Bei einem Bericht der Militärversicherung geht es selten nur um die Gesundheit – oft hängt auch eine Leistung daran, und genau das macht jede unklare Zeile so belastend. Für Erkrankungen, die durch eine zivile berufliche Tätigkeit entstanden sind, ist statt der Militärversicherung die Unfallversicherung zuständig; wie das beurteilt wird, zeigt der Bericht zur Berufskrankheit.
- Der MV-Arztbericht ist die Grundlage für den Leistungsentscheid.
- Die Militärversicherung wird von der Suva geführt.
- Zentral ist die Kausalität – der Zusammenhang mit dem Dienst.
- Formulierungen zur Arbeitsfähigkeit wirken direkt auf die Leistung.
- Erklärt wird die Sprache – keine Rechts- oder Medizinberatung.
Inhalt dieser Seite
Eine typische Situation vorweg
Bevor es um Begriffe geht, ein Bild aus dem Alltag – denn genau so beginnt für viele der Umgang mit dem MV-Arztbericht.
Die Lage: Nach einem Sturz im Dienst erhält er Wochen später einen Arztbericht, adressiert an die Militärversicherung. Darin steht: «Läsion des VKB, Kausalzusammenhang mit Dienstereignis überwiegend wahrscheinlich, aktuell 50 % arbeitsunfähig.»
Was Herr K. zuerst liest: lauter Fremdwörter, «überwiegend wahrscheinlich» klingt nach Zweifel, und «50 %» versteht er nicht.
Solche Sätze entscheiden mit über den weiteren Weg. Umso wichtiger ist, sie zu verstehen, statt sie zu überlesen.
Warum dieser Bericht mehr ist als eine medizinische Notiz
Ein Arztbericht der Militärversicherung ist zugleich ein medizinisches und ein leistungsrelevantes Dokument. Er beschreibt nicht nur Ihren Gesundheitszustand, sondern liefert der Militärversicherung die Grundlage, um über konkrete Leistungen zu entscheiden. Drei Formulierungen wiegen dabei besonders schwer.
Der Zusammenhang mit dem Dienst. Wie er beurteilt wird, hängt auch davon ab, ob die Schädigung während oder erst nach dem Dienst festgestellt wurde (Art. 5 und 6 MVG).
In Prozent angegeben. Sie beeinflusst Taggeld und die Einschätzung der Erwerbsfähigkeit.
Bleibt eine dauerhafte Beeinträchtigung, kann eine Integritätsschadenrente zum Thema werden.
Weil an diesen Worten viel hängt, sind sie oft vorsichtig formuliert. Vorsicht in der Sprache ist keine Schwäche des Berichts, sondern medizinische und juristische Genauigkeit. Wer den Unterschied zwischen «möglich», «wahrscheinlich» und «überwiegend wahrscheinlich» kennt, liest den ganzen Bericht anders.
Viele lesen «überwiegend wahrscheinlich» als Zweifel. Im Sozialversicherungsrecht ist es ein gängiges Beweismass: Es bedeutet, dass der Zusammenhang wahrscheinlicher ist als andere Erklärungen – keine Einschränkung.
Vom Arztbericht zum Leistungsentscheid
Der Bericht steht nicht für sich, sondern ist ein Schritt in einem Verfahren. Wer den Ablauf kennt, ordnet die Rolle des eigenen Berichts besser ein.
Was ist die Militärversicherung?
Die Militärversicherung (MV) ist eine eidgenössische Sozialversicherung, die gesundheitliche Schädigungen im Zusammenhang mit bestimmten Diensten absichert. Dazu zählen unter anderem der Militärdienst, der Zivilschutz und der Zivildienst. Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über die Militärversicherung (MVG), ergänzt durch den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG). Geführt wird die Militärversicherung von der Suva.
Der Arztbericht ist in diesem System das medizinische Herzstück. Er beschreibt die Gesundheitsschädigung, ihren mutmasslichen Zusammenhang mit dem Dienst und die Auswirkungen auf Alltag und Arbeit. Damit unterscheidet er sich vom rein behandelnden Arztbrief: Er ist zugleich Behandlungsdokument und Beurteilungsgrundlage. Wie ein verwandtes Dokument aus dem Unfallbereich aussieht, zeigt der Suva-Arztbericht.
Was bei der Militärversicherung anders ist als bei der Unfallversicherung
Viele MV-Arztberichte erinnern an einen Suva-Bericht aus der Unfallversicherung. Die Regeln dahinter unterscheiden sich aber in mehreren Punkten – und genau diese Punkte erklären manche Formulierung in Ihrem Bericht.
Wer versichert ist
Versichert ist nach Art. 1a MVG insbesondere, wer obligatorisch oder freiwillig Militär- oder Zivilschutzdienst leistet oder Zivildienst leistet. Dazu kommen unter anderem Berufs- und Zeitmilitär sowie weitere Personen im Bundesdienst, Teilnehmende an der Rekrutierung und Personen in friedenserhaltenden Einsätzen des Bundes oder im Schweizerischen Katastrophenhilfekorps. Wer genau dazugehört, regelt der Gesetzesartikel im Detail.
Krankheit und Unfall
Die Unfallversicherung nach UVG deckt im Wesentlichen Unfälle und Berufskrankheiten. Die Militärversicherung haftet dagegen für alle Schädigungen der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit (Art. 4 MVG) – unabhängig davon, ob sie durch einen Unfall oder durch eine Krankheit entstanden sind.
Wann die Militärversicherung haftet
Entscheidend ist, wann die Gesundheitsschädigung festgestellt wurde. Tritt sie während des Dienstes in Erscheinung und wird sie gemeldet oder sonst wie festgestellt, erstreckt sich die Militärversicherung darauf. Sie haftet nur dann nicht, wenn sie beweist, dass die Schädigung sicher vordienstlich ist oder sicher nicht während des Dienstes verursacht werden konnte, und dass sie während des Dienstes sicher weder verschlimmert noch in ihrem Ablauf beschleunigt worden ist (Art. 5 MVG). Gelingt nur der erste Teil dieses Beweises, haftet sie für die Verschlimmerung.
Wird die Schädigung erst nach dem Dienst ärztlich festgestellt und angemeldet, muss sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit während des Dienstes verursacht oder verschlimmert worden sein. Dasselbe Beweismass gilt, wenn Spätfolgen oder Rückfälle einer versicherten Schädigung geltend gemacht werden (Art. 6 MVG). Eine Sonderregel betrifft die Eintrittsmusterung: Wird dort ein vordienstliches Leiden festgestellt, bleibt die Person trotzdem im Dienst und verschlimmert sich das Leiden, haftet die Militärversicherung ab Dienstentlassung während eines Jahres voll, danach nach Art. 5 MVG (Art. 7 MVG).
Rente statt einmaliger Entschädigung
Bei einer dauernden erheblichen Beeinträchtigung der Integrität sieht das UVG eine einmalige Integritätsentschädigung als Kapitalleistung vor. Die Militärversicherung kennt stattdessen die Integritätsschadenrente (Art. 48 MVG). Sie wird nach der Schwere des Schadens in Prozent des Jahresrentenansatzes festgesetzt und auf unbestimmte Zeit zugesprochen, in der Regel aber ausgekauft, also als Kapital ausbezahlt (Art. 49 MVG). Nimmt der Integritätsschaden später erheblich zu, kann eine zusätzliche Integritätsschadenrente verlangt werden (Art. 50 MVG).
Durchgeführt wird die Militärversicherung seit 2005 von der Suva, zuständig ist dort die Abteilung Militärversicherung. Massgebend sind aber das MVG und das ATSG, nicht das UVG. Ob und welche Leistungen geschuldet sind, entscheidet die Militärversicherung im Einzelfall.
Wer den Bericht schreibt – und warum das zählt
Meist stammt der Bericht von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt, auf Anfrage der Militärversicherung. In komplexeren Fällen kommen zusätzliche Einschätzungen hinzu: der versicherungsinterne ärztliche Dienst oder ein unabhängiges Gutachten. Jede dieser Stimmen hat eine andere Perspektive – die einen kennen Sie aus der Behandlung, die anderen beurteilen den Fall aus Sicht der Versicherung.
Für Sie ist wichtig zu wissen, wer den Bericht verfasst hat, weil das den Blickwinkel erklärt. Ein behandelnder Bericht schildert oft ausführlicher den Verlauf, ein Gutachten ordnet gezielter die strittigen Fragen ein. Wer sich fragt, wer ein Dokument geschrieben hat und was das bedeutet, findet dazu die Seite Wer hat meinen Bericht geschrieben?.
Der Aufbau: So ist ein MV-Arztbericht gegliedert
Auch wenn die Formulare der Militärversicherung eigene Vorlagen nutzen, folgt der medizinische Teil einer klaren Logik – von der Vorgeschichte bis zur versicherungsmedizinischen Einschätzung.
Anamnese, Befund und Diagnose
Der obere Teil ist wie bei jedem Befund aufgebaut: Ihre Schilderung, die Untersuchung und die medizinische Einordnung. Steht dort «unauffällig» oder «o. B.» (ohne Befund), wurde bei dieser Untersuchung nichts Krankhaftes festgestellt; was das für Sie bedeutet, ordnet Ihre Ärztin ein.
Kausalität, Arbeitsfähigkeit und Prognose
Der untere Teil ist der versicherungsmedizinische Kern. Hier wird der Zusammenhang mit dem Dienst beurteilt, die Arbeitsfähigkeit in Prozent angegeben und ein Ausblick formuliert. Genau diese Sätze werden für den Leistungsentscheid am genauesten gelesen – und lohnen daher auch bei Ihnen den zweiten Blick.
Häufige Begriffe und Abkürzungen im MV-Arztbericht
Diese Begriffe tauchen in fast jedem MV-Arztbericht auf. Die Tabelle ist eine Orientierung – die Bedeutung im Einzelfall ergibt sich immer aus dem ganzen Satz.
| Begriff / Abkürzung | Ausgeschrieben | Was gemeint ist |
|---|---|---|
| MV | Militärversicherung | die zuständige Sozialversicherung, geführt von der Suva |
| MVG | Militärversicherungsgesetz | die gesetzliche Grundlage |
| Kausalität | Ursachenzusammenhang | Zusammenhang zwischen Schädigung und Dienst |
| AUF | Arbeitsunfähigkeit | Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, meist in Prozent |
| Integritätsschaden | dauerhafte Beeinträchtigung | bleibende Schädigung der körperlichen oder psychischen Integrität |
| o. B. / bland | ohne Befund | unauffällig – nichts Krankhaftes festgestellt |
| St. n. | Status nach | Zustand nach einem früheren Ereignis |
| Prognose | Verlaufserwartung | Einschätzung, wie es weitergeht |
| Reintegration | Wiedereingliederung | Rückkehr in Arbeit und Alltag |
Orientierungshilfe, Stand: Oktober 2026. Begriffe und Schreibweise unterscheiden sich je nach Verfasser und Formular.
Der Zusammenhang mit dem Dienst ist nach ärztlicher Einschätzung wahrscheinlicher als andere Erklärungen. «Überwiegend wahrscheinlich» ist im Sozialversicherungsrecht ein gängiges Beweismass – kein Ausdruck von Unsicherheit. Bei der Militärversicherung gilt es dann, wenn eine Gesundheitsschädigung erst nach dem Dienst festgestellt wird (Art. 6 MVG). Wird sie während des Dienstes festgestellt, haftet die Militärversicherung grundsätzlich, solange sie nicht sicher das Gegenteil beweist (Art. 5 MVG).
In Ihrem bisherigen Beruf können Sie derzeit etwa die Hälfte leisten. «Angestammt» meint die gewohnte Tätigkeit – eine andere, angepasste Arbeit kann getrennt beurteilt werden.
Die Rückkehr in Ihren gewohnten Beruf gilt als wahrscheinlich. Das letzte Wort dazu fällt aber erst nach der Reha – bis dahin ist die Einschätzung ausdrücklich vorläufig.
«St. n. Distorsion OSG, aktuell beschwerdearm, AUF 0 %» heisst: Zustand nach einer Verstauchung des oberen Sprunggelenks, kaum noch Beschwerden, voll arbeitsfähig.
Welche Leistungen der Bericht beeinflusst
Die Militärversicherung kennt verschiedene Leistungen. Welche in Frage kommen, hängt stark davon ab, was im Arztbericht zu Diagnose, Kausalität, Arbeitsfähigkeit und Dauerschaden steht.
| Leistung | Wofür | Was im Bericht besonders zählt |
|---|---|---|
| Heilbehandlung | Kosten für Behandlung und Heilung | Diagnose und Kausalität |
| Taggeld | Ersatz bei Arbeitsausfall | Grad und Dauer der Arbeitsunfähigkeit |
| Integritätsschadenrente | Ausgleich für dauerhafte Beeinträchtigung | bleibender Schaden, Prognose |
| Invalidenrente | bei anhaltender Erwerbseinbusse | langfristige Arbeits- und Erwerbsfähigkeit |
Übersicht zur Orientierung, Stand: Oktober 2026. Massgebend sind das MVG und der Entscheid der Militärversicherung im Einzelfall.
Vom Fachjargon zum Klartext
Derselbe Inhalt, einmal wie im Bericht und einmal so, wie man es am Telefon erklären würde:
«Verbleibende Integritätseinbusse, Reevaluation der Erwerbsfähigkeit nach Abschluss der Rehabilitation empfohlen.»
«Es bleibt voraussichtlich eine dauerhafte Beeinträchtigung. Wie stark sie sich auf Ihre Arbeit auswirkt, wird nach der Reha noch einmal genau beurteilt.»
Häufige Missverständnisse beim MV-Arztbericht
Weil der Bericht medizinische und juristische Sprache mischt, entstehen immer wieder dieselben Fehldeutungen.
So wird es oft missverstanden
- «Überwiegend wahrscheinlich» klingt nach Zweifel.
- 50 % Arbeitsunfähigkeit heisst, ich bekomme die Hälfte einer Rente.
- Ein zweiter, anders formulierter Bericht widerspricht dem ersten.
- Der Arztbericht entscheidet direkt über die Leistung.
Was tatsächlich gemeint ist
- Es ist ein gängiges Beweismass, kein Ausdruck von Zweifel.
- Arbeitsunfähigkeit ist nicht dasselbe wie ein Rentenanspruch.
- Meist ist es eine andere Perspektive, kein Widerspruch.
- Der Bericht ist Grundlage; entscheiden tut die Militärversicherung.
Wie man einen versicherungsmedizinischen Bericht Schritt für Schritt liest, zeigt ergänzend die Seite IV-Bericht verstehen.
Fragen, die Sie ins nächste Gespräch mitnehmen können
Ein verständlicher MV-Arztbericht macht das Gespräch mit der behandelnden Ärztin oder mit der Militärversicherung gezielter.
- Wie wird der Zusammenhang mit dem Dienst in meinem Bericht beurteilt?
- Auf welche Tätigkeit bezieht sich die angegebene Arbeitsunfähigkeit?
- Ist von einem bleibenden Schaden die Rede – und was folgt daraus?
- Welche Aussagen sind bereits abschliessend, welche noch vorläufig?
- Welche nächsten Schritte oder Kontrollen sind vorgesehen?
Vorläufig oder abschliessend: warum der Zeitpunkt zählt
Ein MV-Arztbericht ist oft eine Zwischenbeurteilung. Solange eine Behandlung oder Rehabilitation läuft, sind viele Aussagen bewusst vorläufig. Erst wenn der medizinische Endzustand erreicht ist – wenn also keine wesentliche Besserung mehr zu erwarten ist – wird abschliessend beurteilt, ob und in welchem Umfang eine dauerhafte Beeinträchtigung bleibt.
Diese Unterscheidung ist für Sie wichtig, weil sie erklärt, warum ein Bericht offen wirken kann, ohne dass etwas schiefläuft. Ein Satz wie «abschliessende Beurteilung zu einem späteren Zeitpunkt» bedeutet nicht, dass Ihr Anliegen liegen bleibt, sondern dass die endgültige Einschätzung erst dann fair möglich ist. Umgekehrt lohnt es sich, im Bericht gezielt darauf zu achten, welche Aussagen bereits abschliessend formuliert sind und welche noch einen zeitlichen Vorbehalt tragen.
Auch der Verlauf spielt eine Rolle. Frühere Berichte, Kontrolltermine und die Entwicklung Ihrer Beschwerden werden zusammen gelesen. Ein einzelner Bericht ist damit eine Momentaufnahme in einer längeren Geschichte – ähnlich wie bei jedem Diagnose-Verlauf. Wer diese Zeitachse kennt, versteht besser, weshalb dieselbe Frage in mehreren Berichten leicht unterschiedlich beantwortet sein kann.
«Medizinischer Endzustand» ist ein Fachausdruck: Er markiert den Punkt, ab dem eine bleibende Beeinträchtigung und damit eine mögliche Rente überhaupt abschliessend beurteilt werden.
Militärversicherung, Kosten und Rechtsweg
Für versicherte Personen ist die Erstellung des Arztberichts im Rahmen des Verfahrens kostenlos – die Militärversicherung trägt die Kosten der von ihr angeordneten Abklärungen (Art. 45 ATSG). Sie haben zudem das Recht, in Ihre Akten Einsicht zu nehmen und eine Kopie Ihres Berichts zu erhalten. Für eine verständliche Erklärung genügt der medizinische Teil; Name, AHV-Nummer und weitere persönliche Angaben können Sie vorher schwärzen.
Sind Sie mit einem Entscheid nicht einverstanden, sieht das Verfahren nach ATSG Rechtsmittel vor – zunächst über eine Einsprache. Fristen dazu stehen in der Verfügung selbst. Diese Seite erklärt die medizinische Sprache; die rechtliche Vertretung übernimmt sie nicht. Verwandte administrative Berichte erklären die Seiten zum Kreisarzt-Bericht und zum Integritätsentschädigungs-Gutachten.
Fristen im Sozialversicherungsverfahren sind verbindlich. Wer eine Verfügung erhält, sollte die genannte Einsprachefrist zuerst prüfen – sie steht direkt im Schreiben.
Warum Sie Ihren MV-Arztbericht hier erklären lassen
Diese Seite erklärt MV-Arztberichte allgemein. Was Sie zusätzlich brauchen, ist die Auflösung genau Ihres Berichts – mit Ihrer Diagnose, Ihrer Kausalitätsformulierung und den Angaben zur Arbeitsfähigkeit.
Von der Anamnese über die Diagnose bis zu Kausalität und Arbeitsfähigkeit – individuell für Ihr Dokument.
Kausalität, Integritätsschaden, «überwiegend wahrscheinlich» verständlich statt im Fachjargon.
Sie sehen, welche Formulierungen für Heilbehandlung, Taggeld oder Rente besonders wiegen.
Konkrete Rückfragen für die Ärztin oder die Militärversicherung.
Ihre Unterlagen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Keine Diagnose, keine Bewertung des Anspruchs, keine Vertretung im Verfahren.
CHF 24.– einmalig · ohne Abo · als PDF und Word-Datei · meist innert weniger Minuten
MV-Arztbericht als PDF, Foto oder Scan.
Jeder Abschnitt und jede Formulierung wird erklärt.
Erklärung mit Fragen fürs Gespräch als Datei.
Per E-Mail, üblicherweise innert weniger Minuten.
Für wen diese Erklärung gedacht ist – und für wen nicht
Das Angebot richtet sich an Menschen, die einen Arztbericht der Militärversicherung erhalten haben und ihn in Ruhe nachvollziehen möchten – Betroffene selbst ebenso wie Angehörige. Erklärt werden Fachbegriffe, versicherungsmedizinische Formulierungen und der Aufbau in klarer Alltagssprache.
Bewusst nicht angeboten werden Diagnosen, eine rechtliche Bewertung des Anspruchs oder eine Vertretung im Verfahren. Die fachliche Autorität liegt bei den zitierten Grundlagen und den zuständigen Stellen: Das Verfahren richtet sich nach dem MVG und dem ATSG, geführt wird die Militärversicherung von der Suva. Wir prüfen keinen Bericht auf Richtigkeit und beurteilen keinen Anspruch – wir machen den Bericht lesbar. Für rechtliche Fragen sind eine Rechtsberatung oder die zuständige Stelle die richtigen Ansprechpartner.
Inhalt verantwortet von arztbrief-verstehen.ch gemäss Impressum · zuletzt aktualisiert im Oktober 2026.
Zuständige Stellen und Grundlagen
Die Militärversicherung wird seit 2005 im Auftrag des Bundes von der Suva geführt – als eigener Sozialversicherungszweig mit eigenem Gesetz.
- Suva – Militärversicherung: wer versichert ist und was bei Unfall oder Krankheit im Dienst gilt
- Informationsstelle AHV/IV – Militärversicherung (MV) als Zweig der Sozialversicherung
Externe Quellen, zuletzt geprüft am 15. September 2026. Sie dienen der Orientierung; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle beziehungsweise Ihres Behandlungsteams.
Wichtig: Keine Rechts- und keine Medizinberatung
Diese Seite dient der allgemeinen Verständlichkeit. arztbrief-verstehen.ch ersetzt keine Ärztin, keinen Arzt, keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Militärversicherung. Es werden keine Diagnosen gestellt, keine Ansprüche beurteilt und keine Verfahren geführt.
Bei rechtlichen Fragen oder Fristen wenden Sie sich an eine Rechtsberatung oder direkt an die zuständige Stelle. Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden wenden Sie sich bitte immer an medizinisches Fachpersonal oder im Notfall an die Nummer 144.
Häufige Fragen zum MV-Arztbericht
Was ist ein Arztbericht der Militärversicherung?
Es ist ein medizinischer Bericht, der die gesundheitlichen Folgen einer Erkrankung oder Verletzung im Zusammenhang mit Dienst beschreibt. Er dient der Militärversicherung als Grundlage, um über Leistungen wie Heilbehandlung, Taggeld oder eine Rente zu entscheiden. Verwaltet wird die Militärversicherung von der Suva.
Wer schreibt den Arztbericht für die Militärversicherung?
Meist die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt auf Anfrage der Militärversicherung. In manchen Fällen wird zusätzlich eine Beurteilung durch den ärztlichen Dienst der Militärversicherung oder ein Gutachten erstellt. Alle Berichte fliessen in die Beurteilung des Anspruchs ein.
Warum ist dieser Bericht so wichtig?
Der Bericht ist die medizinische Grundlage für den Leistungsentscheid. Formulierungen zur Diagnose, zum Zusammenhang mit dem Dienst und zur Arbeitsfähigkeit können darüber mitentscheiden, ob und in welchem Umfang die Militärversicherung leistet.
Was bedeutet Kausalität im MV-Arztbericht?
Kausalität meint den Zusammenhang zwischen der Gesundheitsschädigung und dem Dienst. Tritt eine Schädigung während des Dienstes in Erscheinung, haftet die Militärversicherung, ausser sie beweist, dass die Schädigung sicher vordienstlich ist oder sicher nicht im Dienst verursacht wurde und sicher nicht verschlimmert worden ist (Art. 5 MVG). Wird sie erst nach dem Dienst festgestellt, muss der Zusammenhang mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bestehen (Art. 6 MVG).
Kann ich meinen MV-Arztbericht erklären lassen?
Ja. Sie können den Bericht als PDF, Foto oder Scan hochladen und die Fachbegriffe, Werte und Formulierungen verständlich erklären lassen. Persönliche Angaben können Sie vorher schwärzen. Die Erklärung ist keine Rechts- oder Medizinberatung.
Kleines Begriffslexikon zum MV-Arztbericht
Zum Nachschlagen die häufigsten Begriffe rund um einen MV-Arztbericht – kurz und in Alltagssprache.
- Militärversicherung (MV): Sozialversicherung für Dienstleistende, geführt von der Suva.
- MVG: das Militärversicherungsgesetz als rechtliche Grundlage.
- Kausalität: der Zusammenhang zwischen Schädigung und Dienst.
- Integritätsschaden: eine dauerhafte Beeinträchtigung.
- Taggeld: Ersatz bei vorübergehendem Arbeitsausfall.
- Verfügung: der förmliche Entscheid der Versicherung mit Frist.
- Einsprache: das erste Rechtsmittel gegen eine Verfügung.
Steht einer dieser Begriffe in Ihrem Bericht, lohnt sich der Blick auf den ganzen Satz – und im Zweifel die Frage an die Fachperson oder eine Rechtsberatung.
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