaben wie «1-0-1» stehen für die Einnahme morgens–mittags–abends. Die erste Zahl ist die Morgendosis, die zweite die Mittagsdosis, die dritte die Abenddosis. «1-0-0» heisst also: eine Einheit morgens, sonst nichts.
Ersetzt die Erklärung meine Hausärztin?
Nein. Die Erklärung übersetzt die Fachsprache Ihres Berichts und bereitet Fragen vor. Sie stellt keine Diagnose und ändert keine Medikation. Die medizinische Beurteilung und alle Anpassungen bleiben bei Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten.
Was kostet die Erklärung und wie erhalte ich sie?
Die verständliche Erklärung eines Berichts kostet CHF 24, einmalig und ohne Abo. Nach dem Hochladen wird Ihr Dokument ausgewertet und die Auswertung als PDF per E-Mail zugestellt. Ihre Unterlagen werden dabei vertraulich behandelt.
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Laden Sie den Bericht hoch und erhalten Sie eine verständliche Erklärung zu Diagnosen, Medikation und Procedere – individuell, vertraulich, für CHF 24. Sie starten ohne Termin und ohne Wartezeit, wann immer es Ihnen passt.
