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Verkehrsmedizinisches Gutachten verstehen:Fahreignung, Auflagen und was die Konklusion bedeutet

Stand: September 2026

Sie haben ein verkehrsmedizinisches Gutachten erhalten oder wurden zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung aufgeboten und fragen sich, was Sätze wie «Fahreignung unter Auflagen» oder «Abstinenznachweis mittels EtG» bedeuten? Diese Seite erklärt jeden Begriff und die Schlussfolgerung Wort für Wort – ruhig, sachlich und ohne Bewertung Ihres Falls.

Verkehrsmedizinisches Gutachten mit Beurteilung der Fahreignung und Angabe von Auflagen
Inhalt dieser Seite

Verkehrsmedizinisches Gutachten verstehen: die Kurzantwort

In zwei Sätzen

Ein verkehrsmedizinisches Gutachten beantwortet eine einzige Frage: Erfüllt diese Person die gesundheitlichen Voraussetzungen, um sicher ein Fahrzeug zu führen? Diese Voraussetzung heisst Fahreignung – und um sie dreht sich das ganze Dokument.

Wichtig zum Einordnen: Die begutachtende Person entscheidet nichts über Ihren Ausweis. Sie beurteilt und empfiehlt; der Entscheid kommt separat von der Strassenverkehrsbehörde – als Verfügung, nicht als medizinisches Dokument.

Wer ein solches Gutachten zum ersten Mal liest, ist meist angespannt, weil viel davon abhängt. Der Text wirkt dabei oft distanziert: Er schreibt über Ihre Gesundheit, aber nicht, um Sie zu behandeln, sondern um eine abgegrenzte Eignungsfrage zu beantworten. Genau darum klingt er nüchtern und prüfend – das ist kein Zeichen von Gleichgültigkeit, sondern die Folge einer eng gestellten Aufgabe.

Diese Seite erklärt die Sprache dieser Dokumente. Sie prüft keinen Behördenentscheid und gibt keine Rechts- oder Medizinberatung. Wie ein gewöhnlicher ärztlicher Bericht aufgebaut ist, zeigt Arztbrief verstehen; die Grundlagen zu Befunden allgemein finden Sie unter Befund verstehen.

1Frage: Ist die Fahreignung gegeben?
3mögliche Ergebnisse: befürwortet, mit Auflagen, verneint
0Entscheide, die der Gutachter selbst trifft

Was ein verkehrsmedizinisches Gutachten ist – und was nicht

Ein verkehrsmedizinisches Gutachten, auch Fahreignungsgutachten genannt, ist die schriftliche Beurteilung einer dafür anerkannten Ärztin oder eines anerkannten Arztes zur Frage, ob jemand die gesundheitlichen Voraussetzungen zum sicheren Fahren erfüllt. Veranlasst wird es nicht von Ihnen, sondern von der Strassenverkehrsbehörde Ihres Kantons. Damit unterscheidet es sich grundlegend von einem gewöhnlichen Arztbesuch.

Wichtig ist: Zwischen Ihnen und der begutachtenden Person besteht kein Behandlungsverhältnis. Sie werden nicht therapiert und nicht beraten – Ihr Zustand wird für eine bestimmte Frage untersucht und beschrieben. Das erklärt den sachlichen Ton und auch, warum das Gutachten Dinge festhält, die in einem Behandlungsbericht keine Rolle spielen würden.

Was das Gutachten tut

Es prüft die gesundheitlichen Mindestvoraussetzungen, ordnet Befunde ein und schliesst mit einer Empfehlung zur Fahreignung.

Was es nicht tut

Es behandelt nicht, ersetzt nicht Ihre Ärztin, prüft nicht Ihr fahrerisches Können und entscheidet nicht über Ihren Ausweis.

Von der Rolle her ähnelt das Gutachten anderen versicherungs- und behördenmedizinischen Beurteilungen, unterscheidet sich aber in der Frage. Der ärztliche Dienst der Invalidenversicherung fragt nach der Arbeitsfähigkeit, wozu IV-Bericht verstehen die Einzelheiten erklärt. Die Krankenkasse lässt Leistungen prüfen, was Vertrauensarzt-Bericht verstehen beschreibt. Nach einem Unfall geht es um den Zusammenhang mit dem Ereignis, dargestellt unter SUVA-Arztbericht verstehen. Das verkehrsmedizinische Gutachten fragt nach keinem dieser Punkte, sondern allein nach der Fahreignung.

Fahreignung und Fahrkompetenz – zwei Wörter, die man nicht verwechseln darf

Ein Missverständnis steht am Anfang fast jeder Verunsicherung: der Unterschied zwischen Fahreignung und Fahrkompetenz. Beide sind Voraussetzungen zum Fahren, aber sie meinen etwas völlig Verschiedenes – und das Gutachten betrifft nur die eine.

BegriffWas gemeint istWer das prüft
FahreignungDie dauerhafte gesundheitliche und charakterliche Eignung, überhaupt fahren zu dürfen.Die verkehrsmedizinische Untersuchung.
FahrkompetenzDas fahrerische Können: Regeln kennen und das Fahrzeug beherrschen.Die praktische Führerprüfung, allenfalls eine Kontrollfahrt.

Das Gutachten beurteilt die gesundheitliche Seite der Fahreignung. Es sagt nichts darüber, ob Sie gut einparken oder die Vortrittsregeln beherrschen – das ist die Fahrkompetenz und gehört zur praktischen Prüfung. Wer diese Trennung kennt, versteht sofort, warum im Gutachten kein Wort über das eigentliche Fahren steht.

Zur Fahreignung gehört neben der Gesundheit auch die charakterliche Eignung. Weil dieser zweite Teil oft eine eigene Beurteilung braucht, gibt es daneben das verkehrspsychologische Gutachten. Es ist ein anderes Dokument mit anderer Fragestellung und wird von einer psychologischen Fachperson erstellt – nicht zu verwechseln mit dem verkehrsmedizinischen Gutachten, um das es hier geht.

Warum man aufgeboten wird

Ein Aufgebot zur verkehrsmedizinischen Untersuchung kommt nicht zufällig. Es gibt drei typische Anlässe, und der zutreffende steht im Schreiben der Behörde.

Alterskontrolle

Ab dem 75. Altersjahr bietet die Behörde alle zwei Jahre zu einer Kontrolluntersuchung auf (Art. 15d Abs. 2 SVG) – ein Routinevorgang, kein Verdacht.

Meldung

Eine Ärztin, ein Arzt oder die IV-Stelle hat der Behörde gemeldet, dass das sichere Fahren gesundheitlich fraglich sein könnte, etwa wegen einer neurologischen Erkrankung oder des Sehens.

Vorfall

Ein Ereignis im Zusammenhang mit Alkohol, Medikamenten oder anderen Substanzen hat die Prüfung ausgelöst.

Diese Anlässe unterscheiden sich stark, und mit ihnen der Umfang der Untersuchung. Eine Alterskontrolle ist meist knapp; nach einem Vorfall mit Substanzen ist die Prüfung ausführlicher und beinhaltet häufig Laborwerte. Welche Untersuchungen genau nötig sind, richtet sich nach dem Anlass. Wie einzelne Laborwerte in einem ärztlichen Bericht zu lesen sind, erklärt Laborwerte verstehen, und die häufigsten Blutwerte ordnet Blutwerte verstehen ein.

Wichtig einzuordnen

Warum genau Sie aufgeboten wurden, ist eine verwaltungsrechtliche Frage und keine medizinische. Das Gutachten selbst nennt oft nur den Anlass und beurteilt dann die Eignung – ob das Aufgebot rechtens war und was daraus folgt, gehört zu einer Fachperson des Verkehrsrechts.

Wer die Untersuchung durchführt: die Anerkennungsstufen

Verkehrsmedizinische Untersuchungen dürfen nur Ärztinnen und Ärzte mit einer besonderen Anerkennung vornehmen. Es gibt vier Stufen, die zunehmend anspruchsvolleren Fragestellungen entsprechen. Auf dem Aufgebot steht meist, welche Stufe für Ihren Fall nötig ist.

StufeWofür zuständig
Stufe 1Kontrolluntersuchungen von Ausweisinhabenden über 75 Jahre (Alterskontrolle).
Stufe 2Untersuchungen für die Lastwagen- und Buskategorien (C, C1, D, D1) und den berufsmässigen Personentransport.
Stufe 3Zweituntersuchungen, Erstuntersuchungen in besonderen Fällen (etwa bei Zweifeln der Behörde, ab 75 Jahren oder mit Körperbehinderung), Kontrollen nach schweren Unfällen oder Krankheiten sowie Fahreignungsuntersuchungen nach einer ärztlichen Meldung oder einer Meldung der IV-Stelle.
Stufe 4Alle verkehrsmedizinischen Untersuchungen und Gutachten; zwingend etwa nach einer Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr oder unter Betäubungsmitteln.

Die Stufe ist kein Werturteil über Sie, sondern ein Hinweis auf die Schwierigkeit der Frage. Ein ausführliches Fahreignungsgutachten nach einem Vorfall wird auf einer höheren Stufe erstellt als eine routinemässige Alterskontrolle. Passende, anerkannte Ärztinnen und Ärzte sind über das öffentliche Verzeichnis medtraffic.ch auffindbar. Wie die verschiedenen Fachbezeichnungen und Kürzel in solchen Dokumenten zu deuten sind, erklärt medizinische Abkürzungen.

Die drei möglichen Ergebnisse der Konklusion

Am Ende jedes Gutachtens steht die Konklusion – die Schlussfolgerung zur Fahreignung. Sie fällt in eines von drei Ergebnissen, und dieser Satz ist der wichtigste des ganzen Dokuments.

Konklusion befürwortet Eignung gegeben, keine Bedingungen. unter Auflagen Eignung mit Bedingungen. nicht befürwortet Eignung derzeit nicht gegeben.

Befürwortet heisst: Die gesundheitlichen Voraussetzungen sind erfüllt, es braucht nichts weiter. Unter Auflagen heisst: Die Eignung wird nicht verneint, aber an Bedingungen geknüpft – etwa eine Sehhilfe oder einen Nachweis. Nicht befürwortet heisst: Aus Sicht des Gutachtens sind die Voraussetzungen derzeit nicht gegeben. Auch hier gilt: Das ist eine Empfehlung. Der verbindliche Entscheid folgt separat von der Behörde.

Der mittlere Fall – unter Auflagen – sorgt oft für Rückfragen, weil die Auflagen in Fachsprache formuliert sind. Ihnen ist der nächste Abschnitt gewidmet.

Beim Lesen der Konklusion lohnt sich der Blick auf die genaue Wortwahl. Ein Gutachten formuliert bewusst vorsichtig: Ausdrücke wie «derzeit nicht befürwortet», «befristet», «unter der Bedingung, dass» oder «erneute Beurteilung nach» verweisen fast immer auf einen Verlauf, nicht auf einen Endzustand. Solche Signalwörter zeigen, dass ein Gutachten einen Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt beschreibt und oft zugleich nennt, was diesen Stand verändern kann. Was das für Ihren Ausweis bedeutet, entscheidet die Behörde.

Auflagen und Beschränkungen – im Klartext

Eine Auflage ist eine Bedingung, unter der weiter gefahren werden darf. Sie ist kein Fahrverbot, sondern das Gegenteil: Sie hält die Eignung aufrecht, indem sie eine Einschränkung ausgleicht. Die häufigsten Auflagen in verständlicher Sprache:

Sehhilfe

Fahren nur mit Brille oder Kontaktlinsen – die verbreitetste Auflage überhaupt.

Abstinenznachweis

Belegter Verzicht auf Alkohol oder andere Substanzen über einen festgelegten Zeitraum.

Kontrollintervall verkürzt

Die nächste Untersuchung kommt früher als üblich, um den Verlauf zu beobachten.

Fachärztliche Kontrolle

Regelmässige Berichte einer Fachärztin, etwa bei einer chronischen Erkrankung.

Beschränkung der Kategorie

Fahren nur für bestimmte Fahrzeugarten oder in einem bestimmten Rahmen.

Automatikgetriebe

Fahren nur mit Automat, wenn eine körperliche Einschränkung das nötig macht.

Welche Auflage in Ihrem Fall gilt, steht im Gutachten und im Schreiben der Behörde, oft mit einer Frist – bis wann Sie etwas erbringen müssen. Diese Fristen sind wichtig, denn an ihnen hängt der weitere Verlauf. Eine breitere Sammlung ähnlicher Ausdrücke, wie sie auch in anderen Berichten vorkommen, finden Sie unter medizinische Abkürzungen.

Abstinenznachweis: was EtG und CDT bedeuten

Steht als Auflage ein Abstinenznachweis, tauchen im Gutachten meist zwei Kürzel auf, die viele Menschen zum ersten Mal sehen: EtG und CDT. Beide sind Laborwerte, die etwas über den Konsum von Alkohol aussagen – aber auf ganz verschiedene Weise.

EtG (Haaranalyse)

Ethylglucuronid ist ein Abbauprodukt von Alkohol. Im Haar gemessen zeigt es Konsum über einen längeren Zeitraum an – je nach untersuchter Haarlänge über mehrere Monate. Im Urin bestimmt, erfasst es nur die letzten Tage.

CDT (Blutwert)

Carbohydrate-Deficient Transferrin ist ein Marker im Blut, der auf regelmässigen höheren Alkoholkonsum über die letzten Wochen hinweisen kann.

Wichtig ist der Blick auf das, was diese Werte leisten und was nicht. Sie sind Hinweise, keine automatischen Urteile. Ob ein Wert im Rahmen liegt, hängt von der Fragestellung, dem Zeitraum und weiteren Umständen ab – und die Beurteilung obliegt der Fachperson. Diese Seite erklärt, was die Begriffe bezeichnen; sie beurteilt keine konkreten Werte. Wie Laborwerte allgemein aufgebaut sind und was Referenzbereiche bedeuten, zeigt Laborwerte verstehen.

Ein Abstinenznachweis wird üblicherweise lückenlos über einen bestimmten Zeitraum verlangt, mit mehreren Kontrollen. Genau das macht die Fristen so wichtig: Eine Lücke kann den ganzen Nachweis in Frage stellen. Was die einzelnen Laborangaben im Detail bedeuten, lässt sich nur zusammen mit dem übrigen Bericht einordnen.

Wie ein verkehrsmedizinisches Gutachten aufgebaut ist

So unterschiedlich die Anlässe sind, der Aufbau ähnelt sich. Wer die Reihenfolge kennt, findet sich in jedem Gutachten zurecht.

1
Auftrag & Anlass

Wer das Gutachten veranlasst hat und warum – die gestellte Frage.

2
Befunde

Ergebnisse der Untersuchung und allfällige Laborwerte, sachlich beschrieben.

3
Konklusion

Die Schlussfolgerung zur Fahreignung, mit allfälligen Auflagen.

Der wertvollste Teil für Sie ist die Konklusion – dort steht das Ergebnis. Der Befundteil erklärt, wie es zustande kommt. Ähnlich aufgebaute Untersuchungsberichte, bei denen Befund und Beurteilung getrennt stehen, behandelt Untersuchungsbericht Spital; die Deutung der medizinischen Diagnosen darin erklärt Diagnose verstehen. Berührt das Gutachten eine neurologische Fragestellung, hilft ergänzend Neurologie-Befund verstehen.

Ein Beispiel: von der Untersuchung zur Auflage

Wie sich die Angaben zu einem Ergebnis fügen, zeigt ein durchgespieltes Beispiel. Der Name ist frei gewählt und dient nur der Veranschaulichung.

TB
Thomas B., 58 Aufgebot nach einem Vorfall mit Alkohol

Anlass: Die Behörde ordnet eine Untersuchung auf Stufe 4 an. Thomas liest im Aufgebot «Abklärung der Fahreignung» und ist zunächst verunsichert, was das für seinen Ausweis heisst.

Konklusion: «Fahreignung unter Auflagen: Abstinenznachweis mittels EtG-Haaranalyse über sechs Monate, danach Kontrolluntersuchung.» Für Thomas heisst das: Die Eignung wird nicht verneint, aber an einen belegten Verzicht und eine spätere Kontrolle geknüpft.

Was ankommt: Das Gutachten spricht keine Strafe aus und entzieht keinen Ausweis. Es empfiehlt eine Bedingung. Der verbindliche Entscheid – und alle Fristen – kommen als Verfügung der Behörde. Was rechtlich daraus folgt, ist keine medizinische Frage.

Solche Verläufe über mehrere Schritte hinweg sind typisch. Wer den zugehörigen Bericht insgesamt verstehen möchte, findet Hilfe unter medizinische Berichte verstehen oder lässt einzelne Passagen unter Arztbrief übersetzen einordnen.

Hinweis für Grenzgänger

Wer in der Schweiz fährt, untersteht dem Schweizer Strassenverkehrsrecht: Schweizer Behörden können einen ausländischen Führerausweis nach denselben Regeln für die Schweiz aberkennen, die für den Entzug eines Schweizer Ausweises gelten (Art. 45 VZV). Für den Ausweis selbst ist in der Regel der Wohnsitzstaat zuständig. Anlass, Ablauf und Begriffe können sich deshalb von Land zu Land deutlich unterscheiden.

Häufige Irrtümer rund ums Gutachten

Rund um das verkehrsmedizinische Gutachten halten sich Missverständnisse. Die häufigsten hier kurz geradegerückt – es geht dabei immer um die Bedeutung der Angaben, nicht um rechtliche Ansprüche.

«Der Gutachter nimmt mir den Ausweis weg.» → Nein, er empfiehlt; entschieden wird von der Behörde.
«Unter Auflagen heisst Fahrverbot.» → Im Gegenteil: Die Eignung bleibt, gebunden an eine Bedingung.
«Das Gutachten prüft mein Fahren.» → Nein, es prüft die gesundheitliche Eignung, nicht das Können.
«CDT oder EtG entscheiden automatisch.» → Es sind Hinweise; die Beurteilung liegt bei der Fachperson.
«Ein Aufgebot heisst, ich habe etwas falsch gemacht.» → Die Alterskontrolle ist Routine; auch eine ärztliche Meldung ist kein Vorwurf, sondern ein Anlass zur Abklärung.
«Nicht befürwortet heisst für immer.» → Es beschreibt den derzeitigen Stand, nicht die Zukunft.

Fällt Ihnen beim Lesen Ihres eigenen Gutachtens eine Formulierung auf, die Sie nicht einordnen können, lohnt der genaue Blick. Unklare ärztliche Formulierungen entschlüsselt allgemein unklare Diagnose verstehen, und wer ein psychiatrisches Element im Verfahren hat, findet Kontext unter Psychiatrie-Bericht verstehen.

Wo diese Erklärung hilft – und wo ihre Grenze liegt

Diese Seite macht die Fachbegriffe und die Konklusion eines verkehrsmedizinischen Gutachtens verständlich. Sie erklärt, was Fahreignung, Auflagen, Abstinenznachweis und die übrigen Ausdrücke bedeuten, damit Sie Ihr eigenes Dokument sicher lesen können. Das ist ihr Zweck – und zugleich ihre Grenze.

Was diese Seite nicht leistet: Sie stellt keine Diagnose, beurteilt keine Laborwerte und keinen Gesundheitszustand und ersetzt kein Gespräch mit Ihrer Ärztin. Und sie gibt keine rechtliche Beratung. Fragen wie «War das Aufgebot rechtens?», «Kann ich gegen den Entscheid vorgehen?» oder «Wie erhalte ich meinen Ausweis zurück?» sind verkehrs- und verwaltungsrechtliche Fragen. Sie gehören zu einer Fachperson des Verkehrsrechts, medizinische Fragen zu Ihrer behandelnden Ärztin oder zur begutachtenden Stelle.

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Für wen diese Seite gedacht ist

Für Führerausweisinhabende und Angehörige, die ein verkehrsmedizinisches Gutachten oder ein Aufgebot dazu erhalten haben und die Fachbegriffe und die Konklusion verstehen möchten.

Was erklärt wird

Die Bedeutung der Begriffe – Fahreignung, Auflagen, Abstinenznachweis, Anerkennungsstufen – und wie die Schlussfolgerung zu lesen ist, in verständlicher Alltagssprache.

Was bewusst nicht angeboten wird

Keine Diagnose, keine Beurteilung Ihrer Werte oder Ihrer Eignung und keine rechtliche Beratung. Die Inhalte ersetzen weder das Gespräch mit einer Ärztin noch eine Rechtsauskunft. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an eine Fachperson des Verkehrsrechts, bei gesundheitlichen an Ihre behandelnde Ärztin oder die begutachtende Stelle.

Fahreignung: Anlass, Zuständigkeit und Ablauf

Ein verkehrsmedizinisches Gutachten wird nicht zur Behandlung erstellt, sondern zur Beurteilung der Fahreignung. Art. 15d Abs. 1 SVG hält fest: Bestehen Zweifel an der Fahreignung einer Person, so wird diese einer Fahreignungsuntersuchung unterzogen – aufgezählt sind unter anderem Fahrten unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss sowie Meldungen von Ärztinnen und Ärzten. Angeordnet wird die Untersuchung vom kantonalen Strassenverkehrsamt (Art. 28a VZV), und dort wird auch entschieden – nicht in der Arztpraxis.

Weil es um eine Beurteilung geht, gelten für das Gespräch andere Regeln als für eine Behandlung: Die untersuchende Person erstattet Bericht an die Behörde. Bei der Fahrkompetenz sieht Art. 15d Abs. 5 SVG zudem Kontrollfahrt, Theorie- oder Führerprüfung sowie Weiterbildungsmassnahmen vor. Ihre Krankenkasse ist hier nicht Kostenträgerin.

Wenn Sie zur Untersuchung aufgeboten werden

Lesen Sie das Aufgebot genau: Es nennt den Anlass, die Stelle und die Fristen. Unterlagen früherer Behandlungen können Sie mitbringen. Diese Seite erklärt Begriffe aus dem Gutachten und ist keine Rechtsberatung.

Quelle: Strassenverkehrsgesetz (SVG), Art. 15d und Verkehrszulassungsverordnung (VZV), Art. 5abis und 28a. Externe Quellen, zuletzt geprüft im Oktober 2026.

Zuständige Stellen und Anerkennungsstufen

Fahreignungsabklärungen ordnet das kantonale Strassenverkehrsamt an; die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte sind in vier Anerkennungsstufen eingeteilt.

Externe Quellen, zuletzt geprüft im Oktober 2026. Sie dienen der Orientierung; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle beziehungsweise Ihres Behandlungsteams.

Häufige Fragen zum verkehrsmedizinischen Gutachten

Was ist ein verkehrsmedizinisches Gutachten?

Die schriftliche Beurteilung einer anerkannten Ärztin oder eines anerkannten Arztes zur Frage, ob eine Person die gesundheitlichen Voraussetzungen zum sicheren Führen eines Fahrzeugs erfüllt – die Fahreignung. Es wird von der Strassenverkehrsbehörde veranlasst und behandelt niemanden, sondern beantwortet eine abgegrenzte Frage.

Was ist der Unterschied zwischen Fahreignung und Fahrkompetenz?

Fahreignung meint die dauerhafte gesundheitliche und charakterliche Eignung, überhaupt fahren zu dürfen. Fahrkompetenz meint das fahrerische Können – Regeln kennen und das Fahrzeug beherrschen. Das Gutachten beurteilt die gesundheitliche Seite der Fahreignung, nicht das Können.

Was heisst Fahreignung unter Auflagen?

Dass die Eignung nicht verneint, aber auch nicht uneingeschränkt befürwortet wird. Es werden Bedingungen festgelegt, unter denen weiter gefahren werden darf – etwa eine Sehhilfe, ein Abstinenznachweis oder kürzere Kontrollintervalle. Welche Auflage gilt, steht im Gutachten und im Schreiben der Behörde.

Was bedeuten EtG und CDT?

Beide sind Laborwerte zum Alkoholkonsum. EtG (Ethylglucuronid) wird in einer Haaranalyse bestimmt und zeigt Konsum über die Länge des Haars an. CDT ist ein Blutmarker, der auf regelmässigen höheren Konsum hinweisen kann. Beide sind Hinweise, deren Beurteilung der Fachperson obliegt – diese Seite beurteilt keine Werte.

Entscheidet der Gutachter, ob ich meinen Ausweis behalte?

Nein. Die Ärztin oder der Arzt beurteilt die Fahreignung und empfiehlt. Entschieden wird von der Strassenverkehrsbehörde. Das Gutachten ist eine fachliche Grundlage, kein Entscheid; dieser kommt separat als Verfügung.

Warum werde ich aufgeboten?

Häufige Anlässe sind die regelmässige Alterskontrolle, eine Meldung über eine gesundheitliche Einschränkung oder ein Vorfall mit Alkohol, Medikamenten oder anderen Substanzen. Der genaue Anlass steht im Aufgebot. Warum jemand aufgeboten wird, ist eine verwaltungsrechtliche und keine medizinische Frage.

Wer darf die Untersuchung durchführen?

Nur Ärztinnen und Ärzte mit einer kantonalen Anerkennung der Stufe 1 bis 4. Stufe 1 deckt die Alterskontrolle ab 75 Jahren ab. Fahreignungsuntersuchungen nach einer ärztlichen Meldung erfolgen mindestens auf Stufe 3, nach einer Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr oder unter Betäubungsmitteln auf Stufe 4. Anerkannte Ärztinnen und Ärzte sind über das Verzeichnis medtraffic.ch auffindbar.

Kann ich mein Gutachten hier erklären lassen?

Ja. Sie können das Gutachten als PDF, JPG, JPEG oder PNG hochladen und erhalten die Fachbegriffe und die Konklusion in verständlicher Alltagssprache erklärt – für CHF 24.– einmalig, ohne Registrierung und ohne Abo. Eine rechtliche oder medizinische Beurteilung ist damit nicht verbunden.

Verkehrsmedizinisches Gutachten verstehen – jeden Begriff in Alltagssprache

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