Ein Patientendossier verunsichert selten wegen eines einzelnen Satzes, sondern weil niemand erklärt, welche Dokumente überhaupt darin liegen, wie man sie bekommt und wie sie zusammengehören.
Kurz erklärt: Das Patientendossier ist die Sammlung aller Unterlagen zu Ihrer Behandlung – Arztbriefe, Laborberichte, Bildgebung, Austritts- und OP-Berichte, Medikationspläne. Geführt wird es von der behandelnden Stelle; Sie haben ein Einsichtsrecht und Anspruch auf eine Kopie. Das elektronische Patientendossier (EPD) ist etwas anderes: freiwillig, kostenlos, und Sie bestimmen selbst, wer welche Dokumente sehen darf (Stand September 2026).
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Das Dossier sammelt alle Dokumente einer Behandlung an einem Ort.
- Enthalten sind Arztbriefe, Laborwerte, Bildgebung, Austrittsberichte, Medikationspläne.
- Sie haben Einsichtsrecht und Anspruch auf eine Kopie.
- Ein kurzes schriftliches Gesuch an Praxis oder Spital genügt.
- Das EPD ist freiwillig und nicht dasselbe wie die Krankengeschichte.
- Einzelne Dokumenttypen erklären wir auf eigenen Seiten im Detail.
Inhalt dieser Seite
Warum die Dokumente im Patientendossier so schwer verständlich sind
Ein Patientendossier – auch Krankenakte genannt – wächst mit jeder Behandlung: ein Arztbrief hier, ein Laborbericht dort, dazu ein Röntgenbefund und irgendwann ein Entlassungsbericht nach einem Spitalaufenthalt. Jedes dieser Dokumente ist in medizinischer Fachsprache verfasst – geschrieben für Fachpersonen, nicht für Sie als Patientin oder Patient.
Abkürzungen, lateinische Begriffe und knappe Formulierungen machen es schwer, den eigenen Gesundheitszustand nachzuvollziehen. Welche Art Dokument Sie jeweils vor sich haben, zeigt die Übersicht der Dokumenttypen weiter unten. Genau hier setzen wir an: Sie laden das Dokument aus Ihrem Dossier hoch, das Sie verstehen möchten, und erhalten eine individuelle, verständliche Erklärung in klarer Alltagssprache. Ob Arztbrief, Laborbericht, MRT-Befund oder Austrittsbericht – jedes Dokument wird Punkt für Punkt erklärt, mit den wichtigen Stellen hervorgehoben und passenden Fragen für Ihr nächstes Arztgespräch.
Fachbegriffe, Abkürzungen, lateinische Formulierungen und knappe ärztliche Einschätzungen.
Unsicherheit, was die Dokumente konkret bedeuten und welche Punkte wichtig sind.
Was gehört alles zu einem Patientendossier?
| Dokumenttyp | Typischer Inhalt |
|---|---|
| Arztbriefe | Zusammenfassung von Diagnose, Anamnese und Behandlung |
| Laborwerte | Blutbild, Organwerte, Entzündungsparameter im Zeitverlauf |
| Bildgebende Befunde | Röntgen-, MRT-, CT- oder Ultraschallberichte |
| Entlassungsberichte | Zusammenfassung eines Spitalaufenthalts |
| OP-Berichte | Ablauf und Ergebnis operativer Eingriffe |
| Fachärztliche Berichte | Einschätzungen einzelner Spezialgebiete |
Jedes Blatt trägt oben einen Kopf mit Absender, Datum und Dokumentart. Wer zuerst diese drei Angaben liest, weiss bereits, welchen Dokumenttyp er vor sich hat – und welche unserer Seiten dazu ins Detail geht.
Ihr Recht auf das eigene Dossier: Einsicht und Kopien
Viele Patientinnen und Patienten wissen nicht, dass ihnen das eigene Dossier rechtlich zusteht: In der Schweiz haben Sie ein Einsichtsrecht in Ihre Patientendokumentation und können Kopien verlangen – bei der Hausarztpraxis, beim Spezialisten und beim Spital. Das umfasst Arztbriefe, Befunde, Laborresultate und Operationsberichte. Die Herausgabe darf nicht mit dem Argument verweigert werden, die Unterlagen seien «nur für Fachpersonen bestimmt».
Praktisch läuft das so: Sie stellen eine kurze schriftliche Anfrage an die behandelnde Institution und erhalten die Unterlagen als Kopie oder zunehmend digital. Erst wer die eigenen Dokumente besitzt, kann sie auch übersetzen lassen – dieses Einsichtsrecht ist also der erste Schritt zu einem verständlichen Dossier. Eine passende, sachliche Formulierung für die Anfrage finden Sie bei briefhilfe.ch.
«Herausgabe der Krankengeschichte inkl. Fremdbefunde, Auskunft nach Art. 25 DSG.»
«Fremdbefunde» sind Dokumente, die andere Stellen beigesteuert haben – etwa ein Laborbericht eines externen Instituts oder ein Bericht aus einem früheren Spitalaufenthalt. Diese Seiten gehören mit zum Dossier, auch wenn sie nicht in der anfragenden Praxis entstanden sind. Wer sie mitverlangt, bekommt die vollständige Geschichte statt nur den eigenen Ausschnitt.
Eine Begründung müssen Sie nicht liefern. Der rechtliche Leitfaden von SAMW und FMH hält den Anspruch auf Auskunft und auf eine Kopie der Krankengeschichte ausdrücklich fest – ohne Angabe von Gründen.
Die Dokumenttypen im Dossier und ihre typischen Hürden
Arztbriefe: die Königsdisziplin der Fachsprache
Der Arztbrief fasst Diagnosen, Krankengeschichte und Behandlungsempfehlungen zusammen – gerichtet an die weiterbehandelnde Fachperson. Seine dichteste Stelle ist meist die Diagnoseliste am Anfang: wenige Zeilen, in denen jede Zeile eine eigene Erkrankung in Fachterminologie samt Abkürzungen beschreibt. Wer diese Liste versteht, hat den Kern des gesamten Briefs erfasst.
Laborberichte: Zahlen ohne Einordnung
Laborwerte kommen als Tabellen mit Messwert, Einheit und Referenzbereich – oft mit Pfeilen oder Sternchen bei Abweichungen. Die Hürde liegt hier weniger in Fremdwörtern als in der fehlenden Einordnung: Welche markierten Werte sollten Sie im Arztgespräch ansprechen? Grundlagen dazu erklärt unsere Seite Laborwerte verstehen.
Bildgebende Befunde: Radiologie-Deutsch
Röntgen-, MRT- und CT-Berichte folgen einem festen Aufbau aus Fragestellung, Technik, Befund und Beurteilung. Die entscheidende Aussage steht fast immer in der Beurteilung am Ende – der Rest ist systematische Beschreibung. Details erläutert MRT-Befund verstehen.
Austrittsberichte: das Spital in Kurzform
Der Entlassungsbericht (in der Schweiz oft Austrittsbericht genannt) komprimiert einen ganzen Spitalaufenthalt: Eintrittsgrund, Verlauf, Eingriffe, Medikamente bei Austritt und Empfehlungen. Besonders wichtig für den Alltag ist die Medikamentenliste am Ende – hier stehen Änderungen gegenüber Ihrer bisherigen Medikation, die leicht übersehen werden.
Diese Seite ordnet die Dokumenttypen ein und zeigt, wie sie zusammenhängen. In die Tiefe eines einzelnen Berichts gehen jeweils eigene Seiten:
| Dokument aus dem Dossier | Worauf es dort ankommt | Seite mit den Details |
|---|---|---|
| Arztbrief | Diagnoseliste, Epikrise, Prozedere | Arztbrief übersetzen |
| Laborbericht | Referenzbereich, Einheiten, Markierungen | Laborwerte verstehen |
| Bildgebender Befund | Beurteilung am Schluss statt Beschreibung | Radiologiebericht erklärt |
| Austrittsbericht | Verlauf und Medikamente bei Austritt | Entlassungsbericht verstehen |
| Einzelner Befund | was die Formulierung tatsächlich aussagt | Befund verstehen |
Das elektronische Patientendossier (EPD) in der Schweiz
Seit einigen Jahren können Patientinnen und Patienten in der Schweiz ein elektronisches Patientendossier (EPD) eröffnen, in dem behandelnde Institutionen Dokumente ablegen können. Das EPD sammelt die Originaldokumente – es übersetzt sie jedoch nicht.
Wer Zugriff auf sein EPD hat und ein dort abgelegtes Dokument wirklich verstehen möchte, kann es bei uns hochladen und erhält eine individuelle, verständliche Erklärung – unabhängig vom EPD selbst. Neben Arztbriefen und Befunden können dort auch der Impfausweis, ein eMediplan oder Physiotherapie-Berichte abgelegt sein. Die Eröffnung eines EPD ist freiwillig und erfolgt über zertifizierte Anbieter; einmal eröffnet, bestimmen Sie selbst, welche Gesundheitsfachpersonen auf welche Dokumente zugreifen dürfen – ein Zugriffsprotokoll zeigt Ihnen zudem, wer wann welche Unterlagen eingesehen hat.
«Ich eröffne ein EPD, dann habe ich endlich alles beisammen.» So funktioniert es nicht: Ein neu eröffnetes EPD ist zunächst leer. Ältere Dokumente aus Praxis und Spital müssen Sie anfordern und selbst ablegen; automatisch landen dort nur Unterlagen angeschlossener Einrichtungen ab dem Zeitpunkt des Anschlusses.
Diagnoseliste entschlüsseln: So lesen Sie den wichtigsten Teil des Dossiers
Viele ärztliche Berichte im Dossier beginnen mit einer Diagnoseliste – und genau dort sammeln sich die meisten Verständnishürden. Eine typische Zeile lautet etwa: «Arterielle Hypertonie, ED 2019, aktuell gut eingestellt unter Dreifachtherapie.» Übersetzt: Bluthochdruck, erstmals 2019 festgestellt («ED» = Erstdiagnose), derzeit mit drei Medikamenten gut unter Kontrolle. Jede Zeile der Liste folgt diesem Muster: Erkrankung, Zeitangabe, aktueller Stand.
Häufige Kürzel in Diagnoselisten sind schnell gelernt: «ED» für Erstdiagnose, «St. n.» oder «Z. n.» für Zustand nach (ein abgeschlossenes Ereignis), «V. a.» für Verdacht auf (noch nicht bestätigt), «DD» für Differenzialdiagnose (alternative Erklärungsmöglichkeiten) und «a. e.» für am ehesten. Der Unterschied zwischen «V. a.» und einer bestätigten Diagnose ist dabei entscheidend – ein Verdacht ist keine Feststellung. Eine umfangreiche Sammlung finden Sie auf unserer Seite Medizinische Abkürzungen.
| Kürzel | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|
| ED | Erstdiagnose (Jahr der ersten Feststellung) | Diabetes mellitus Typ 2, ED 2021 |
| St. n. / Z. n. | Zustand nach – abgeschlossenes Ereignis | St. n. Appendektomie 2015 |
| V. a. | Verdacht auf – noch nicht bestätigt | V. a. Schlafapnoe-Syndrom |
| DD | Differenzialdiagnose – mögliche Alternative | DD muskuläre Verspannung |
| a. e. | Am ehesten – wahrscheinlichste Erklärung | a. e. viraler Infekt |
Ein Beispiel: So liest sich ein Satz vorher und nachher
Original aus einem Austrittsbericht: «St. n. laparoskopischer Cholezystektomie bei symptomatischer Cholezystolithiasis, komplikationsloser postoperativer Verlauf.»
Übersetzt: «Die Gallenblase wurde wegen Gallensteinen, die Beschwerden verursacht haben, in einer Schlüsselloch-Operation entfernt. Die Heilung nach der Operation verlief ohne Probleme.» Genauso funktioniert es mit einem Laborbefund, einem histologischen Befund oder einem OP-Bericht aus Ihrem Dossier.
Typische Missverständnisse bei Dossier-Dokumenten
| Formulierung | Häufiges Missverständnis | Tatsächliche Bedeutung |
|---|---|---|
| «Anamnestisch bekannt» | Vom Arzt festgestellt | Beruht auf Ihren eigenen Angaben im Gespräch, nicht auf einer Untersuchung |
| «Compliance gut» | Unklarer Fachbegriff | Sie halten sich zuverlässig an die vereinbarte Behandlung – eine positive Notiz |
| «Unauffälliger Status» | Es wurde nichts gemacht | Die körperliche Untersuchung ergab keine krankhaften Befunde |
| «Prozedere: Verlaufskontrolle in 6 Monaten» | Etwas Bedrohliches wird beobachtet | Eine geplante Nachkontrolle nach sechs Monaten; was genau kontrolliert wird und warum, erklärt Ihnen Ihre Ärztin |
| «Multimorbid» | Schwerstkrank | Es bestehen mehrere Erkrankungen gleichzeitig – sagt nichts über deren Schwere |
Gerade der Unterschied zwischen «anamnestisch» (von Ihnen berichtet) und «klinisch» (vom Arzt festgestellt) verändert die Aussagekraft eines Satzes komplett – und wird beim schnellen Lesen fast immer übersehen. Weitere Begriffe dieser Art erklärt unsere Seite medizinische Abkürzungen.
Wann lohnt sich die Übersetzung welches Dokuments?
Nicht jedes Dokument im Dossier ist gleich dringend. Als Faustregel hat sich bewährt: Übersetzen lassen Sie zuerst das Dokument, das eine anstehende Entscheidung betrifft – etwa den aktuellen Befund vor einem Therapieentscheid oder den Austrittsbericht direkt nach dem Spitalaufenthalt, solange die Empfehlungen noch umsetzbar sind. Ältere Dokumente werden dann relevant, wenn ein neuer Bericht auf sie verweist («bekannter Vorbefund») oder wenn Sie Ihre Krankengeschichte für eine neue Ärztin zusammenstellen möchten.
Auch fremdsprachige Dokumente im Dossier – etwa Berichte aus einem Auslandaufenthalt – lassen sich einordnen; einen Einstieg bietet unsere Seite Arztbrief übersetzen. Und wenn ein Dokument nach dem Lesen mehr Fragen aufwirft als beantwortet, hilft Hilfe bei der Diagnose weiter.
Ein 63-jähriger Mann wechselt nach einem Spitalaufenthalt die Hausarztpraxis und bittet die bisherige Praxis schriftlich um eine Kopie seiner Krankengeschichte. Zurück kommen 38 Seiten: 9 Arztbriefe, 14 Laborberichte, 4 bildgebende Befunde, 1 OP-Bericht, 1 Austrittsbericht und mehrere Medikationspläne aus verschiedenen Jahren.
Nach Datum sortiert zeigt sich schnell, welches Blatt zählt: der Austrittsbericht vom Mai 2026 mit der neuen Medikamentenliste – bei einem Präparat steht neu «1-0-1» statt «1-0-0», ein zweites ist als «sistiert» vermerkt. Die 14 Laborberichte wiederholen weitgehend dieselben Parameter; für das nächste Gespräch ist nur der jüngste relevant.
Eingereicht wird deshalb nicht der ganze Stapel, sondern ein einziges Dokument: der Austrittsbericht, für CHF 24 einmalig. Die übrigen Seiten bleiben geordnet im Ordner – als Vorgeschichte, nicht als offene Frage.
Ein zweites Beispiel: Laborkommentar übersetzt
Auch die Kommentarzeilen unter Labortabellen sind klassische Übersetzungskandidaten. Original: «Leichtgradige normochrome, normozytäre Anämie, a. e. im Rahmen des Infekts, Verlaufskontrolle empfohlen.» Übersetzt: «Der rote Blutfarbstoff bzw. die roten Blutkörperchen sind leicht vermindert; Grösse und Farbstoffgehalt der einzelnen Blutkörperchen sind dabei normal. Die wahrscheinlichste Erklärung ist der aktuelle Infekt. Der Wert soll später nochmals kontrolliert werden; wann, legt Ihre Ärztin fest.»
Der übersetzte Satz nimmt der Formulierung nichts an Genauigkeit – aber er verhindert, dass das Wort «Anämie» allein stehen bleibt und beim abendlichen Nachschlagen unnötig beunruhigt. Genau diese Einordnung im Zusammenhang ist der Unterschied zwischen einer Wort-für-Wort-Suche im Internet und einer Übersetzung Ihres konkreten Dokuments.
Ein Blatt aus Ihrem Dossier wirft Fragen auf?
Laden Sie genau das Dokument hoch, das Sie nicht einordnen können – Arztbrief, Laborbericht, Austritts- oder OP-Bericht. Sie erhalten eine Erklärung in Alltagssprache, abgestimmt auf Ihr Dokument, ohne Diagnose und ohne Therapieempfehlung.
Häufige Fachbegriffe rund um das Patientendossier
| Fachbegriff | Bedeutung in Alltagssprache |
|---|---|
| Anamnese | Vorgeschichte und bisheriger Krankheitsverlauf |
| Epikrise | Abschliessende ärztliche Zusammenfassung |
| Verlaufskontrolle | Erneute Untersuchung zur Beobachtung einer Entwicklung |
| Vorbefund | Ergebnis einer früheren Untersuchung zum Vergleich |
| Interdisziplinär | Fachübergreifend, mehrere Fachrichtungen betreffend |
| Progredient | Fortschreitend, im Verlauf zunehmend |
| Regredient | Rückläufig, sich im Verlauf bessernd |
| Kontrollintervall | Empfohlener Abstand bis zur nächsten Kontrolle |
«Vorbefund vom 14.03.2026 zum Vergleich vorliegend, im Verlauf regredient.»
Der Satz verknüpft zwei Dokumente Ihres Dossiers: Das ältere Blatt vom 14. März lag beim Befunden vor, und gegenüber diesem Stand hat sich das Beschriebene zurückgebildet. Ohne den Vorbefund im eigenen Ordner bleibt der Vergleich eine Behauptung, die man nicht nachvollziehen kann – ein Grund, ältere Berichte aufzubewahren.
Laborwerte im Dossier: den Verlauf im Blick behalten
Laborberichte sind die Dokumente, die sich im Dossier am schnellsten ansammeln – bei chronischen Erkrankungen kommen mehrmals jährlich neue Werte hinzu. Ihre Besonderheit: Der einzelne Bericht ist oft weniger aussagekräftig als der Verlauf. Ein einzelner Wert knapp über dem Referenzbereich ist eine Momentaufnahme; derselbe Wert, der über drei Berichte hinweg kontinuierlich steigt, kann etwas anderes bedeuten. Die Einordnung macht Ihre Ärztin. Deshalb notieren viele Ärzte in ihren Briefen Formulierungen wie «im Verlauf stabil» oder «gegenüber Vorwert regredient».
Beim Übersetzen eines Laborberichts erklären wir die Abkürzungen (etwa CRP, GFR, HbA1c), ordnen die markierten Abweichungen sprachlich ein und übersetzen die Laborkommentare am Ende des Berichts – dort verstecken sich oft die wichtigsten Hinweise. Was die einzelnen Blutwerte grundsätzlich bedeuten, erklären unsere Seiten Laborwerte verstehen und Blutbild-Abkürzungen im Detail.
Das Dossier im Gespräch: Vorbereitung auf Sprechstunde und Zweitmeinung
Ein verstandenes Dossier verändert die Rolle im Sprechzimmer. Statt zuzuhören und zu nicken, können Sie gezielt nachfragen: Warum wurde diese Diagnose gestellt? Worauf bezieht sich die Empfehlung am Ende des Berichts? Welche der aufgeführten Medikamente sind neu? Ärztinnen und Ärzte erleben solche Fragen meist als hilfreich – sie zeigen, dass die Behandlung mitgetragen wird, und decken Missverständnisse auf, bevor sie Folgen haben.
Besonders wertvoll ist das verstandene Dossier vor einer Zweitmeinung: Die zweite Fachperson kennt Ihre Geschichte nicht und ist auf die Dokumente angewiesen. Wer die eigenen Unterlagen versteht, kann die relevanten Berichte auswählen, die Kernaussagen in eigenen Worten zusammenfassen und die eigentliche Frage präzise stellen – das spart Konsultationszeit und führt zu besseren Antworten. Unsere Erklärungen enthalten deshalb immer auch passende Rückfragen für Ihr nächstes Arztgespräch, abgestimmt auf Ihr konkretes Dokument.
Dossier bei Versicherungsfragen: wenn Dritte mitlesen
Dokumente aus dem Patientendossier landen regelmässig bei Dritten: Krankentaggeldversicherungen fordern Arztberichte an, Lebensversicherer stellen Gesundheitsfragen, und nach Unfällen wertet die Unfallversicherung die Behandlungsberichte aus. In all diesen Situationen gilt: Was in Ihren Dokumenten steht, sollten Sie kennen, bevor es andere lesen – nicht um etwas zu verbergen, sondern um bei Rückfragen präzise und konsistent antworten zu können.
Speziell für Berichte an die Unfallversicherung mit ihren eigenen Begriffen wie Integritätsschaden oder Fallabschluss haben wir eine eigene Seite: SUVA-Arztbericht verstehen. Geht es um die Klauseln des Versicherungsvertrags selbst, hilft vertrag-verstehen.ch weiter.
So wählen Sie das richtige Dokument aus Ihrem Dossier
Wählen können Sie erst, wenn die Unterlagen bei Ihnen liegen. Der Weg dorthin ist immer derselbe – vom schriftlichen Einsichtsgesuch bis zur Herausgabe der Kopien:
| Schritt | Warum er hilft |
|---|---|
| Das Dokument wählen, das Fragen aufwirft | Meist der aktuellste Arztbrief oder Befund |
| Auf Vollständigkeit achten | Alle Seiten des Dokuments hochladen, damit nichts fehlt |
| Persönliche Daten wo möglich schwärzen | Erhöht Ihre Anonymität |
| Offene Fragen im Upload-Formular notieren | Hilft, die Erklärung auf Ihr Anliegen auszurichten |
So funktioniert die Übersetzung
Hochladen
Sie laden das gewünschte Dokument aus Ihrem Dossier hoch – nur eine E-Mail-Adresse wird benötigt.
Übersetzung
Fachbegriffe, Abkürzungen und wichtige Punkte werden in klare Alltagssprache übertragen.
Ergebnis
Sie erhalten Ihre individuelle, verständliche Erklärung per E-Mail.
Für wen sich dieser Service eignet
Wenn Berichte verschiedener Fachärzte Fragen aufwerfen.
Damit Sie Ihre eigene Behandlungsgeschichte klar wiedergeben können.
Wenn Sie die Behandlungsgeschichte eines Elternteils begleiten.
Wenn Dokumente aus zwei Gesundheitssystemen vorliegen und Begriffe abweichen.
Bericht der Physiotherapie und weitere Verlaufsdokumente
Neben den ärztlichen Kernberichten enthalten viele Dossiers Verlaufsdokumente aus Physiotherapie, Ergotherapie oder Rehabilitationskliniken. Diese Berichte beschreiben Fortschritte in eigenen Massen – etwa Gelenkwinkel in Grad («Flexion 110°»), Kraftgrade auf einer Skala von 0 bis 5 oder standardisierte Tests mit Punktwerten. Für die weiterbehandelnden Ärzte sind diese Zahlen aussagekräftig; für Betroffene bleibt oft unklar, ob «Kraftgrad 4» nun gut oder besorgniserregend ist (zur Einordnung: Auf der üblichen Skala ist 5 die normale Kraft, 4 bedeutet Bewegung gegen Widerstand möglich, aber schwächer als normal; was das im Verlauf heisst, beurteilen Therapie und Ärztin).
Auch solche Verlaufsberichte können Sie übersetzen lassen. Gerade nach Operationen ergibt die Kombination Sinn: OP-Bericht, Austrittsbericht und Physiotherapie-Verlauf erzählen zusammen die Geschichte Ihrer Genesung – jedes Dokument aus einer anderen Perspektive und in einer anderen Fachsprache.
Vom Papierstapel zum geordneten Dossier: eine praktische Systematik
Wer seine Unterlagen erstmals sichtet, steht oft vor einem ungeordneten Stapel aus Jahren. Eine einfache Systematik schafft Ordnung: Sortieren Sie zunächst chronologisch (das Untersuchungs- oder Austrittsdatum steht auf jedem Dokument oben), dann nach Dokumenttyp – Arztbriefe, Laborberichte, Bildgebung, Austrittsberichte, Medikationspläne. Das aktuellste Dokument jedes Typs kommt nach vorne, denn neue Berichte fassen ältere meist zusammen.
Diese Ordnung zahlt sich mehrfach aus: Sie finden das Dokument, das Sie übersetzen lassen möchten, ohne Suchen. Sie erkennen, welche Berichte aufeinander verweisen («Vorbefund vom …»). Und beim Arztwechsel oder auf der Notfallstation können Sie die relevanten Unterlagen in Minuten griffbereit machen – ein Vorteil, der im Ernstfall Behandlungszeit spart. Digital genügt dafür übrigens ein einfacher Ordner mit Dateinamen nach dem Muster «Jahr-Monat_Dokumenttyp», etwa «2026-05_MRT-Knie».
Ein Ordner mit fünf Unterordnern – Arztbriefe, Labor, Bildgebung, Spital, Medikamente – und Dateinamen nach dem Muster «2026-05_Austrittsbericht_Chirurgie» reicht aus. Beim nächsten Termin genügt ein Blick in den Ordner «Spital», statt den ganzen Stapel durchzublättern.
Medikationsplan lesen: die unterschätzte Seite im Dossier
Kaum ein Blatt im Dossier hat so direkte Alltagsfolgen wie der Medikationsplan – und kaum eines ist so kompakt verschlüsselt. Ein Eintrag wie «Metformin 500 mg 1-0-1» bedeutet: morgens eine Tablette, mittags keine, abends eine. Das Schema «morgens-mittags-abends» (teils erweitert um «-nachts») ist Standard, wird aber auf vielen Plänen nicht erklärt; mehr dazu unter eMediplan verstehen. Zusätze wie «p.o.» (per os, also zum Einnehmen), «b. B.» (bei Bedarf) oder «sistiert» (abgesetzt) entscheiden darüber, ob ein Medikament überhaupt noch genommen werden soll.
Besonders fehleranfällig ist der Moment nach einem Spitalaufenthalt: Der Austrittsbericht enthält die neue Medikamentenliste, die von der bisherigen abweichen kann – geänderte Dosierungen, ersetzte Präparate, neu angesetzte oder gestoppte Mittel. Wer beide Listen nebeneinanderlegt und die Unterschiede versteht, vermeidet Doppeleinnahmen und Lücken. Bei Unklarheiten hilft es, den Vergleich mit der Hausärztin oder in der Apotheke durchzugehen.
| Kürzel auf dem Plan | Bedeutung |
|---|---|
| 1-0-1 | Morgens 1, mittags 0, abends 1 |
| p.o. | Zum Einnehmen (über den Mund) |
| b. B. / i. R. | Bei Bedarf / in Reserve |
| sistiert / Stopp | Abgesetzt – nicht mehr einnehmen |
| neu | Im Spital neu angesetzt |
«Austrittsmedikation: Metoprolol 50 mg 1-0-0 (neu), Ibuprofen sistiert.»
Zwei Änderungen in einer Zeile: Ein Mittel kommt neu dazu und wird morgens einmal genommen, ein anderes wird abgesetzt. Genau solche Zeilen entscheiden, ob die Hausapotheke nach dem Spitalaufenthalt noch stimmt – und sie stehen oft am Ende des Berichts, wo beim ersten Lesen kaum jemand hinschaut.
Angehörige und Vorsorge: das Dossier anderer verstehen
Wer die Behandlung eines Elternteils oder Partners begleitet, wird schnell zur inoffiziellen Dossier-Verwalterin: Berichte kommen per Post, Medikamente ändern sich nach jedem Spitalaufenthalt, und in der Sprechstunde soll man auf dem aktuellen Stand sein. Verständliche Übersetzungen der zentralen Dokumente entlasten hier doppelt – Sie verstehen selbst, was medizinisch geschieht, und können es der betroffenen Person in Ruhe erklären, ohne im Beisein des Arztes alles auf einmal erfassen zu müssen.
Rechtlich gilt: Sie dürfen Dokumente übersetzen lassen, über die Sie verfügungsberechtigt sind – etwa mit Einverständnis der betroffenen Person oder als vertretungsberechtigte Angehörige. Beim Hochladen können Namen und Geburtsdaten geschwärzt werden; für die Übersetzung zählt allein der medizinische Inhalt.
Häufige Suchfragen rund ums Dossier – kurz beantwortet
«Was steht in meiner Krankenakte?» – Alles, was Ihre Behandelnden dokumentiert haben: Diagnosen, Verläufe, Befunde, Korrespondenz. Sie haben das Recht, es zu erfahren – und sich jedes einzelne Dokument daraus in Ruhe erklären zu lassen.
«Darf ich meine Krankenakte selbst lesen?» – Ja. Das Einsichtsrecht gehört zu den Patientenrechten; Ausnahmen sind eng begrenzt.
«Wer darf mein Patientendossier einsehen?» – Grundsätzlich Sie und die an Ihrer Behandlung Beteiligten, die dem Berufsgeheimnis unterstehen. Beim EPD steuern Sie die Zugriffsrechte selbst; Versicherungen erhalten Berichte nur auf Anfrage und im gesetzlich vorgesehenen Rahmen.
«Was bedeutet der Bericht für meine weitere Behandlung?» – Diese Frage kann nur Ihre Ärztin oder Ihr Arzt beantworten. Was wir leisten: dass Sie die sprachliche Grundlage dafür haben, diese Frage überhaupt präzise zu stellen.
Krankengeschichte und elektronisches Patientendossier – zwei verschiedene Dinge
Die Krankengeschichte führt die behandelnde Stelle; Einsicht erhalten Sie über das Auskunftsrecht nach Art. 25 DSG, in der Praxis ergänzt durch die Rechenschaftspflicht nach Art. 400 Abs. 1 OR; bei öffentlichen Spitälern gilt das kantonale Datenschutz- und Patientenrecht. Die Auskunft ist grundsätzlich kostenlos und in der Regel innert 30 Tagen zu erteilen. Das elektronische Patientendossier ist etwas anderes: eine Sammlung von Dokumenten, deren Zugriffsrechte Sie selbst verwalten, für Menschen hierzulande freiwillig und kostenlos, geregelt im Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier. Spitäler, Pflegeheime und neu zugelassene Praxen müssen sich anschliessen, Sie nicht.
Zur Aufbewahrung hält der Datenschutzbeauftragte fest, dass Krankengeschichten lange aufbewahrt werden, weil Ansprüche aus Personenschäden über viele Jahre geltend gemacht werden können. Was darin steht, bleibt durch das Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB geschützt. Eine Kopie der Krankengeschichte können Sie ohne Begründung verlangen, unabhängig davon, ob Sie ein elektronisches Dossier führen.
Dokumente aus Praxis und Spital können Sie anfordern und selbst ins Dossier legen. Automatisch geschieht das nur bei angeschlossenen Einrichtungen. Diese Seite erklärt Begriffe und ist keine Rechtsberatung.
Quelle: eHealth Suisse – Das EPD kurz erklärt. Externe Quelle, zuletzt geprüft am 15. September 2026.
Offizielle Stellen zum Patientendossier
Das elektronische Patientendossier ist für Privatpersonen freiwillig und kostenlos; das Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte besteht unabhängig davon.
- eHealth Suisse – das elektronische Patientendossier kurz erklärt: freiwillig, kostenlos, jederzeit kündbar
- Bundesamt für Gesundheit (BAG) – elektronisches Patientendossier: Zweck, Stand und Beteiligte
- SAMW und FMH, Rechtlicher Leitfaden für die Praxis – Kapitel 3.6: Anspruch auf Auskunft und auf eine kostenlose Kopie der Krankengeschichte, ohne Begründung
Externe Quellen, zuletzt geprüft am 15. September 2026. Sie dienen der Orientierung; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle beziehungsweise Ihres Behandlungsteams.
Warum ein Dossier-Dokument hier erklären lassen
Sie haben die Unterlagen – was fehlt, ist die Sprache dazu. Genau das liefern wir, bezogen auf das Blatt, das Sie hochladen.
Wichtig: Keine Diagnose und keine Therapieempfehlung
Wir übersetzen medizinische Fachsprache in Alltagssprache. Wir stellen keine Diagnosen, geben keine Therapieempfehlungen und ersetzen kein Gespräch mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.
Bei Fragen zu Ihrer Behandlung wenden Sie sich bitte immer an die zuständige Fachperson. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Häufige Fragen zum Patientendossier
Was kostet die Erklärung eines Dossier-Dokuments?
CHF 24.– einmalig pro Anfrage, ohne Abo und ohne Folgekosten – gleich, ob Sie einen Arztbrief, einen Laborbericht oder den Austrittsbericht aus Ihrem Dossier einreichen. Die Kopie der Krankengeschichte selbst verlangen Sie direkt bei der behandelnden Stelle; dafür fällt bei uns nichts an.
Kann ich mehrere Dokumente aus meinem Dossier einreichen?
Ja, zusammengehörige Dokumente können in einer Anfrage hochgeladen werden.
Wie schnell habe ich die Erklärung zu meinem Dossier-Dokument?
Die Erklärung kommt per E-Mail, sobald Ihr Dokument bearbeitet ist. Planen Sie das Einsichtsgesuch getrennt ein: Praxis oder Spital müssen in der Regel innert 30 Tagen Auskunft geben – erst danach beginnt unser Teil. Angaben zur Bearbeitungszeit finden Sie in unseren häufigen Fragen.
Was ist ein elektronisches Patientendossier (EPD)?
Eine Schweizer Plattform, auf der behandelnde Institutionen Ihre medizinischen Dokumente digital ablegen. Das EPD speichert die Originale, erklärt sie aber nicht – Dokumente daraus können Sie bei uns übersetzen lassen.
Ersetzt die Erklärung ein Gespräch mit meinem Arzt?
Nein, wir übersetzen bestehende Dokumente, geben aber keine medizinische Beratung.
Wie sicher sind Seiten aus meinem Dossier bei Ihnen aufgehoben?
Die hochgeladenen Seiten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben – weder an Versicherungen noch an Behandelnde. Name, Geburtsdatum und Versichertennummer dürfen Sie vorher schwärzen; für die Übersetzung zählt allein der medizinische Inhalt. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
Muss ich das ganze Dossier einreichen?
Nein, Sie laden nur das Dokument hoch, das Sie verstehen möchten.
Werden auch ältere, eingescannte Dokumente berücksichtigt?
Ja, sofern der Text lesbar ist.
Erhalte ich auch Fragen für das Arztgespräch?
Ja, die Erklärung enthält passende Rückfragen und Hinweise für Ihr nächstes Arztgespräch.
Kann ich die Erklärung für Angehörige bestellen?
Ja, sofern Sie berechtigt sind, über das Dokument zu verfügen.
Was, wenn sich zwei Dokumente in meinem Dossier widersprechen?
Dossiers wachsen über Jahre, deshalb passen ältere und neuere Berichte manchmal nicht zusammen – etwa bei einer Diagnose, die später korrigiert wurde. Wir übersetzen, was in Ihrem Dokument steht, und benennen unklare oder widersprüchliche Stellen ausdrücklich, statt sie zu glätten. Solche Punkte eignen sich gut als Rückfrage im nächsten Arztgespräch.
Wie reiche ich mein Dokument ein?
Über unseren Upload-Bereich – als PDF, JPG oder PNG.
Weitere Themen rund um medizinische Dokumente
Für Korrespondenz mit Versicherungen oder Behörden hilft briefhilfe.ch. Bei Versicherungsverträgen lohnt sich vertrag-verstehen.ch. Einen Überblick bietet dokumentenhilfe.ch.
Jetzt ein Dokument aus Ihrem Dossier übersetzen lassen
Laden Sie Ihren Arztbrief, Befund oder Laborbericht hoch und erhalten Sie eine individuelle, verständliche Erklärung in klarer Alltagssprache.
