SUVA · kreisärztliche Beurteilung · verständlich erklärt

Kreisarzt-Bericht verstehen:Zumutbarkeit, Fallabschluss und was die Beurteilung aussagt

Sie waren beim Kreisarzt der SUVA oder haben eine kreisärztliche Beurteilung erhalten – und lesen Sätze über «zumutbare Tätigkeit», «Fallabschluss» oder einen «Integritätsschaden», die sich fremd und kühl anfühlen? Diese Seite erklärt jeden Begriff Wort für Wort und ordnet ein, was der Bericht wirklich sagt – ohne Bewertung Ihres Falls.

Kreisärztliche Beurteilung der SUVA mit Angaben zu Zumutbarkeit und Fallabschluss

Kreisarzt-Bericht verstehen: die Kurzantwort

In zwei Sätzen

Der Kreisarzt ist eine Ärztin oder ein Arzt der SUVA – nicht Ihre behandelnde Person, sondern die beurteilende. Er behandelt nichts, sondern schätzt aus versicherungsmedizinischer Sicht ein, wie es um Arbeitsfähigkeit, Fallabschluss und bleibende Folgen steht.

Wichtig zum Einordnen: Der Kreisarzt entscheidet nichts über Ihre Leistungen. Er beurteilt und empfiehlt; über Taggeld, Rente oder Integritätsentschädigung entscheidet die SUVA – in einer Verfügung, nicht in einem medizinischen Bericht.

Wer eine kreisärztliche Beurteilung zum ersten Mal liest, ist oft irritiert. Da schreibt jemand über die eigenen Unfallfolgen, der einen vielleicht nur kurz oder gar nicht gesehen hat, in einer Sprache, die sich um Zumutbarkeit und Prozentzahlen dreht statt um Schmerzen. Das wirkt distanziert – ist aber kein Zeichen von Gleichgültigkeit, sondern die Folge einer eng gestellten Aufgabe. Der Kreisarzt soll nicht schildern, wie es Ihnen geht, sondern eine versicherungsmedizinische Frage beantworten.

Diese Seite erklärt die Sprache dieser Dokumente. Sie prüft keinen Leistungsentscheid und gibt keine Rechts- oder Medizinberatung. Wie der Bericht Ihrer behandelnden Ärztin an die Versicherung aufgebaut ist, zeigt SUVA-Arztbericht verstehen; die Grundlagen zu Befunden allgemein finden Sie unter Befund verstehen.

0Behandlung durch den Kreisarzt
1Auftraggeber: die SUVA
0Entscheide, die der Kreisarzt selbst trifft

Wer der Kreisarzt ist – und wer er nicht ist

Der Kreisarzt ist eine versicherungsinterne Ärztin oder ein versicherungsinterner Arzt der Unfallversicherung SUVA, tätig in deren Agenturen. Der Name stammt aus der Organisation der SUVA in Kreise; mit «Kreis» im geografischen Sinn hat er für Sie keine Bedeutung. Entscheidend ist die Rolle: Diese Person behandelt Sie nicht. Sie beurteilt Ihren Fall.

Was der Kreisarzt tut

Er sichtet die medizinischen Akten, untersucht Sie in manchen Fällen selbst und beurteilt versicherungsmedizinische Fragen – etwa die zumutbare Arbeitsfähigkeit oder den Zeitpunkt des Fallabschlusses.

Was er nicht tut

Er therapiert nicht, verschreibt Ihnen keine Behandlung, ersetzt nicht Ihre Ärztin und entscheidet nicht über Ihre Leistungen. Er ist auch nicht Ihre Gegenpartei, sondern beantwortet eine gestellte Frage.

Die häufigste Erwartung, die enttäuscht wird: dass diese Person Ihre Situation als Ganzes würdigt. Das ist nicht ihre Aufgabe. Sie beurteilt eine abgegrenzte Frage anhand des vorliegenden Materials und – falls es eine Untersuchung gab – anhand des dabei erhobenen Befundes. Eine kreisärztliche Beurteilung ist immer nur so vollständig wie die Akten, auf denen sie beruht. Fehlt darin ein wichtiger Befund, taucht er in der Beurteilung nicht auf.

Diese Rolle ähnelt anderen versicherungs- und behördenmedizinischen Beurteilungen, unterscheidet sich aber im Auftraggeber und in der Frage. Die Krankenkasse lässt Leistungen prüfen, was Vertrauensarzt-Bericht verstehen beschreibt. Die Invalidenversicherung fragt nach der Arbeitsfähigkeit über den Unfall hinaus, wozu IV-Bericht verstehen die Einzelheiten erklärt. Der Kreisarzt ist speziell die beurteilende Instanz der Unfallversicherung.

Kreisarzt, behandelnder Arzt, Vertrauensarzt – nicht dasselbe

Rund um einen Unfall sind mehrere Ärztinnen und Ärzte im Spiel, und ihre Rollen werden leicht verwechselt. Wer sie auseinanderhält, versteht sofort, warum verschiedene Berichte zu verschiedenen Schlüssen kommen können.

RolleAuftragBeurteilt / behandelt
Behandelnder ArztSie gesund machen.Behandelt Sie, dokumentiert im Arztbericht.
KreisarztIm Auftrag der SUVA (Unfall).Beurteilt Zumutbarkeit und Fallabschluss, behandelt nicht.
VertrauensarztIm Auftrag der Krankenkasse.Beurteilt Kostenübernahme, behandelt nicht.

Der Unterschied zum behandelnden Arzt ist der wichtigste. Ihre behandelnde Ärztin fragt: Was hilft dieser Person? Der Kreisarzt fragt: Was ist der verunfallten Person versicherungsmedizinisch zumutbar? Beide Fragen sind berechtigt, aber sie sind nicht dieselbe – und deshalb können beide Antworten stimmen und trotzdem auseinandergehen. Genau daraus entsteht die schmerzhafteste Erfahrung: Die eigene Ärztin sieht noch Behandlungsbedarf, und der Kreisarzt hält den Endzustand für erreicht.

Zu unterscheiden ist der Kreisarzt-Bericht auch von den Dokumenten, die den Unfall dokumentieren statt ihn zu beurteilen: Der Unfallschein hält die Arbeitsunfähigkeit fest, und der Bericht Ihrer behandelnden Ärztin an die Versicherung ist unter SUVA-Arztbericht verstehen erklärt. Der Kreisarzt-Bericht steht über diesen: Er wertet aus, was in ihnen steht.

Warum man zum Kreisarzt kommt

Eine kreisärztliche Beurteilung wird nicht zufällig veranlasst. Es gibt drei typische Anlässe, und der zutreffende ergibt sich aus dem Verlauf Ihres Falls.

Verlaufskontrolle

Eine Zwischenbeurteilung, wie sich die Unfallfolgen entwickeln und ob die Behandlung greift.

Frage der Arbeitsfähigkeit

Eine Einschätzung, was in einer angepassten Tätigkeit zumutbar wäre – oft nach längerer Ausfallzeit.

Abschlussuntersuchung

Die Beurteilung vor dem Fallabschluss: bleibende Folgen, Integritätsschaden, weiteres Vorgehen.

Der Anlass bestimmt den Ton des Berichts. Eine Verlaufskontrolle klingt offener, eine Abschlussuntersuchung endgültiger. Gerade die Abschlussuntersuchung wird häufig als kalt empfunden, weil sie einen Schlussstrich zieht, den man selbst vielleicht noch nicht für erreicht hält. Wie ein ausführlicher Untersuchungsbericht insgesamt aufgebaut ist, zeigt Untersuchungsbericht Spital; körperliche Unfallfolgen an Gelenken ordnet Orthopädie-Befund übersetzen ein.

Wichtig einzuordnen

Ob ein Aufgebot oder ein Fallabschluss zum richtigen Zeitpunkt erfolgt, ist eine versicherungs- und verfahrensrechtliche Frage – keine, die diese Seite beantwortet. Wir erklären, was der Bericht sagt, nicht, ob er zutrifft oder was rechtlich daraus folgt.

Zumutbarkeit und Arbeitsfähigkeit – der Kern der Beurteilung

Fast jede kreisärztliche Beurteilung dreht sich um zwei Begriffe: Zumutbarkeit und Arbeitsfähigkeit. Beide sind Fachwörter, keine Werturteile – und wer sie kennt, versteht den ganzen Bericht anders.

Häufig steht dort eine Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit: «In einer leidensangepassten Tätigkeit ganztags arbeitsfähig.» Das meint keine reale Stelle, sondern eine gedachte Arbeit, die zu den verbliebenen Einschränkungen passt. Genau das sorgt für Verwirrung, weil es einen Menschen beschreibt, der genau die Arbeit macht, die zu seinen Einschränkungen passt – fachlich gewollt, für Betroffene fremd.

FormulierungWas gemeint ist
leidensangepasstEine Tätigkeit, die auf die Unfallfolgen Rücksicht nimmt.
wechselbelastendHaltung frei wechselbar – kein dauerndes Sitzen oder Stehen.
ohne Heben über X kgEine bezifferte Grenze für Heben und Tragen.
ganztags zumutbarVolle Präsenz in einer angepassten Tätigkeit möglich.
Endzustand erreichtVon weiterer Behandlung wird keine wesentliche Besserung mehr erwartet.
Der wichtigste Perspektivwechsel

«Zumutbar» sagt nicht, dass es Ihnen gut geht, sondern was mit den beschriebenen Einschränkungen theoretisch vereinbar wäre. Und die angepasste Tätigkeit ist ein Anforderungsprofil, kein Stellenangebot. Diese beiden Sätze lösen einen Grossteil der Missverständnisse auf.

Dieselbe Logik der angepassten Tätigkeit findet sich auch in der Invalidenversicherung, dort mit den zwei Prozentzahlen für angestammte und angepasste Tätigkeit – nachzulesen unter IV-Bericht verstehen. Weitere Fachwörter aus solchen Beurteilungen entschlüsselt medizinische Fachbegriffe einfach.

Fallabschluss verstehen: was er auslöst

Der Fallabschluss ist der Wendepunkt jedes Unfallfalls. Er bedeutet, dass die SUVA die vorübergehenden Leistungen – Heilbehandlung und Taggeld – beendet, weil von einer Fortsetzung der Behandlung keine wesentliche Besserung mehr erwartet wird. Zu diesem Zeitpunkt wird geprüft, ob dauerhafte Leistungen in Frage kommen.

Heilbehandlung & Taggeld kreisärztliche Abschlussbeurteilung Fallabschluss Mögliche Dauerleistungen danach Invalidenrente Integritäts- entschädigung Abschluss ohne Dauerleistung

Nach dem Fallabschluss kann eine Invalidenrente in Frage kommen, wenn eine dauerhafte Erwerbseinbusse bleibt, und eine Integritätsentschädigung, wenn eine bleibende erhebliche Schädigung vorliegt. Möglich ist auch ein Abschluss ohne solche Leistungen, wenn keine dauernden Folgen bestehen. Der Kreisarzt liefert dazu die medizinische Beurteilung; die eigentliche Zusprache oder Ablehnung verfügt die SUVA. Ob und was im Einzelfall zusteht, ist eine rechtliche Frage.

Der Fallabschluss wird oft als der schwierigste Moment erlebt, weil er zwei Dinge gleichzeitig festhält, die sich widersprechen können: dass medizinisch kein wesentlicher Fortschritt mehr erwartet wird – und dass dennoch bleibende Einschränkungen vorhanden sind. Beides steht nebeneinander im selben Bericht. Wer das weiss, liest die Formulierung «Endzustand erreicht» nicht als «geheilt», sondern als das, was sie meint: den Punkt, an dem die Beurteilung von der Behandlung zur Bilanz wechselt.

Integritätsentschädigung: was der Begriff bedeutet

Taucht im Bericht ein Integritätsschaden oder eine Integritätsentschädigung auf, sorgt das oft für Rückfragen. Gemeint ist eine einmalige Geldleistung für eine dauerhafte, erhebliche Schädigung der körperlichen oder seelischen Unversehrtheit nach einem Unfall – unabhängig davon, ob Sie weiterarbeiten können oder nicht.

Was der Kreisarzt tut

Er schätzt den Integritätsschaden medizinisch ein – meist als Prozentwert, orientiert an Erfahrungswerten für bestimmte bleibende Schädigungen.

Was die SUVA tut

Sie bestimmt die Höhe: als Prozentsatz eines gesetzlich festgelegten Höchstbetrags, und teilt sie in einer Verfügung mit.

Wichtig ist die Trennung von zwei Dingen, die oft vermischt werden. Die Integritätsentschädigung gilt der bleibenden Schädigung als solcher. Die Invalidenrente dagegen gilt der Einbusse beim Verdienst. Man kann das eine erhalten und das andere nicht – sie beantworten verschiedene Fragen. Der Kreisarzt-Bericht liefert die medizinische Grundlage für beide, entscheidet aber über keine von beiden.

Konkrete Prozentwerte, Beträge oder die Frage, ob eine Einschätzung angemessen ist, klärt diese Seite bewusst nicht – das gehört zur begutachtenden Stelle und, wenn es um Ansprüche geht, zu einer Rechtsberatung. Wir erklären, was der Begriff bezeichnet. Einzelne medizinische Passagen im Bericht lassen sich zusätzlich unter Was bedeutet dieser Befund einordnen.

Wie eine kreisärztliche Beurteilung aufgebaut ist

So unterschiedlich die Anlässe sind, der Aufbau ähnelt sich. Wer die Reihenfolge kennt, findet sich in jedem Bericht zurecht.

1
Ausgangslage

Unfall, bisheriger Verlauf und die Frage, die beurteilt werden soll.

2
Befund & Würdigung

Was die Akten und – falls erfolgt – die Untersuchung zeigen, versicherungsmedizinisch gewürdigt.

3
Beurteilung

Die Schlussfolgerung: Arbeitsfähigkeit, Endzustand, allfälliger Integritätsschaden.

Der wertvollste Teil für Sie ist die Beurteilung am Schluss – dort steht das Ergebnis. Der Befundteil erklärt, wie es zustande kommt. Ähnlich aufgebaute Berichte mit getrennter Beurteilung behandelt medizinische Berichte verstehen; die Deutung der Diagnosen darin erklärt Diagnose verstehen, und einzelne Kürzel entschlüsselt medizinische Abkürzungen.

Die wichtigsten Begriffe – erklärt

Neben Zumutbarkeit und Fallabschluss tauchen in kreisärztlichen Beurteilungen feste Ausdrücke auf, die immer wieder für Unsicherheit sorgen. Hier sind sie in Alltagssprache übersetzt.

Endzustand

Der Punkt, an dem von weiterer Behandlung keine wesentliche Besserung mehr erwartet wird.

Zumutbarkeit

Was mit den verbliebenen Einschränkungen vereinbar wäre – ein Fachwort, kein Werturteil.

Angepasste Tätigkeit

Eine gedachte, leidensgerechte Arbeit – ein Profil, kein realer Arbeitsplatz.

Integritätsschaden

Eine bleibende erhebliche Schädigung der Unversehrtheit, Grundlage der Integritätsentschädigung.

Kausalität

Der Zusammenhang zwischen Unfall und Beschwerden – zentral dafür, ob die SUVA zuständig ist.

Status quo ante

Der Zustand wie vor dem Unfall – manchmal die Frage, ob dieser wieder erreicht ist.

Arbeitsfähigkeit

In welchem Umfang eine Tätigkeit zumutbar ist, oft in Prozent und bezogen auf ein Profil.

Aktenbeurteilung

Eine Beurteilung allein anhand der Unterlagen, ohne eigene Untersuchung.

Manche dieser Wörter klingen im Alltag anders, als sie fachlich gemeint sind. Wer beim eigenen Bericht über eine Formulierung stolpert, findet allgemeine Hilfe unter unklare Diagnose verstehen oder lässt den ganzen Text unter Befund übersetzen lassen erklären.

Ein Beispiel: von der Untersuchung zur Beurteilung

Wie sich die Angaben zu einem Ergebnis fügen, zeigt ein durchgespieltes Beispiel. Der Name ist frei gewählt und dient nur der Veranschaulichung.

MF
Marco F., 47 Bauhandwerk · Schulterverletzung nach Sturz

Anlass: Abschlussuntersuchung nach längerer Behandlung. Marco liest «Endzustand erreicht» und ist verunsichert, weil er die Schulter noch immer nicht voll belasten kann.

Beurteilung: «In der angestammten Tätigkeit als Bauhandwerker nicht mehr zumutbar; in einer leidensangepassten, körperlich leichten Tätigkeit ohne Überkopfarbeit ganztags arbeitsfähig. Integritätsschaden aufgrund der verbliebenen Bewegungseinschränkung.»

Was ankommt: Der Bericht sagt nicht, dass es Marco gut geht. Er sagt, dass sein bisheriger Beruf nicht mehr zumutbar ist, eine leichtere Tätigkeit hingegen schon – und dass eine bleibende Schädigung vorliegt. Ob daraus eine Rente, eine Integritätsentschädigung oder beides folgt, entscheidet die SUVA per Verfügung. Das ist keine medizinische Frage mehr.

Solche Verläufe über mehrere Dokumente hinweg sind der Normalfall. Wer den zugehörigen Bericht der behandelnden Ärztin dazu verstehen möchte, findet Hilfe unter Arztbrief übersetzen, und wie eine Diagnose darin einzuordnen ist, zeigt Diagnose leicht erklärt.

Häufige Irrtümer rund um den Kreisarzt

Rund um die kreisärztliche Beurteilung halten sich hartnäckige Missverständnisse. Die häufigsten hier kurz geradegerückt – es geht dabei immer um die Bedeutung der Angaben, nicht um rechtliche Ansprüche.

«Der Kreisarzt ist mein Arzt.» → Nein, er beurteilt für die SUVA und behandelt nicht.
«Der Kreisarzt kürzt mir das Taggeld.» → Er beurteilt; entschieden wird von der SUVA.
«Zumutbar heisst, es geht mir gut.» → Nein, es heisst vereinbar mit den Einschränkungen.
«Angepasste Tätigkeit ist eine echte Stelle.» → Es ist ein Profil, kein Arbeitsplatz.
«Fallabschluss heisst, ich bin geheilt.» → Nein, nur: keine wesentliche Besserung mehr erwartet.
«Integritätsentschädigung ist wie eine Rente.» → Zwei verschiedene Leistungen für zwei Fragen.

Fällt Ihnen beim Lesen Ihrer eigenen Beurteilung eine Formulierung auf, die Sie nicht einordnen können, lohnt der genaue Blick. Für die zeitliche Einordnung eines Klinikaufenthalts im selben Dossier hilft Entlassungsbericht verstehen.

Wo diese Erklärung hilft – und wo ihre Grenze liegt

Diese Seite macht die Fachbegriffe und die Beurteilung eines Kreisarzt-Berichts verständlich. Sie erklärt, was Zumutbarkeit, angepasste Tätigkeit, Endzustand, Fallabschluss und Integritätsschaden bedeuten, damit Sie Ihr eigenes Dokument sicher lesen können. Das ist ihr Zweck – und zugleich ihre Grenze.

Was diese Seite nicht leistet: Sie stellt keine Diagnose, beurteilt keinen Gesundheitszustand und keinen Integritätsschaden und ersetzt kein Gespräch mit Ihrer Ärztin. Und sie gibt keine rechtliche Beratung. Fragen wie «Ist der Fallabschluss zu früh?», «Kann ich Einsprache erheben?» oder «Ist der Prozentwert zu tief?» sind versicherungs- und verfahrensrechtliche Fragen. Sie gehören zu einer Fachperson des Sozialversicherungsrechts oder einer spezialisierten Beratungsstelle; medizinische Fragen zu Ihrer behandelnden Ärztin.

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Für wen diese Seite gedacht ist

Für verunfallte Personen und Angehörige, die eine kreisärztliche Beurteilung der SUVA erhalten haben und die Fachbegriffe und die Konklusion verstehen möchten.

Was erklärt wird

Die Bedeutung der Begriffe – Zumutbarkeit, angepasste Tätigkeit, Endzustand, Fallabschluss, Integritätsschaden – und wie die Beurteilung zu lesen ist, in verständlicher Alltagssprache.

Was bewusst nicht angeboten wird

Keine Diagnose, keine Beurteilung Ihres Zustands oder Ihres Integritätsschadens und keine rechtliche Beratung. Die Inhalte ersetzen weder das Gespräch mit einer Ärztin noch eine Rechtsauskunft. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an eine Fachperson des Sozialversicherungsrechts oder eine spezialisierte Beratungsstelle, bei gesundheitlichen an Ihre behandelnde Ärztin.

Häufige Fragen zum Kreisarzt-Bericht

Wer ist der Kreisarzt?

Eine Ärztin oder ein Arzt der Unfallversicherung SUVA. Diese Person behandelt Sie nicht, sondern beurteilt aus versicherungsmedizinischer Sicht, ob und in welchem Umfang eine Arbeitsunfähigkeit besteht und wie es mit dem Fall weitergeht. Zwischen Ihnen und dem Kreisarzt besteht kein Behandlungsverhältnis.

Was ist der Unterschied zwischen Kreisarzt und behandelndem Arzt?

Der behandelnde Arzt therapiert Sie und will Sie gesund machen. Der Kreisarzt behandelt nicht, sondern beurteilt Ihren Fall für die SUVA – etwa die zumutbare Arbeitsfähigkeit oder den Zeitpunkt des Fallabschlusses. Beide sind Ärzte mit verschiedenen Aufgaben, und ihre Einschätzungen können auseinandergehen.

Was bedeutet Fallabschluss?

Dass die SUVA die vorübergehenden Leistungen wie Heilbehandlung und Taggeld beendet, weil von einer Fortsetzung der Behandlung keine wesentliche Besserung mehr erwartet wird. Dann wird geprüft, ob dauerhafte Leistungen wie eine Rente oder eine Integritätsentschädigung in Frage kommen. Der Kreisarzt liefert dazu die medizinische Beurteilung.

Was ist eine Integritätsentschädigung?

Eine einmalige Geldleistung für eine dauerhafte erhebliche Schädigung der körperlichen oder seelischen Unversehrtheit nach einem Unfall. Ihr Umfang wird als Prozentsatz eines gesetzlich festgelegten Höchstbetrags bestimmt. Der Kreisarzt schätzt den Integritätsschaden medizinisch ein; die Höhe verfügt die SUVA.

Was heisst zumutbare Tätigkeit?

Eine gedachte Arbeit, die mit den nach dem Unfall verbliebenen Einschränkungen vereinbar wäre – etwa leicht, wechselbelastend oder ohne schweres Heben. Es ist ein Anforderungsprofil, kein konkreter Arbeitsplatz. Die Beurteilung nennt oft eine Arbeitsfähigkeit in einer solchen angepassten Tätigkeit.

Entscheidet der Kreisarzt über meine Leistungen?

Nein. Der Kreisarzt beurteilt medizinisch und empfiehlt. Über Taggeld, Rente oder Integritätsentschädigung entscheidet die SUVA und teilt dies in einer Verfügung mit. Die Beurteilung ist eine wichtige Grundlage dieses Entscheids, aber nicht der Entscheid selbst.

Muss ich zur kreisärztlichen Untersuchung erscheinen?

Wenn die SUVA aufbietet, ist die Teilnahme in der Regel Teil des Verfahrens. Manche Beurteilungen erfolgen aber nur anhand der Akten, ohne eigene Untersuchung. Ob und wozu Sie erscheinen müssen und welche Folgen ein Fernbleiben hat, ist eine verfahrensrechtliche Frage – dazu gibt diese Seite keine Beratung.

Kann ich meine Beurteilung hier erklären lassen?

Ja. Sie können die kreisärztliche Beurteilung als PDF, JPG, JPEG oder PNG hochladen und erhalten die Fachbegriffe und die Konklusion in verständlicher Alltagssprache erklärt – für CHF 24.– einmalig, ohne Registrierung und ohne Abo. Eine rechtliche oder medizinische Beurteilung ist damit nicht verbunden.

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