Krankentaggeld & Arztzeugnis einfach erklärt

Arztzeugnis fürs Krankentaggeld:Arbeitsunfähigkeit, Wartefrist & Leistungsdauer verständlich

Ihr Arztzeugnis spricht von 100 % Arbeitsunfähigkeit ab dem …, einer AUF zu 50 % oder «voraussichtlich bis auf Weiteres» – und die Taggeldversicherung verlangt plötzlich ein detailliertes Zeugnis? Diese Seite erklärt, was ein Arztzeugnis für das Krankentaggeld leisten muss, wie Wartefrist und Leistungsdauer zusammenhängen und was die Prozentangaben wirklich bedeuten – mit konkreten Fragen fürs Gespräch mit Hausärztin, Arbeitgeberin und Versicherung.

Stand: Juli 2026

Kurz erklärt: Ein Arztzeugnis für das Krankentaggeld hält fest, wie stark und ab wann Sie arbeitsunfähig sind – meist in Prozent (100 %, 50 %) samt Beginn und voraussichtlicher Dauer. Die Taggeldversicherung zahlt danach typischerweise rund 80 % des Lohns, nach einer Wartefrist und für eine begrenzte Zeit. Die genauen Zahlen stehen immer in Ihrem Vertrag nach VVG oder KVG (Stand Juli 2026).

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Was ist Krankentaggeld – und was ist ein Arztzeugnis?

Was ist Krankentaggeld? Krankentaggeld (KTG) ist eine Lohnersatzleistung: Wer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, erhält von einer Taggeldversicherung einen Teil des Lohns weiter – verbreitet rund 80 Prozent. Die Versicherung besteht entweder als Kollektivvertrag der Arbeitgeberin nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) oder als Taggeldversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG, Art. 67 ff.). Gezahlt wird nach einer Wartefrist und für eine begrenzte Dauer.

Was ist ein Arztzeugnis? Ein Arztzeugnis ist die schriftliche Bestätigung einer Ärztin oder eines Arztes, dass eine Patientin oder ein Patient aus gesundheitlichen Gründen die Arbeit ganz oder teilweise nicht ausüben kann. Für die Taggeldversicherung ist es das zentrale Dokument, weil es die Arbeitsunfähigkeit belegt, auf der die Leistung beruht. Allgemeine Grundlagen dazu finden Sie auf der Schwesterseite Arztzeugnis verstehen.

Beide Begriffe greifen ineinander: Ohne Arztzeugnis kein Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, ohne diesen Nachweis in der Regel kein Taggeld. Genau deshalb lohnt es sich, die Formulierungen im Zeugnis und die Eckwerte der Versicherung zu verstehen. Diese Seite konzentriert sich auf das Zusammenspiel von Zeugnis und Krankentaggeld; geht es allgemeiner um Diagnosen und Berichte, helfen Diagnose verstehen und Befund verstehen weiter.

Worum es beim Krankentaggeld geht

Um den Lohnersatz bei Krankheit – nicht bei Unfall. Für Unfälle ist die Unfallversicherung nach UVG zuständig, oft über die SUVA.

Worum es beim Arztzeugnis geht

Um den medizinischen Nachweis, dass und wie stark Sie arbeitsunfähig sind – als Grundlage für Lohnfortzahlung und Taggeld.

Was ein Arztzeugnis für die Krankentaggeldversicherung leisten muss

Damit die Taggeldversicherung überhaupt zahlt, braucht sie klare Angaben aus dem Arztzeugnis. Drei Punkte stehen dabei im Zentrum, und genau auf diese schaut jede Sachbearbeiterin zuerst: der Grad der Arbeitsunfähigkeit in Prozent, der Beginn und die voraussichtliche Dauer.

Arbeitsunfähigkeit in Prozent (AUF): Das Zeugnis gibt an, zu wie viel Prozent Sie arbeitsunfähig sind – etwa 100 % (gar nicht arbeitsfähig) oder 50 % (halbes Pensum möglich). Diese Prozentangabe ist das Herzstück, denn sie bestimmt, wie hoch das Taggeld ausfällt. Bei 50 % Arbeitsunfähigkeit gibt es meist auch nur das halbe Taggeld.

Beginn: Ab welchem Datum die Arbeitsunfähigkeit gilt. Dieses Datum ist wichtig, weil ab hier die Wartefrist zu laufen beginnt und später die Leistungsdauer gezählt wird.

Voraussichtliche Dauer: Bis wann die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich anhält. Oft steht hier ein konkretes Datum, manchmal die Formulierung «voraussichtlich bis auf Weiteres», wenn sich das Ende noch nicht absehen lässt. Läuft die Krankheit länger, stellt die Hausärztin ein Folgezeugnis aus.

Wichtig ist der Unterschied zwischen den Begriffen «arbeitsunfähig» und «arbeitsfähig»: Ein Zeugnis bescheinigt nicht, dass Sie krank sind, sondern ob und wie stark sich die Krankheit auf Ihre konkrete Arbeit auswirkt. Man kann erkältet und trotzdem arbeitsfähig sein – oder umgekehrt bei einer Verletzung im Büro arbeiten, aber nicht auf dem Bau. Deshalb bezieht sich die Arbeitsunfähigkeit immer auf Ihre tatsächliche Tätigkeit.

Gut zu wissen

Die Teilarbeitsfähigkeit (z. B. 50 %) ist keine Grauzone, sondern eine bewusste ärztliche Einschätzung: Sie sollen einen Teil Ihrer Arbeit leisten, damit der Wiedereinstieg gelingt. Wie die 50 % konkret aussehen – halbe Tage, weniger Aufgaben oder leichtere Tätigkeit –, klären Sie mit Arbeitgeberin und Hausärztin.

Für ein einfaches Arztzeugnis an die Arbeitgeberin genügen diese Grundangaben ohne Diagnose. Die Taggeldversicherung verlangt jedoch häufig mehr: ein detailliertes Zeugnis mit weiteren medizinischen Informationen, damit sie die Arbeitsunfähigkeit nachvollziehen kann. Was in welches Zeugnis gehört, sehen Sie weiter unten im Abschnitt zu einfachem und detailliertem Zeugnis.

Krankentaggeld einfach erklärt: die wichtigsten Eckwerte

Das Krankentaggeld folgt fast immer demselben Muster: eine Wartefrist, dann ein Taggeld in Höhe eines Lohnanteils, für eine begrenzte Zeit. Die genauen Werte hängen vom Vertrag ab, aber die verbreiteten Grössenordnungen helfen beim Einordnen.

Zwei Rechtsgrundlagen kommen vor. Die meisten Kollektivverträge, die Arbeitgeberinnen für ihre Belegschaft abschliessen, laufen nach VVG. Daneben gibt es die Taggeldversicherung nach KVG (Art. 67 ff.), die man auch einzeln abschliessen kann. Für Sie als versicherte Person ist vor allem wichtig, welche Wartefrist, welcher Lohnanteil und welche Leistungsdauer in Ihrem Vertrag stehen – diese Angaben finden Sie in der Police oder den Versicherungsbedingungen.

Typische Eckwerte der Taggeldversicherung (Orientierung)

EckwertVerbreitete GrössenordnungGrundlage / Hinweis
Lohnanteilrund 80 % des Lohnsvertragsabhängig; VVG- oder KVG-Taggeld
Wartefrist / Karenzfristz. B. 30, 60 oder 90 TageZeit ohne Taggeld; steht im Vertrag
Leistungsdaueroft 720 bzw. 730 Tageinnerhalb von 900 Tagen (verbreitet)
Beginn der Zählungab Eintritt der ArbeitsunfähigkeitDatum laut Arztzeugnis
ZuständigkeitKrankheit (nicht Unfall)bei Unfall: UVG / SUVA

Diese Zahlen sind eine Orientierung mit Stand Juli 2026 und ersetzen nicht den Blick in Ihren Vertrag. Die Wartefrist kann kürzer oder länger sein, der Lohnanteil abweichen, und ob 720 oder 730 Tage gelten, ist eine Frage der Versicherungsbedingungen. Geht es bei Ihnen um einen Unfall statt eine Krankheit, hilft die Seite Unfallschein verstehen und für SUVA-Dokumente SUVA-Arztbericht verstehen weiter.

Aus der Praxis Viele stolpern über die Wartefrist: Nicht selten trägt die Arbeitgeberin die ersten Wochen über die Lohnfortzahlung, und erst danach setzt das Taggeld ein. Wer glaubt, ab dem ersten Krankheitstag fliesse Taggeld, wundert sich sonst über die erste Abrechnung.

Arbeitsunfähigkeit in Prozent: 100 %, 50 % und 0 %

Die Prozentangabe im Arztzeugnis ist der wichtigste Wert für die Taggeldversicherung. Sie beschreibt, wie stark die Krankheit Ihre Arbeitsfähigkeit einschränkt – und wird oft als beschrifteter Balken oder schlicht als Zahl angegeben.

Arbeitsunfähigkeits-Skala 0 bis 100 Prozent 0 % 50 % 100 % arbeitsfähig Teilarbeitsfähigkeit voll arbeitsunfähig Je höher der Prozentwert, desto stärker die Einschränkung – und desto höher das Taggeld.
Die Arbeitsunfähigkeit (AUF) reicht von 0 % (voll arbeitsfähig) über die Teilarbeitsfähigkeit bis 100 % (voll arbeitsunfähig). Schematisch, keine Vertragswerte.

Was die Prozentstufen bedeuten

Angabe im ZeugnisWas sie bedeutetAuswirkung aufs Taggeld (typisch)
100 % arbeitsunfähigSie können Ihre Arbeit derzeit gar nicht ausübenvolles Taggeld nach Wartefrist
50 % arbeitsunfähigSie können etwa die Hälfte des Pensums leistenmeist halbes Taggeld
0 % / arbeitsfähigKeine Einschränkung mehr für Ihre Tätigkeitkein Taggeld mehr

Die Teilarbeitsfähigkeit ist häufig der Schlüssel zum Wiedereinstieg. Statt von 100 % direkt auf null zu springen, arbeiten viele Menschen zunächst mit reduziertem Pensum – etwa 50 %, dann 70 %, dann wieder voll. Das Zeugnis begleitet diesen Weg mit sinkenden Prozentwerten, und das Taggeld gleicht die Lücke zum vollen Lohn aus, solange die Einschränkung besteht.

Wichtig

100 % Arbeitsunfähigkeit heisst nicht «bettlägerig». Es heisst nur, dass Sie Ihre konkrete Arbeit nicht ausüben können. Ein Spaziergang oder ein Einkauf sind damit nicht automatisch ein Widerspruch – die Genesung verlangt oft sogar Bewegung.

Ihr Arztzeugnis wirft Fragen auf?

Laden Sie Ihr Arztzeugnis hoch und lassen Sie die Angaben zur Arbeitsunfähigkeit, zu Beginn und Dauer verständlich erklären – abgestimmt auf Ihr Dokument, ohne Rechts- oder Versicherungsberatung.

Lohnfortzahlung nach OR Art. 324a und Krankentaggeld

Bevor oder statt das Taggeld greift, gibt es die gesetzliche Lohnfortzahlung durch die Arbeitgeberin. Diese beiden Systeme werden oft verwechselt, sind aber getrennt zu denken.

Nach Art. 324a OR muss die Arbeitgeberin den Lohn bei unverschuldeter Krankheit für eine beschränkte Zeit weiterzahlen. Wie lange, richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und einer der drei anerkannten Skalen – der Berner, der Basler oder der Zürcher Skala. Diese Skalen legen fest, wie viele Wochen Lohn pro Dienstjahr geschuldet sind. Im ersten Dienstjahr sind es gemäss Art. 324a OR mindestens drei Wochen, danach angemessen länger.

Viele Arbeitgeberinnen ersetzen diese gesetzliche Pflicht durch eine Krankentaggeldversicherung. Dann tritt an die Stelle der vollen Lohnfortzahlung das Taggeld – verbreitet rund 80 % des Lohns über eine deutlich längere Dauer. Ob bei Ihnen die Skala nach OR oder eine Taggeldlösung gilt, steht im Arbeitsvertrag, im Personalreglement oder im Gesamtarbeitsvertrag.

Lohnfortzahlung (OR 324a)

Pflicht der Arbeitgeberin, meist 100 % Lohn, aber nur kurze Zeit (Skala nach Dienstjahren). Grundlage: gemäss Art. 324a OR.

Krankentaggeld (VVG/KVG)

Versicherungsleistung, oft rund 80 % Lohn, dafür über viele Monate bis zur maximalen Leistungsdauer.

Diese Seite ist eine medizinische Dokument-Hilfe und keine Rechtsberatung. Welche Skala oder welches Modell für Sie gilt und wie sich Lohnfortzahlung und Taggeld genau ablösen, ist eine arbeits- und versicherungsrechtliche Frage – dafür sind Ihr Vertrag, die Versicherung oder eine Fachstelle zuständig.

Einfaches und detailliertes Arztzeugnis: wer bekommt welche Information

Ein zentraler Punkt, der oft für Verunsicherung sorgt: Die Arbeitgeberin und die Taggeldversicherung erhalten nicht dieselben Informationen. Der Datenschutz trennt hier bewusst.

Das einfache Arztzeugnis für die Arbeitgeberin nennt nur die Arbeitsunfähigkeit in Prozent, den Beginn und die voraussichtliche Dauer. Eine Diagnose steht dort nicht – die Arbeitgeberin hat keinen Anspruch darauf zu erfahren, woran Sie erkrankt sind. Das detaillierte Arztzeugnis hingegen, das an die Taggeldversicherung oder deren Vertrauensarzt geht, darf medizinische Angaben und die Diagnose enthalten, damit die Versicherung die Arbeitsunfähigkeit prüfen kann.

Wer bekommt welche Information aus dem Arztzeugnis Arztzeugnis Hausärztin Arbeitgeberin einfaches Zeugnis AUF in %, Beginn, Dauer KEINE Diagnose Taggeldversicherung detailliertes Zeugnis medizinische Angaben mit Diagnose möglich
Dieselbe Krankheit, zwei Wege: Die Arbeitgeberin erhält ein einfaches Zeugnis ohne Diagnose, die Versicherung darf ein detailliertes Zeugnis verlangen.

Für Sie bedeutet das: Wenn die Taggeldversicherung ein ausführlicheres Zeugnis oder einen Arztbericht anfordert, ist das ein normaler Vorgang und kein Misstrauen. Die Versicherung braucht diese Angaben, um zu zahlen. Ihre Diagnose bleibt dabei zwischen Ihnen, Ihrer Ärztin und der Versicherung – die Arbeitgeberin erfährt sie nicht über diesen Weg. Geht es um einen ausführlichen Bericht an eine Versicherung oder Stelle, ergänzt Vertrauensarzt-Bericht verstehen das Bild, bei IV-Verfahren hilft IV-Bericht verstehen.

Aus der Praxis Kommt Post der Versicherung mit der Bitte um ein «detailliertes Arztzeugnis» oder eine Entbindung von der Schweigepflicht, geraten viele in Sorge. Meist ist es Routine: Die Versicherung darf die Arbeitsunfähigkeit nachvollziehen, bevor sie über Monate zahlt. Lesen Sie genau, wofür Sie die Ärztin entbinden.

Vertrauensärztliche Untersuchung: die zweite Meinung der Versicherung

Die Taggeldversicherung muss sich nicht allein auf das Zeugnis Ihrer Hausärztin verlassen. Sie darf eine eigene ärztliche Beurteilung verlangen – durch einen sogenannten Vertrauensarzt.

Ein Vertrauensarzt ist eine unabhängige medizinische Fachperson, welche die Arbeitsunfähigkeit im Auftrag der Versicherung prüft. Er kann Akten beurteilen oder Sie zu einer Untersuchung einladen. Weicht seine Einschätzung von der Ihrer behandelnden Ärztin ab, kann das die Höhe oder Dauer des Taggelds beeinflussen. Diese Möglichkeit ist in den Versicherungsbedingungen geregelt und mit Stand Juli 2026 üblich.

Das ist zunächst kein Grund zur Beunruhigung. Der Vertrauensarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und gibt der Versicherung nur weiter, was für die Leistungsfrage nötig ist – nicht Ihre gesamte Krankengeschichte. Kommt es zu unterschiedlichen Einschätzungen, lohnt sich das Gespräch mit Ihrer Hausärztin, damit die medizinische Sicht gut dokumentiert ist. Auch hier gilt: Diese Seite erklärt die Begriffe, ersetzt aber keine rechtliche Auseinandersetzung mit einem Versicherungsentscheid.

Merksatz

Behandelnde Ärztin und Vertrauensarzt haben unterschiedliche Rollen: Die eine behandelt Sie, der andere beurteilt für die Versicherung. Beide Sichtweisen zählen – und beide dürfen sich unterscheiden.

Häufige Formulierungen im Arztzeugnis entschlüsselt

Arztzeugnisse sind knapp formuliert, und gerade diese Kürze führt zu Missverständnissen. Die folgenden Beispiele übersetzen typische Sätze in Alltagssprache – als Orientierung, nicht als rechtliche Auslegung.

So steht es im Zeugnis

«100 % arbeitsunfähig ab 12. Juli 2026, voraussichtlich bis 26. Juli 2026.»

Sie können Ihre Arbeit ab dem 12. Juli voll und ganz nicht ausüben, voraussichtlich für zwei Wochen. Ab dem 12. Juli beginnt auch die Zählung für Wartefrist und später die Leistungsdauer. Hält es länger an, folgt ein neues Zeugnis.

So steht es im Zeugnis

«Arbeitsunfähigkeit zu 50 % ab 27. Juli 2026 bis auf Weiteres.»

Sie sind zur Hälfte wieder arbeitsfähig und sollen etwa das halbe Pensum leisten. «Bis auf Weiteres» heisst: Das Ende ist noch offen und wird beim nächsten Termin neu beurteilt. Das Taggeld deckt meist die verbleibende Lücke von rund 50 %.

So steht es im Zeugnis

«Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit ab 15. August 2026.»

Ab dem 15. August gelten Sie wieder als voll arbeitsfähig (0 % Arbeitsunfähigkeit). Ab diesem Datum entfällt in der Regel das Taggeld, weil die Voraussetzung – die Arbeitsunfähigkeit – nicht mehr besteht.

Fremdsprachige oder besonders knappe Zeugnisse lassen sich mit der Seite Arztbrief übersetzen zusätzlich einordnen. Entscheidend bleibt: Ein Zeugnis ist eine medizinische Momentaufnahme und wird bei längerer Krankheit regelmässig neu ausgestellt.

Häufige Irrtümer rund um Arztzeugnis und Krankentaggeld

Weil Arbeitsrecht, Versicherung und Medizin hier zusammentreffen, entstehen typische Fehlschlüsse. Die folgenden Punkte lösen die häufigsten auf – ohne Anspruch auf rechtliche Vollständigkeit.

Ein Arztzeugnis ist kein Kündigungsschutz-Freibrief. Während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit gelten zwar Sperrfristen für eine Kündigung, doch ein Zeugnis schützt nicht unbegrenzt und nicht in jeder Situation. Ob und wie lange ein Schutz besteht, ist eine rechtliche Frage – das Zeugnis allein entscheidet das nicht.

Rückwirkende Zeugnisse sind heikel. Eine Ärztin bescheinigt die Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, an dem sie Sie gesehen hat. Ein weit in die Vergangenheit zurückdatiertes Zeugnis wird von Arbeitgeberinnen und Versicherungen kritisch geprüft und nicht immer anerkannt.

100 % arbeitsunfähig heisst nicht Bettruhe. Die volle Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf Ihre konkrete Arbeit, nicht auf jede Aktivität. Bewegung, Einkäufe oder ein Spaziergang können sogar Teil der Genesung sein – solange sie dem ärztlichen Rat entsprechen.

Krankentaggeld ist nicht dasselbe wie Lohnfortzahlung. Das eine ist eine Versicherungsleistung (oft rund 80 %), das andere eine Pflicht der Arbeitgeberin nach Art. 324a OR. Wer beides verwechselt, rechnet mit falschen Beträgen und Fristen.

Bei Unfall ist nicht das Krankentaggeld zuständig. Unfälle laufen über die Unfallversicherung nach UVG, häufig über die SUVA. Wer nach einem Unfall ein Taggeld erwartet, sucht unter Umständen an der falschen Stelle – hier hilft Unfallschein verstehen.

Ein Beispiel mit Zahlen

Beispiel aus der Praxis (anonymisiert)

Eine Angestellte mit einem Monatslohn von 6 000 Franken wird nach einer Operation krankgeschrieben. Das Arztzeugnis lautet: 100 % arbeitsunfähig ab 1. Juni, ab 1. Juli 50 %, voraussichtlich bis Ende August. Ihr Kollektivvertrag sieht ein Krankentaggeld von 80 % mit einer Wartefrist von 30 Tagen vor (Werte aus dem fiktiven Vertrag).

Im Juni trägt die Arbeitgeberin die Lohnfortzahlung, weil die 30-tägige Wartefrist läuft. Ab Juli zahlt die Taggeldversicherung: Bei nun 50 % Arbeitsunfähigkeit gibt es das halbe Taggeld. 80 % von 6 000 Franken wären rund 4 800 Franken bei voller Arbeitsunfähigkeit – bei 50 % also etwa 2 400 Franken Taggeld, dazu der Lohn für das geleistete halbe Pensum.

Die genauen Beträge, die Wartefrist und die Leistungsdauer hängen vom konkreten Vertrag ab. Das Beispiel zeigt nur das Prinzip, wie Prozentangabe, Wartefrist und Lohnanteil zusammenspielen (Stand Juli 2026).

Zeitachse von Erkrankung bis maximale Leistungsdauer Erkrankung Tag 0 Krankmeldung + Zeugnis Wartefrist Taggeld ab Tag X z. B. Tag 31 max. Dauer z. B. 720/730 Tage
Von der Erkrankung über Krankmeldung und Wartefrist zum Taggeld ab Tag X bis zur maximalen Leistungsdauer. Beispielwerte, keine Vertragsangaben.

Fürs Gespräch mit Hausärztin, Arbeitgeberin und Versicherung

Wenn Sie die Begriffe kennen, führen Sie die drei wichtigen Gespräche gezielter. Je nach Gegenüber sind andere Fragen sinnvoll – wählen Sie aus, was zu Ihrer Situation passt.

Fragen an die Hausärztin

Zu wie viel Prozent bin ich arbeitsunfähig – und ab wann?
Ist eine Teilarbeitsfähigkeit für den Wiedereinstieg sinnvoll?
Brauche ich ein einfaches oder ein detailliertes Zeugnis?
Wann sollte ich für ein Folgezeugnis wiederkommen?

Fragen an die Arbeitgeberin

Gilt bei uns die Lohnfortzahlung nach OR oder ein Taggeld?
Wie lange zahlen Sie den Lohn, ab wann kommt das Taggeld?
An wen schicke ich das Arztzeugnis – und in welcher Form?
Gibt es Möglichkeiten für einen Wiedereinstieg mit reduziertem Pensum?

Fragen an die Taggeldversicherung

Wie hoch ist meine Wartefrist und der Lohnanteil?
Wie lange ist die maximale Leistungsdauer in meinem Vertrag?
Welche Unterlagen brauchen Sie von meiner Ärztin?
Ist eine vertrauensärztliche Beurteilung geplant?
Was Sie nicht selbst entscheiden sollten

Ob ein Versicherungsentscheid korrekt ist, ob eine Kündigung während der Krankheit zulässig war oder wie ein Streit über die Arbeitsunfähigkeit ausgeht, sind rechtliche Fragen. Dafür sind die Versicherung, eine Rechtsberatung oder eine Fachstelle zuständig – diese Seite hilft Ihnen nur, die medizinischen Begriffe zu verstehen.

So hilft arztbrief-verstehen.ch bei Ihrem Arztzeugnis

Sie laden Ihr Arztzeugnis oder den Brief der Taggeldversicherung hoch und erhalten eine Erklärung, die sich an Ihrem konkreten Text orientiert. Keine allgemeinen Lexikoneinträge, sondern genau die Angaben zur Arbeitsunfähigkeit, zu Beginn und Dauer, die in Ihrem Dokument stehen.

Der Vorteil gegenüber dem eigenen Recherchieren liegt im Zusammenhang. Ein Arztzeugnis für das Krankentaggeld verbindet Prozentangaben, Daten und Formulierungen zu einer Aussage, die für Lohn und Taggeld zählt. Eine verständliche Auswertung übersetzt diese Angaben und zeigt, worauf Sie im Gespräch mit Hausärztin, Arbeitgeberin oder Versicherung achten können – ohne eine Rechts- oder Versicherungsberatung zu ersetzen.

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PDF, JPG, JPEG oder PNG – bis 20 MB. Arztzeugnis oder Versicherungsbrief.

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Zum Beispiel: «Was heisst AUF zu 50 %?» oder «Wann beginnt das Taggeld?»

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Prozentangaben, Fristen und Formulierungen übersetzt – als PDF oder Word.

Warum Ihr Arztzeugnis hier erklären lassen?

Sie laden Ihr Arztzeugnis hoch und erhalten eine Erklärung, die sich an Ihrem konkreten Text orientiert – nicht an allgemeinen Vorlagen.

Genau Ihr Zeugnis erklärtArbeitsunfähigkeit, Beginn und Dauer aus Ihrem Dokument – nicht pauschal.
Krankentaggeld-Begriffe übersetztWartefrist, Leistungsdauer, Lohnanteil und AUF verständlich erklärt.
Formulierungen entschlüsselt«100 % ab …», «AUF zu 50 %», «bis auf Weiteres» in Alltagssprache.
Fragen fürs GesprächVorbereitete Rückfragen für Hausärztin, Arbeitgeberin und Versicherung.
Vertraulich, ohne RegistrierungAls PDF und Word-Datei, kein Abo, keine Weitergabe an Dritte.
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Keine Rechts- oder VersicherungsberatungKeine verbindliche Auskunft zu Vertrag, Leistung oder Kündigung.
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Ihr Zeugnis wird verständlich aufbereitet.

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Prozente, Fristen und Begriffe übersetzt.

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Transparenz: Für wen diese Seite ist – und wo ihre Grenzen liegen

Für wen geeignet?

Für alle, die ein Arztzeugnis im Zusammenhang mit Krankentaggeld oder einen Brief der Taggeldversicherung in der Hand halten und die Angaben zur Arbeitsunfähigkeit, zu Fristen und Leistungen verstehen möchten – vor oder nach dem Gespräch mit Hausärztin, Arbeitgeberin oder Versicherung.

Was erklärt wird

Die Bedeutung von Prozentangaben, Daten und Formulierungen Ihres Dokuments in Alltagssprache. Als Orientierung dienen verbreitete Eckwerte (z. B. rund 80 % Lohn, 720/730 Tage in 900 Tagen) und die genannten Grundlagen OR Art. 324a, VVG sowie KVG Art. 67 ff. (Stand Juli 2026).

Was bewusst nicht angeboten wird

Keine Rechtsberatung, keine Versicherungsberatung, keine verbindliche Auskunft zu Ihrem Vertrag, Ihrer Leistung oder einer Kündigung. Diese Fragen hängen von Ihren Versicherungsbedingungen ab und gehören an die Versicherung oder eine Fachstelle. Verantwortlich für den Inhalt: Betreiber gemäss Impressum. Zuletzt aktualisiert: Juli 2026.

Wichtig: Keine Rechts-, Versicherungs- oder Diagnoseberatung

arztbrief-verstehen.ch erklärt die Sprache Ihres Arztzeugnisses verständlich und hilft Ihnen, das Dokument besser zu lesen. Der Service ersetzt keine Ärztin, keinen Arzt, keine Diagnose, keine Therapieempfehlung und keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Wartefrist, Leistungsdauer und Lohnanteil gibt Ihre Taggeldversicherung.

Ob eine Arbeitsunfähigkeit anerkannt wird, wie lange das Taggeld fliesst und welche Rechte Sie bei Krankheit haben, entscheidet sich nach Ihrem Vertrag und dem geltenden Recht. Diese Seite hilft Ihnen nur, die Begriffe zu verstehen und die richtigen Fragen zu stellen. Bei einem medizinischen Notfall wählen Sie den Notruf 144.

Häufige Fragen: Krankentaggeld & Arztzeugnis

Was muss ein Arztzeugnis für das Krankentaggeld enthalten?

Für die Taggeldversicherung nennt das Zeugnis die Arbeitsunfähigkeit in Prozent (etwa 100 % oder 50 %), den Beginn und die voraussichtliche Dauer. Ein einfaches Zeugnis genügt der Arbeitgeberin; die Versicherung verlangt oft ein detailliertes Zeugnis mit weiteren Angaben. Massgebend ist der Vertrag.

Was heisst «arbeitsunfähig zu 50 %»?

Eine Arbeitsunfähigkeit von 50 % bedeutet, dass Sie aus medizinischer Sicht die Hälfte Ihres bisherigen Pensums leisten können. Das kann halbe Tage oder reduzierte Aufgaben meinen. Wie die Teilarbeitsfähigkeit umgesetzt wird, klären Sie mit Hausärztin und Arbeitgeberin gemeinsam.

Wie lange zahlt die Krankentaggeldversicherung?

Verbreitet sind 720 oder 730 Taggelder innerhalb von 900 Tagen, meist rund 80 % des Lohns nach einer Wartefrist (Stand Juli 2026). Die genaue Leistungsdauer, der Lohnanteil und die Karenzfrist stehen in Ihrem Vertrag oder den Versicherungsbedingungen nach VVG oder KVG.

Bekommt die Arbeitgeberin die Diagnose aus dem Arztzeugnis?

Nein. Das einfache Arztzeugnis für die Arbeitgeberin nennt nur die Arbeitsunfähigkeit, Beginn und Dauer, aber keine Diagnose. Detaillierte Angaben mit Diagnose gehen an die Taggeldversicherung oder deren Vertrauensarzt. Der Datenschutz trennt diese Informationen bewusst.

Was ist eine vertrauensärztliche Untersuchung?

Die Taggeldversicherung darf eine eigene ärztliche Beurteilung verlangen. Ein Vertrauensarzt prüft die Arbeitsunfähigkeit unabhängig vom behandelnden Arzt. Weicht seine Einschätzung ab, kann das die Leistung beeinflussen. Diese Möglichkeit ist in den Versicherungsbedingungen geregelt (Stand Juli 2026).

Ersetzt diese Erklärung eine Rechts- oder Versicherungsberatung?

Nein. Diese Seite erklärt die medizinischen Begriffe und Formulierungen eines Arztzeugnisses verständlich. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, keine Versicherungsberatung und keine ärztliche Beurteilung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Vertrag wenden Sie sich an die Versicherung oder eine Fachstelle.

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