SUVA · Unfallversicherung · Arztbericht

SUVA-Arztbericht verstehen: Was Integritätsschaden & Co. bedeuten

Erstbericht, Zwischenbericht, Abschlussbericht oder ärztliche Beurteilung zum Integritätsschaden: SUVA-Arztberichte sind amtlich-medizinische Dokumente voller Fachbegriffe, Prozentangaben und Verweise auf das Unfallversicherungsgesetz. Wir übersetzen Ihren Bericht Satz für Satz in eine Sprache, die Sie ohne Nachschlagen verstehen.

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Illustration eines SUVA-Arztberichts mit Unfallversicherungs-Dokumenten

Warum SUVA-Arztberichte so schwer verständlich sind

Nach einem Arbeits- oder Freizeitunfall verlangt die SUVA von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten regelmässige Berichte – zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit, des Heilungsverlaufs und, bei bleibenden Folgen, eines möglichen Integritätsschadens. Diese Berichte kombinieren zwei Fachsprachen gleichzeitig: die medizinische Terminologie der Verletzung und die versicherungstechnische Sprache des Unfallversicherungsgesetzes (UVG).

Ein Satz wie "Integritätsschaden gemäss Tabelle 4 auf 10 % geschätzt, Arbeitsunfähigkeit aktuell 50 %, Fallabschluss noch nicht absehbar" enthält gleich drei unterschiedliche Bewertungssysteme in einem einzigen Satz. Wir übersetzen Ihren SUVA-Arztbericht in eine Sprache, die Sie beim ersten Lesen verstehen. Dabei bleibt jede fachliche Aussage erhalten – sie wird nur so formuliert, dass Sie ohne medizinisches Wörterbuch und ohne Gesetzestext folgen können.

Typisch im Bericht

Prozentangaben, Paragraphen-Verweise, amtliche Formulierungen und Fachbegriffe aus zwei Welten gleichzeitig.

Typisch bei Betroffenen

Unsicherheit, was die Prozentzahlen für den eigenen Alltag oder laufende Leistungen bedeuten.

Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Berichte je nach Verletzungsart und Behandlungsphase stark unterscheiden: Ein Erstbericht nach einem Bruch liest sich anders als ein Abschlussbericht nach einer Weichteilverletzung. Wer mehrere Berichte über die Zeit erhält, muss zudem erkennen, welche Formulierungen sich nur wiederholen – und welche tatsächlich eine Veränderung des eigenen Falls beschreiben, etwa wenn aus "Arbeitsunfähigkeit 100 %" später "50 %, zumutbare Tätigkeit im Rahmen der Wiedereingliederung" wird.

Welche Arten von SUVA-Arztberichten gibt es?

Je nach Phase des Verfahrens verlangt die Versicherung unterschiedliche Berichte – meist auf standardisierten Formularen, teils als freie ärztliche Stellungnahme. Die Berichtsart zu erkennen ist der erste Schritt zum Verständnis, denn sie bestimmt, welche Fragen der Arzt überhaupt beantwortet hat:

BerichtsartZweck
Erstbericht (Unfallmeldung)Erste ärztliche Einschätzung direkt nach dem Unfallereignis
ZwischenberichtVerlaufskontrolle während der Behandlung
AbschlussberichtZusammenfassung nach Abschluss der Behandlung
Ärztliche Beurteilung IntegritätsschadenEinschätzung einer dauerhaften Beeinträchtigung
ZumutbarkeitsbeurteilungEinschätzung der noch möglichen Arbeitsfähigkeit

SUVA oder IV – was ist der Unterschied?

Die SUVA ist in erster Linie für Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten zuständig und finanziert sich über die Unfallversicherung (UVG). Die Invalidenversicherung (IV) greift dagegen unabhängig davon, ob eine Beeinträchtigung durch einen Unfall oder eine Krankheit entstanden ist. In der Praxis überschneiden sich beide Verfahren häufig. Die in SUVA-Berichten verwendeten Fachbegriffe finden sich daher in ähnlicher Form auch in IV-ärztlichen Berichten wieder.

Ein Beispiel: So liest sich ein Satz vorher und nachher

Original aus einem Abschlussbericht: "Z. n. distaler Radiusfraktur rechts, konsolidiert, endgradige Bewegungseinschränkung im Handgelenk, Integritätsschaden auf 5 % geschätzt."

Übersetzt: "Nach einem inzwischen verheilten Speichenbruch am rechten Handgelenk besteht noch eine leichte Einschränkung der Beweglichkeit ganz am Ende der Bewegungsrichtung. Der Arzt schätzt die bleibende Beeinträchtigung auf 5 Prozent eines vollständigen Schadens."

Ein zweites Beispiel aus einem Zwischenbericht – Original: "AUF weiterhin 50 %, Steigerung auf 100 % in angestammter Tätigkeit per Anfang nächsten Monats vorgesehen, sofern klinischer Verlauf regredient." Übersetzt: "Die Patientin ist weiterhin zur Hälfte arbeitsunfähig. Wenn sich die Beschwerden weiter zurückbilden, soll sie ab Anfang nächsten Monats wieder voll in ihrem bisherigen Beruf arbeiten." An solchen Sätzen hängen konkrete Taggeld- und Lohnfragen – Grund genug, sie exakt zu verstehen.

Häufige Fachbegriffe im SUVA-Arztbericht

FachbegriffBedeutung in Alltagssprache
IntegritätsschadenDauerhafte Beeinträchtigung, unabhängig von der Arbeitsfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit (AUF)Anteil der bisherigen Arbeitsleistung, der aktuell nicht möglich ist
Zumutbare TätigkeitArbeit, die trotz Unfallfolgen als medizinisch vertretbar gilt
FallabschlussZeitpunkt, ab dem keine weitere Besserung erwartet wird
KonsolidiertVollständig verheilt bzw. zusammengewachsen
TaggeldTägliche Geldleistung während der Arbeitsunfähigkeit
UVGBundesgesetz über die Unfallversicherung
AdäquanzRechtlich-medizinische Frage des Zusammenhangs
KausalitätUrsächlicher Zusammenhang zwischen Unfall und Beschwerden
VorzustandGesundheitliche Situation bereits vor dem Unfall

Der Integritätsschaden im Detail: Tabellen, Prozente, Entschädigung

Kaum ein Begriff aus SUVA-Berichten wirft so viele Fragen auf wie der Integritätsschaden. Gemeint ist eine dauerhafte, erhebliche Beeinträchtigung der körperlichen oder psychischen Unversehrtheit – unabhängig davon, ob Sie noch arbeiten können. Ein Musiker mit steifem Finger und ein Büroangestellter mit demselben steifen Finger erhalten denselben Integritätsschaden, obwohl die beruflichen Folgen völlig unterschiedlich sind. Genau das unterscheidet den Integritätsschaden von der Arbeitsunfähigkeit.

Die Bemessung erfolgt anhand von Tabellen, die für typische Verletzungsfolgen Prozentwerte vorgeben – etwa für den Verlust einer Gliedmasse, Versteifungen von Gelenken oder Hörverluste. Der ärztlich geschätzte Prozentsatz bestimmt später die Höhe einer einmaligen Integritätsentschädigung. Im Bericht steht dann beispielsweise "Integritätsschaden gemäss Tabelle geschätzt auf 15 %" – die eigentliche Auszahlung und deren Berechnung erfolgt aber durch die Versicherung, nicht durch den Arzt. Der Arztbericht liefert nur die medizinische Grundlage.

Wichtig für das Verständnis: Ein tiefer Prozentsatz bedeutet nicht, dass Ihre Beschwerden "klein geredet" werden. Die Skala ist auf schwerste Schädigungen geeicht – der vollständige Verlust des Gehörs auf beiden Ohren entspricht beispielsweise 85 %. Gemessen daran sind 5 oder 10 % für eine bleibende Bewegungseinschränkung durchaus im üblichen Rahmen.

Arbeitsunfähigkeit richtig lesen: 100 %, 50 %, arbeitsfähig in angepasster Tätigkeit

Die Arbeitsunfähigkeit im SUVA-Bericht bezieht sich zunächst auf Ihre angestammte Tätigkeit – also den Beruf, den Sie beim Unfall ausgeübt haben. "Arbeitsunfähigkeit 100 %" heisst: Im bisherigen Beruf geht derzeit nichts. Im Verlauf taucht dann häufig eine zweite Ebene auf: die zumutbare oder angepasste Tätigkeit. Ein Bauarbeiter mit Knieverletzung kann für Arbeiten auf dem Gerüst zu 100 % arbeitsunfähig sein, für eine sitzende Tätigkeit aber als voll arbeitsfähig gelten.

Formulierungen wie "in angepasster Tätigkeit ganztags arbeitsfähig" haben deshalb erhebliche Tragweite: Sie können der Ausgangspunkt für Wiedereingliederungsmassnahmen, Umschulungen oder die Neuberechnung von Leistungen sein. Wer solche Sätze im eigenen Bericht findet, sollte genau verstehen, was gemeint ist – und im Zweifel bei der behandelnden Ärztin nachfragen, welche konkreten Tätigkeiten als zumutbar gelten und welche Einschränkungen (etwa maximale Traglast oder keine Überkopfarbeit) dokumentiert sind.

FormulierungBedeutung
AUF 100 % in angestammter TätigkeitDer bisherige Beruf ist derzeit nicht möglich
AUF 50 %Halbtags bzw. mit halber Leistung arbeitsfähig
Arbeitsfähig in angepasster TätigkeitEine andere, den Einschränkungen angepasste Arbeit gilt als möglich
Steigerung im Verlauf vorgesehenDie Arbeitsfähigkeit soll schrittweise erhöht werden
Endzustand erreichtKeine wesentliche Veränderung mehr zu erwarten

Checkliste: Das sollten Sie aus Ihrem Bericht mitnehmen

FrageWarum sie wichtig ist
Um welche Berichtsart handelt es sich?Erst-, Zwischen- und Abschlussbericht haben unterschiedliche Konsequenzen
Wie hoch ist die aktuelle Arbeitsunfähigkeit?Wirkt sich direkt auf laufende Taggeldzahlungen aus
Wird ein Integritätsschaden erwähnt?Betrifft eine mögliche einmalige Entschädigung
Ist ein Fallabschluss angekündigt?Markiert oft das Ende der Heilbehandlung

Kausalität und Vorzustand: Warum diese Wörter über Leistungen entscheiden können

Die Unfallversicherung zahlt nur für Beschwerden, die durch den versicherten Unfall verursacht wurden. Deshalb prüfen SUVA-Berichte immer auch die Kausalität: Passt die festgestellte Verletzung zum geschilderten Unfallhergang? Formulierungen wie "unfallkausal", "überwiegend wahrscheinlich unfallbedingt" oder umgekehrt "krankhafter Vorzustand" sind darum keine sprachlichen Feinheiten, sondern die Weichenstellung für die Leistungspflicht.

Besonders häufig wird es kompliziert, wenn ein Unfall auf einen Vorzustand trifft – etwa wenn ein Sturz eine bereits verschleissbedingt vorgeschädigte Sehne endgültig reissen lässt. Der Bericht unterscheidet dann, welcher Anteil der Beschwerden dem Unfall und welcher dem Vorzustand zugeschrieben wird. Sätze wie "der Status quo sine ist erreicht" bedeuten übersetzt: Aus ärztlicher Sicht ist der Zustand wieder so, wie er sich ohne den Unfall ohnehin entwickelt hätte – ein Satz, der häufig die Einstellung von Leistungen einleitet.

Wer solche Formulierungen im eigenen Bericht findet, sollte den Wortlaut genau kennen, bevor er mit der Versicherung korrespondiert. Wir übersetzen die medizinischen Aussagen – für die rechtliche Bewertung und allfällige Einsprachen ist eine spezialisierte Rechtsberatung oder eine Beratungsstelle wie die Rechtsauskunft Ihrer Gewerkschaft zuständig.

Typische Missverständnisse bei SUVA-Berichten

FormulierungHäufiges MissverständnisTatsächliche Bedeutung
"Fallabschluss in Aussicht gestellt"Die Versicherung will nicht mehr zahlenDie Heilbehandlung nähert sich ihrem medizinischen Endpunkt; Ansprüche wie Integritätsentschädigung werden erst jetzt geprüft
"Beschwerden chronifiziert"Unheilbar krankDie Beschwerden bestehen seit längerer Zeit; über Behandelbarkeit sagt das Wort nichts aus
"Selbstlimitierender Verlauf erwartet"Man wird sich selbst überlassenDie Beschwerden klingen erfahrungsgemäss von allein ab
"Aggravation nicht auszuschliessen"Beleidigende UnterstellungStandardformulierung, mit der Ärzte festhalten, dass Beschwerdeschilderung und Messbefunde nicht vollständig übereinstimmen – kein Urteil
"Status quo ante erreicht"Unklarer FachbegriffDer Gesundheitszustand von vor dem Unfall ist wiederhergestellt

Wenn der Bericht beunruhigend klingt

Formulierungen wie "chronifiziert", "Vorzustand relevant" oder "Adäquanz fraglich" können den Eindruck erwecken, dass Leistungen infrage gestellt werden. Tatsächlich beschreiben sie häufig nur einen Zwischenstand im laufenden Verfahren. Eine verständliche Übersetzung ordnet die Aussage sprachlich ein, ohne die fachliche Genauigkeit zu verändern.

Ihre Rechte rund um den SUVA-Arztbericht

Viele Versicherte wissen nicht, dass sie ein Akteneinsichtsrecht haben: Sie können bei der SUVA die Herausgabe der Sie betreffenden Akten verlangen – einschliesslich der ärztlichen Berichte, die Ihre behandelnden Ärzte an die Versicherung geschickt haben, und der Beurteilungen der versicherungsinternen Ärzte (Kreisärzte). Gerade die kreisärztlichen Untersuchungsberichte sind oft ausschlaggebend für Entscheide und lohnen sich zu lesen – und zu verstehen.

Ebenfalls gut zu wissen: Gegen Verfügungen der SUVA können Sie innert 30 Tagen Einsprache erheben. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Verfügung. Wer die medizinische Begründung der Verfügung nicht versteht, verliert wertvolle Zeit dieser Frist mit Rätselraten – ein weiterer Grund, den zugrunde liegenden Arztbericht früh in verständliche Sprache übersetzen zu lassen. Nochmals ausdrücklich: Ob eine Einsprache Aussicht auf Erfolg hat, ist eine Rechtsfrage, die wir nicht beantworten; dafür gibt es spezialisierte Anwältinnen, Anwälte und unentgeltliche Rechtsberatungsstellen.

Wer schreibt an wen? Die Beteiligten im Überblick

BeteiligteRolle
Behandelnde Ärztin / behandelnder ArztVerfasst Erst-, Zwischen- und Abschlussberichte an die SUVA
Kreisarzt der SUVAVersicherungsinterner Arzt, untersucht bei Bedarf selbst und beurteilt Kausalität und Integritätsschaden
Case Manager der SUVAKoordiniert den Fall, veranlasst Berichte und Wiedereingliederung
ArbeitgeberMeldet den Unfall und erhält Angaben zur Arbeitsfähigkeit (nicht aber medizinische Details)

Der letzte Punkt beruhigt viele Betroffene: Ihr Arbeitgeber erfährt aus dem Verfahren die Arbeitsfähigkeitsangaben, nicht jedoch Diagnosen oder Befunddetails – diese unterliegen dem Arztgeheimnis gegenüber dem Arbeitgeber.

Typischer Ablauf nach einem Unfall

Vom Unfalltag bis zum Fallabschluss durchläuft jeder Fall dieselben Stationen – und an jeder Station entsteht mindestens ein ärztlicher Bericht. Wer weiss, an welchem Punkt des Ablaufs er gerade steht, kann den aktuellen Bericht viel besser einordnen:

Unfallmeldung Erstbericht Behandlung Zwischenberichte Beurteilung Integritätsschaden Fallabschluss Abschlussbericht

Verletzungsarten und ihre typische Berichtssprache

Knochenbrüche (Frakturen)

Frakturberichte verfolgen den Heilungsverlauf mit festen Begriffen: "Beginnende Kallusbildung" beschreibt das erste neue Knochengewebe an der Bruchstelle, "zunehmende Konsolidation" den fortschreitenden Zusammenschluss, "vollständig konsolidiert" die abgeschlossene Heilung. Bei operativ versorgten Brüchen kommt das "Osteosynthesematerial" hinzu – Platten, Schrauben oder Nägel. "Reizlos einliegend" ist dabei die gewünschte Formulierung; ob und wann Material entfernt wird, ist eine separate Entscheidung.

Weichteilverletzungen: Sehnen, Bänder, Muskeln

Hier dominieren Grade und Teilbegriffe: Eine Zerrung (Distorsion) Grad I ist etwas anderes als eine komplette Bandruptur Grad III. Weil Weichteile im Röntgen unsichtbar sind, stützen sich diese Berichte auf Ultraschall oder MRT – und verweisen häufig auf orthopädische Detailbefunde. Was die einzelnen Strukturen und Rissformen bedeuten, erklärt unsere Seite Orthopädie-Befund übersetzen ausführlich.

Kopfverletzungen und Commotio

Nach Stürzen oder Kollisionen taucht oft die "Commotio cerebri" auf – die Gehirnerschütterung. Berichte beschreiben hier Bewusstseinslage, Erinnerungslücken ("Amnesie") und den Verlauf von Symptomen wie Kopfschmerz oder Schwindel. Bei anhaltenden Beschwerden folgt teils eine neurologische Abklärung; deren Berichte erläutert unsere Seite Neurologie-Befund verstehen.

Psychische Unfallfolgen

Auch psychische Folgen eines Unfalls – etwa nach schweren Ereignissen – können versichert sein. Die entsprechenden Berichte stammen aus der Psychiatrie und verwenden eine eigene Fachsprache; einen Einstieg bietet unsere Seite Psychiatrie-Bericht verstehen. In SUVA-Verfahren spielt hier die Adäquanzprüfung eine besonders grosse Rolle, weil der Zusammenhang zwischen Ereignis und psychischer Folge rechtlich streng beurteilt wird.

Berufskrankheit statt Unfall: die zweite Säule der SUVA-Berichte

Neben Unfällen deckt die Unfallversicherung auch Berufskrankheiten ab – gesundheitliche Schäden, die vorwiegend durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurden. Klassische Beispiele: Lärmschwerhörigkeit nach Jahrzehnten auf dem Bau, Hauterkrankungen durch berufliche Stoffe oder Atemwegserkrankungen durch Stäube. Die ärztlichen Berichte in solchen Verfahren sind sprachlich noch anspruchsvoller als reine Unfallberichte, weil sie die berufliche Exposition (also den Kontakt mit der schädigenden Einwirkung) über Jahre rekonstruieren und gegen aussenberufliche Ursachen abwägen müssen.

Formulierungen wie "arbeitsbedingte Verursachung überwiegend wahrscheinlich" oder "berufliche Exposition ausreichend dokumentiert" sind hier die entscheidenden Sätze. Auch diese Berichte übersetzen wir Satz für Satz – die Frage, ob eine Berufskrankheit anerkannt wird, entscheidet aber die Versicherung auf Grundlage der gesamten Akten.

Nach der Übersetzung: So nutzen Sie Ihren verständlichen Bericht

Ein übersetzter SUVA-Bericht ist mehr als beruhigende Lektüre. Konkret hilft er in drei Situationen: Erstens im Gespräch mit der behandelnden Ärztin – Sie können gezielt nachfragen, warum eine bestimmte Arbeitsfähigkeit attestiert wurde oder was zur Verbesserung beitragen könnte. Zweitens im Kontakt mit dem Case Manager der SUVA – wer die eigene Aktenlage kennt, kann Rückfragen präzise beantworten und Missverständnisse früh ausräumen. Drittens bei der Entscheidung, ob Sie eine Rechtsberatung beiziehen: Wer versteht, was medizinisch festgestellt wurde, kann viel besser einschätzen, ob sich eine rechtliche Prüfung lohnt.

Unsere Erklärung enthält deshalb neben der Übersetzung auch Hinweise, welche Passagen für das weitere Verfahren typischerweise bedeutsam sind – sprachlich eingeordnet, ohne rechtliche Bewertung. Für Schreiben an die Versicherung, etwa eine sachliche Rückfrage oder die Bitte um Akteneinsicht, unterstützt Sie briefhilfe.ch mit passenden Formulierungen.

So funktioniert die Übersetzung

1

Hochladen

Sie laden Ihren SUVA-Arztbericht anonymisiert hoch.

2

Übersetzung

Unsere Fachredaktion überträgt jeden Abschnitt inklusive Prozentangaben.

3

Ergebnis

Sie erhalten den übersetzten Bericht als PDF per E-Mail.

Taggeld, Heilbehandlung, Rente: die Leistungsarten hinter den Berichten

Jeder ärztliche Bericht im SUVA-Verfahren steht im Dienst einer Leistungsfrage. Das Taggeld ersetzt während der Arbeitsunfähigkeit einen Teil des Lohnausfalls – deshalb fragt jeder Zwischenbericht nach dem aktuellen AUF-Grad. Die Heilbehandlung umfasst die Übernahme der medizinischen Kosten – deshalb dokumentieren die Berichte Therapien und deren Fortschritt. Und wenn nach dem Fallabschluss eine erhebliche Erwerbseinbusse zurückbleibt, kommt eine Invalidenrente der Unfallversicherung ins Spiel – dafür sind die abschliessenden Beurteilungen von Arbeitsfähigkeit und zumutbarer Tätigkeit zentral.

Wer diese Zuordnung kennt, versteht plötzlich, warum bestimmte Fragen in den Formularen immer wieder auftauchen: Der Arzt beantwortet sie nicht aus Neugier, sondern weil jede Antwort eine konkrete Leistung steuert. Und genau deshalb lohnt es sich, die eigenen Berichte nicht ungelesen abzuheften – sie sind die Sprache, in der über Ihre Ansprüche entschieden wird.

Grenzgängerinnen und Grenzgänger: zwei Systeme, zwei Sprachen

Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, ist bei einem Arbeitsunfall über den Schweizer Arbeitgeber UVG-versichert – die Berichte laufen also über die SUVA oder eine andere Schweizer Unfallversicherung. Gleichzeitig findet die Behandlung oft beim Hausarzt oder im Spital in Deutschland statt. Das Ergebnis: Deutsche Arztberichte mit deutscher Terminologie treffen auf ein Schweizer Versicherungsverfahren mit UVG-Begriffen.

Dabei entstehen echte Übersetzungsfragen im eigenen Sprachraum: Die deutsche "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" entspricht funktional dem Schweizer Arbeitsunfähigkeitszeugnis, deutsche Berichte kennen aber weder "Integritätsschaden" noch "Fallabschluss" im UVG-Sinn. Umgekehrt fragt die SUVA nach Einschätzungen, die deutsche Ärzte in dieser Form selten formulieren. Wir übersetzen beide Berichtswelten in dieselbe klare Alltagssprache – so erkennen Sie, wo sich die Dokumente inhaltlich decken und wo tatsächlich unterschiedliche Aussagen vorliegen.

Für wen sich dieser Service eignet

Nach einem Arbeitsunfall

Wenn Sie Ihren Erst- oder Zwischenbericht besser einordnen möchten.

Bei bleibenden Beschwerden

Wenn eine Beurteilung zum Integritätsschaden vorliegt.

Vor Rückfragen an die SUVA

Wenn Sie gezielte Fragen vorbereiten möchten.

Grenzgängerinnen & Grenzgänger

Wenn zusätzlich Berichte aus Deutschland vorliegen.

Wichtig: Keine Rechts- oder Medizinberatung

Wir übersetzen medizinische und versicherungstechnische Fachsprache in Alltagssprache. Wir geben keine Rechtsberatung, keine medizinische Beratung und treffen keine Aussage zu Ihrem Leistungsanspruch gegenüber der SUVA.

Für rechtliche Fragen wenden Sie sich an eine Fachanwältin, einen Fachanwalt oder eine spezialisierte Beratungsstelle. Details zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen zum SUVA-Arztbericht

Was kostet die Übersetzung?

CHF 24.– einmalig, ohne Abonnement und ohne versteckte Folgekosten – unabhängig davon, ob es sich um einen kurzen Zwischenbericht oder einen ausführlichen Abschlussbericht handelt.

Gebt ihr eine Einschätzung zu meinem Leistungsanspruch ab?

Nein, wir übersetzen ausschliesslich die Fachsprache und geben keine rechtliche oder medizinische Einschätzung ab.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Sie erhalten Ihre Erklärung per E-Mail. Details zur Bearbeitungszeit finden Sie in unseren häufigen Fragen.

Was bedeutet ein Integritätsschaden von 10 %?

Die Prozentzahl beschreibt das Ausmass einer bleibenden Beeinträchtigung im Vergleich zu einem vollständigen Schaden – gemessen an einer Skala, die auf schwerste Schädigungen geeicht ist. Sie ist unabhängig davon, ob und wie viel Sie arbeiten können, und bildet die Grundlage für eine einmalige Entschädigung.

Ist die Übertragung meiner Unterlagen sicher?

Ja, wir arbeiten mit anonymisierten Dokumenten; Ihre Unterlagen werden nicht an Dritte weitergegeben.

Kann ich mehrere Berichte gemeinsam einreichen?

Ja, Erst-, Zwischen- und Abschlussbericht können gemeinsam eingereicht werden.

Was bedeutet Fallabschluss?

Der Zeitpunkt, ab dem aus ärztlicher Sicht keine namhafte Besserung durch weitere Behandlung mehr erwartet wird. Er beendet in der Regel Heilbehandlung und Taggeld – gleichzeitig werden dann Ansprüche wie Integritätsentschädigung oder Rente geprüft. Ein Fallabschluss ist also nicht automatisch eine schlechte Nachricht.

Was ist der Unterschied zwischen Kausalität und Adäquanz?

Kausalität betrifft die Ursache, Adäquanz die rechtliche Frage eines ausreichend engen Zusammenhangs.

Werden auch handschriftliche Berichte übersetzt?

Ja, sofern der Text lesbar eingescannt oder fotografiert werden kann. Bei schwer lesbaren Stellen weisen wir in der Erklärung transparent darauf hin, statt zu raten.

Hilft die Übersetzung bei einem Einspracheverfahren?

Sie hilft beim Verständnis des Inhalts. Für rechtliche Einschätzungen empfehlen wir eine Rechtsberatung.

Kann ich die Übersetzung auch für IV-Berichte nutzen?

Ja, viele Formulierungen ähneln sich strukturell.

Wie reiche ich meinen Bericht ein?

Über unseren Upload-Bereich – als PDF, Foto oder Scan.

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Für Schreiben an die SUVA oder Ihre Krankentaggeldversicherung hilft briefhilfe.ch. Bei Klauseln in Ihrer Unfall- oder Zusatzversicherung hilft vertrag-verstehen.ch. Einen Überblick bietet dokumentenhilfe.ch.

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